Hausübernahme nach Kauf

Von: , Frage gestellt am Di, 4. Nov 2003

Hallo,

was ist bei einer Hausübernahme nach Kauf (Übergang von Nutzen und Lasten) zu beachten? Gibt es da was Besonderes?

Da beim Hauskauf ja gilt "gekauft wie gesehen", dürfte ein Übergabeprotokoll analog einer Mietwohnungsübernahme überflüssig sein (für sichtbare Schäden haftet der Verkäufer eh nicht und versteckte Mängel fallen erst später auf). Daß wir die Zählerstände (Strom, Wasser, Gas) gemeinsam mit dem Vorbesitzer aufschreiben ist klar, aber gibt es weiteres was zu beachten ist?

Dank und Gruß
Stefan

3 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 2 Stunden 1 hilfreich
    Re: Hausübernahme nach Kauf

    Hallo Stefan,
    was ist bei einer Hausübernahme nach Kauf (Übergang von Nutzen
    und Lasten) zu beachten? Gibt es da was Besonderes?
    hast Du bereits gekauft oder beabsichtigst Du es erst?!
    Da beim Hauskauf ja gilt "gekauft wie gesehen", dürfte ein
    Übergabeprotokoll analog einer Mietwohnungsübernahme
    überflüssig sein
    Nicht ganz. Vor einem Kauf mach ich ein Protokoll, in dem alle Unklarheiten, Mängel etc. aufgelistet sind und als Verhandlungsgrundlage dienen. Bei vorsätzlich verschwiegenen Mängels sollte der Verkäufer auch später dranzukriegen sein. Z.B. weiß er, daß es aufsteigende Näße gibt, murkst rum/läßt rummurksen um einen optisch einwandfreien Zustand vorzutäuschen und sagt nichts.



    für sichtbare Schäden haftet der Verkäufer
    eh nicht
    Was meinst Du mit haften?!
    Wenn mir gravierende Mängel auffallen, verlang ich entweder eine Regulierung, einen Preisnachlaß oder laß die Finger vom Objekt. und versteckte Mängel fallen erst später auf).
    Wie gesagt, wenn sie dem Verkäufer bekannt waren, kannst Du ihn m.E. drankriegen, wenn sie ihm nicht bekannt waren, oder Du es ihm nicht nachweisen kannst, hast Du Pechgehabt. Daß
    wir die Zählerstände (Strom, Wasser, Gas) gemeinsam mit dem
    Vorbesitzer aufschreiben ist klar, aber gibt es weiteres was
    zu beachten ist?
    Nimm bei einer Besichtigung eine Person mit, die von Bausubstanzbeurteilung Ahnung hat und weiß, worauf besonders zu achten ist. Mach Notizen von allem, was Dir auffällt und laß das Protokoll sofort(!) vom Verkäufer gegenzeichnen. Lehnt er ab, wäre ich vorsichtig!

    Bei Häusern gibt es altersabhängige Problem, die hier jetzt aufzulisten den Rahmen sprengen würde, aber wichtig ist, daß möglichst viel aufgeschrieben und ev. photographiert wird.

    Gandalf

    • Antwort von nach 8 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Hausübernahme nach Kauf

      Hallo Gandalf,

      vielen Dank für Deine Antwort, aber Du hast mich leider falsch verstanden. Es geht mir lediglich um die eigentliche Hausübernahme nach dem Kauf. Zu verhandeln ist da nichts mehr...;-)

      Am Samstag soll nun die Hausübernahme sein - Übergang von Nutzen und Lasten, wie es so schön heißt. Meine Frage an die Fachleute des Forums ist, ob außer Zählerstände (Gas, Wasser, Strom) zu notieren noch etwas gemacht werden sollte. Da beim Hauskauf ja gilt "gekauft wie gesehen", dürfte ein
      Übergabeprotokoll analog einer Mietwohnungsübernahme
      überflüssig sein
      Nicht ganz. Vor einem Kauf mach ich ein Protokoll, in
      dem alle Unklarheiten, Mängel etc. aufgelistet sind und als
      Verhandlungsgrundlage dienen. Bei vorsätzlich verschwiegenen
      Mängels sollte der Verkäufer auch später dranzukriegen sein.
      Z.B. weiß er, daß es aufsteigende Näße gibt, murkst rum/läßt
      rummurksen um einen optisch einwandfreien Zustand
      vorzutäuschen und sagt nichts.
      Schon richtig, aber für sichtbare Mängel ist der Zug mit dem Kaufvertrag abgefahren. So etwas wie ich es hier schon gelesen habe - erst Vertrag unterschreiben und dann fragen ob man nachträglich den Preis mindern kann weil xyz nicht so ist wie mündlich versprochen - finde ich einfach daneben. Was uns mündlich vor dem Kauf erzählt wurde habe ich zwar zur Kenntnis genommen, Grundlage für die Kaufentscheidung und den Preis war aber ausschließlich das was wir gesehen bzw. schriftlich in der Hand hatten für sichtbare Schäden haftet der Verkäufer
      eh nicht
      Was meinst Du mit haften?!
      Wenn mir gravierende Mängel auffallen, verlang ich entweder
      eine Regulierung, einen Preisnachlaß oder laß die Finger vom
      Objekt.
      Genau - siehe oben. und versteckte Mängel fallen erst später auf).
      Wie gesagt, wenn sie dem Verkäufer bekannt waren, kannst Du
      ihn m.E. drankriegen, wenn sie ihm nicht bekannt waren, oder
      Du es ihm nicht nachweisen kannst, hast Du Pechgehabt.
      Völlig richtig. Daß
      wir die Zählerstände (Strom, Wasser, Gas) gemeinsam mit dem
      Vorbesitzer aufschreiben ist klar, aber gibt es weiteres was
      zu beachten ist?
      Nimm bei einer Besichtigung eine Person mit, die von
      Bausubstanzbeurteilung Ahnung hat und weiß, worauf besonders
      zu achten ist. Mach Notizen von allem, was Dir auffällt und
      laß das Protokoll sofort(!) vom Verkäufer gegenzeichnen. Lehnt
      er ab, wäre ich vorsichtig!

      Bei Häusern gibt es altersabhängige Problem, die hier jetzt
      aufzulisten den Rahmen sprengen würde, aber wichtig ist, daß
      möglichst viel aufgeschrieben und ev. photographiert wird.
      Nun, ein Protokoll haben wir nicht erstellt, aber glücklicherweise ist mein Schwager Maurermeister und ehemaliger Bauunternehmer (er hat sich das Haus genau angesehen). Und die Verkäufer haben im Kaufvertrag versichert, daß ihnen keine versteckten Mängel bekannt sind. Außerdem kennt der Kundenbetreuer der finanzierenden Bank die ehemaligen Bewohner (nicht Eigentümer - das Haus war vermietet) und auch er fand den Kaufpreis angemessen. Er hat uns dann auch die besten Konditionen geboten.

      Danke für Deine (leider vergebliche) Mühe!
      Stefan

  2. Antwort von nach 20 Stunden 2 hilfreich
    Re: Hausübernahme nach Kauf

    Hallo Stefan,
    jaaaa.. da gibt es viel zu beachten. Zum einen hast du selbst die Versorgungsbereiche angesprochen. Weiterhin kann es passieren, das die ehemaligen Mieter die Wohnung so verlassen haben, das die Schäden über das normale maß hinausgehen (beim abreißen der Vertäfelung den halben Deckenputz mit runtergerissen, etc.). Weiterhin würde ich nochmal durchs ganze Haus gehen und schauen ob in der Zwischenzeit noch Mängel aufgetreten sind (besondere Beachtung sollte man auf den Stromschrank legen, offenliegende Wasserrohre (Ab und Zuleitung), Heizungsanlagen, Nebengebäude, Dachzustand und nochmal die Kellerwände anschauen. Wenn du die Unterlagen (Bedienungshefte,etc.) von den einzelnen technischen Geräten (Heizung, Abwasseranlagen, Strominstallationen, etc.) noch nicht hast, nachfordern. Nummern der Installateure die die Anlagen des Hauses kennen und alle versicherungsunterlagen. Ich persönliche Rate dieses auch anhand einer Checkliste vorzubereiten und abzuhaken. Es geht nicht darum, dem Verkäufer einen Strick zu drehen, sondern nur darum, eventuelle Abweichungen zu der letzten Besichtigung festzustellen. Nachverhandeln ist dann nicht mehr.

    Gruß

    Martin

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