Änderung des Bebauungsplans, welche Kosten?

Von: , Frage gestellt am Do, 13. Apr 2000

Für das Nachbargrundstück erfolgt eine Bebauungsplanänderung. In diesem Zuge soll es möglich werden den Garten meiner Eltern
in diese Änderung ein zu beziehen.
D.h. wir könnten hinten im Garten bauen.
Frage 1. für wieviel Quadratmeter müssen jetzt Erschliessungskosten einkalkuliert werden
Frage 2. muß das Grundstück evtl. geteilt werden
Frage 3. mit welchen Kosten außer der Erschliessungskosten muß ich rechnen

Danke!!!

Sebastian

1 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 2 Tagen hilfreich
    Re: Änderung des Bebauungsplans, welche Kosten?

    Guten Tag! Für das Nachbargrundstück erfolgt eine
    Bebauungsplanänderung. In diesem Zuge
    soll es möglich werden den Garten meiner
    Eltern
    in diese Änderung ein zu beziehen.
    D.h. wir könnten hinten im Garten bauen.
    Frage 1. für wieviel Quadratmeter müssen
    jetzt Erschliessungskosten einkalkuliert
    werden
    Hier zählt die Größe/QM-Zahl des unbebauten
    Grundstückes - doch manche Gemeinden mit leerer Kasse rechnen auch gerne anders... Frage 2. muß das Grundstück evtl. geteilt
    werden
    Auch wenn Vermessungskosten und Notariatsgebühren (Eigentumsübergabe usw.)
    entstehen, ist eine Teilung zu empfehlen.
    Auch die Bank (für die Hausbaufinanzierung; übertragenes Grundstück = Eigenkapital!) will dann ein separat für Sie eingetragenes Grundstück. Auf diese Weise halten Sie auch
    das Grundstück Ihrer Eltern aus Ihrer Finanzierung heraus. Frage 3. mit welchen Kosten außer der
    Erschliessungskosten muß ich rechnen
    Ich schätze ca. DM 50 - 60 je QM als Erschließungskosten (Gemeindeverwaltung fragen)
    Vermessungs- und Teilungskosten; Vermessungsbüro/Architekt fragen
    Die Notariatsgebühren erfragen Sie direkt
    im Notariat/Amtsgericht. Danke!!!

    Sebastian
    Viele Grüße
    Heinz

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