Re: ETG - Zwang für Firma?
Hallo,
auch Hallo,
aber einige Eigentümer, die ihren Grünlandanteil selber
pflegen wollen. Lt. Aussage der Verwaltung gibt es nur die
Option entweder alle oder keiner?
Das ist richtig und auch logisch nachvollziehbar. Es gibt Grünanlagen, die sind nur den jeweiligen Eigentümern zugängig, da wir es kein Problem geben. Es sind jedoch auch allgemeine Flächen vorhanden, die gepflegt werden müssen. Diese Kosten werden natürlich umgelegt. Weiterhin ist dann auch die Frage, was ist denn, wenn ein Eigentümer seinen Bereich (den nur er pflegt) nicht so versorgt, wie es sein müßte?? Daher die Regelung alle oder keiner.
Ist das richtig und wenn ja,
mit welcher Mehrheit (einstimmig / einfache Mehrheit) wird
dann sowas beschlossen?
Das steht im Verwaltungsvertrag der ETG. MW eine zwei/drittel Mehrheit.
Kann man gezwungen werden, für seinen Anteil am Grundstück
eine Firma zu nehmen, nur weil andere nicht wollen, bzw. aus
Altersgründen nicht mehr können?
Hat die ETG im Rahmen ihrer Beschlußfassung diesen Beschluß vereinbart, bleibt den anderen nichts übrig. Anders kann man es nicht regeln.
Hallo Marco,
ich würde mir mal den ETG/Verwaltervertrag zur hand nehmen. Da stehen die einzelnen Punkte nochmal ausführlich drin. Dein Problem hatte ich bis jetzt noch nicht. Ich denke auch da ist es eine Frage der Verhandlung. Von der rechtlichen Seite ist das ME nach sehr klar. Was die ETG beschließt und für die Instandhaltung des Gebäudes sinnvoll/notwendig ist, gilt nunmal als bindent. Dazu vielleicht noch einen Link:
Http://www.wowi.de/info/gesetze/weg/wohnungseigentum...
Viele Grüße
Martin