Kündigung meines Mietvertrages

Von: , Frage gestellt am Mi, 22. Mär 2000

Hallo Experten,

wenn ich meinen Mietvertrag kündigen will, reicht es, den Brief am 31.03. in den Briefkasten meines Vermieters zu werfen (wohnt im gleichen Haus) oder sollte ich die Kündigung per Einschreiben schicken?

Den neuen Mietvertrag kann ich erst am 29.03. unterschreiben. Und ich möchte natürlich doppelte Mietzahlungen vermeiden, weil ich mit den Fristen nicht hinkomme.

Danke!
Zaubermaus

8 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 18 Stunden hilfreich
    Re: Kündigung meines Mietvertrages

    Wenn die Kündigung den Vermieter bis zum 3. Werktag erreicht (z. B. durch Briefkasteneinwurf) zählt der Monat noch mit zur Kündigungsfrist.
    Die Fristen regeln sich (sofern kein Satffelmietvertrag abgeschlossen wurde) nach BGB (bis fünf Jahre = 3 Monate usw.).

    Evt. ist im Vertrag geregelt, das die Kündigung per Einschreiben zu erfolgen hat. Das ist zwar nicht unbedingt rechtswirksam, aber wozu Trouble produzieren, wenn es nicht nötig tut. -) bent
    [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

    • Antwort von nach 20 Stunden hilfreich
      Re^2: Kündigung meines Mietvertrages

    • Antwort von nach 20 Stunden hilfreich
      Re^2: Kündigung meines Mietvertrages

    • Antwort von nach 4 Tagen hilfreich
      Re^2: Kündigung meines Mietvertrages

      Hallo Bent,

      da es ja nun wieder geht...

      lt. Mietvertrag habe ich eine Kündigungsfrist von drei Monaten. Es steht dort nur, dass die Kündigung schriftlich zu erfolgen hat.

      Es würde also reichen, wenn ich die Kündigung bis zum 05.04.00 einwerfe und komme noch zum 30.06.00 raus? Das wäre super!

      Danke für die Auskunft.
      Zaubermaus Wenn die Kündigung den Vermieter bis zum
      3. Werktag erreicht (z. B. durch
      Briefkasteneinwurf) zählt der Monat noch
      mit zur Kündigungsfrist.
      Die Fristen regeln sich (sofern kein
      Satffelmietvertrag abgeschlossen wurde)
      nach BGB (bis fünf Jahre = 3 Monate
      usw.).

      Evt. ist im Vertrag geregelt, das die
      Kündigung per Einschreiben zu erfolgen
      hat. Das ist zwar nicht unbedingt
      rechtswirksam, aber wozu Trouble
      produzieren, wenn es nicht nötig tut. -) bent

      • Antwort von nach 5 Tagen hilfreich
        Re^3: Kündigung meines Mietvertrages

        Hallo Bent,

        da es ja nun wieder geht...

        lt. Mietvertrag habe ich eine
        Kündigungsfrist von drei Monaten. Es
        steht dort nur, dass die Kündigung
        schriftlich zu erfolgen hat.

        Es würde also reichen, wenn ich die
        Kündigung bis zum 05.04.00 einwerfe und
        komme noch zum 30.06.00 raus? Das wäre
        super!

        Danke für die Auskunft.
        Zaubermaus

        Genau. Um unnötige Streitereien zu vermeiden (wenn denn nun schon alles auf die letzte Sekunde passiert) nimm besser einen Zeugen mit, der den Briefkasteneinwurf bestätigen kann, oder gib die Kündigung einfach persönlich ab. -) bent

  2. Antwort von nach 20 Stunden hilfreich
    grummel, grummel... dritter Versuch...

    • Antwort von nach 4 Tagen hilfreich
      Re: grummel, grummel... dritter Versuch...

      Ähhh, Öhhh ????

      Wie schön, dass auch Andere ab und zu so merkwürdige Probleme haben. -) bent

      • Antwort von nach 4 Tagen hilfreich
        ja, ja, ... die verflixte Technik ... :o)) (o.T.)

        .

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