Wohnungsverkauf- wie geht das vor sich?

Hallo zusammen.

Ich besitze seit ein paar Jahren eine Eigentumswohnung, die ich von meinem Vater geerbt habe.
Nun möchte ich diese verkaufen und der derzeitige Mieter ist sehr interessiert daran.
Er war auf der Bank um sich über die Finanzierung zu erkundigen. Von dieser Seite aus ist jetzt wohl alles so weit in Ordnung.
Nun weiss ich aber nicht genau, wie es weitergeht.
Kommt als nächstes der Notartermin oder erstellt man einen ‚normalen‘ Kaufvertrag?
Wer bestellt den Notartermin- Käufer oder Verkäufer und wer bezahlt die Gebühr dafür?
Muß der Käufer eine Bestätigung der Bank mitbringen oder braucht er einen Grundbucheintrag für die Bank?

Ihr seht, ich habe wirklich gar keine Ahnung (habe mich mit diesem Thema bisher auch noch nie auseinandergesetzt).
Vielleicht kann mir jemand einen groben Überblick geben, damit ich wenigstens ein bißchen die Richtung kenne.

Danke im Voraus,
Kissi

Hallo Kissi,

Ist alles gar nicht so kompliziert, wie’s aussieht. Vorausgesetzt, Verkäufer und Käufer sind sich über alle Punkte einig, die Finanzierung ist sicher und alles wird beim Notar so dargelegt, wie man es vorher vereinbart hat. Also:

  1. Die Finanzierung des Kaufpreises und der Erwerbsnebenkosten muß sicher sein. Eine Zusage der Bank, Bausparkasse etc. in Höhe der benötigten Finanzierung muss schon im Interesse der Beteiligten vorliegen. Dem Notar muss man nicht unbedingt eine schriftliche Bestätigung vorlegen.

  2. Den eigentlichen Kaufvertrag formuliert der Notar. Damit er die dafür nötigen Angaben nicht allen aus der Nase ziehen muss - aber vor allem, damit Du und der Käufer Euch über alle Punkte vorher im Klaren seid - ist es sehr zu empfehlen, die wichtigsten Angaben und Vereinbarungen festzuhalten. Formlos, aber von beiden Parteien unterschrieben!
    Ich habe als Immobilienmakler hierfür ein Formular, das ich Dir per E-Mail nachreiche. Was darin unklar ist, oder Ihr nicht wisst, braucht Ihr nicht auszufüllen; aber es ist eine wertvolle Stütze für Euch und den Notar, worauf es ankommt.

  3. Wer den Notar beauftragt, ist egal. Würde vorschlagen Du als Verkäufer. Der Käufer bezahlt üblicherweise alle Kosten: Notar, Grundbuchkosten, Grunderwerbsteuer etc. (Kann aber frei vereinbart werden.)
    Es ist wichtig, daß die Vorvereinbarung von beiden Parteien auch unterschrieben wird. Denn hier muss auch vereinbart werden, daß derjenige die Notarforderung bezahlt, der den notariellen Kaufvertrag nicht unterzeichnet.

  4. Als Anmerkung: zur Absicherung des ganzen Kaufvorgangs wird vom Notar eine sog. Auflassungsvormerkung für den Käufer im Grundbuch eingetragen. Erst wenn zum vereinbarten Termin der volle Kaufpreis bezahlt ist, sinnvollerweise auf ein Treuhandkonto des Notars(Notaranderkonto), wird der Käufer als neuer Eigentümer endgültig eingetragen und Ihr bekommt Euer Geld.

Hab’ ich was vergessen? Dann fragt halt nochmal.
Viel Glück ansonsten
Michael Braunwarth

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Hallo,

wichtige Randinfo: Wenn die Wohnung geerbt worden ist, dann stellt sich natürlich die Frage, ob du überhaupt shcon im Grundbuch stehst. Wenn nein, muss dringend ein Erbschein beantragt werden, sofern dieser noch nicht vorliegt, andernfalls dieser bei Verkauf mit vorgelegt werden, da du sonst als Nichtberechtigte verkaufts, was für den Käufer natürlich ein großes Risiko darstellt (und den ggf. davon abhält überhaupt momentan zu kaufen).

Gruß vom Wiz

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Vielen Dank Euch beiden…
für die schnellen Antworten. Jetzt weiss ich wenigstens grob, in welcher Reihenfolge das abläuft.

Jetzt hoffe ich daß alles weitere auch noch klappt. Beim ersten Notar hab ich für dieses Jahr gleich gar keinen Termin bekommen…

Danke noch mal,
Kissi