Wo findet man..

Von: , Frage gestellt am Mo, 17. Apr 2000

alles zu Versammlungen von Wohnungseigentümern, Beiräten und abläufen von solchen, sowie Fristen und der gleichen.

Bräuchte es dirngend.
Wer weiss Rat?

Danke an alle
MrTom

3 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 3 Stunden hilfreich
    Re: Wo findet man..

    Hallo,

    es gibt verschiedene Literatur beim Haufe Verlag. Was für Fragen hast du in Speziellen ?? [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

    • Antwort von nach 9 Stunden hilfreich
      Re^2: Wo findet man..

      Hallo Kai,
      es gibt verschiedene Literatur beim Haufe
      Verlag. Was für Fragen hast du in
      Speziellen ??
      Sehr viele eigendlich, habe mich bis dato nie mit den eigendlichen Eigentümerversammlungen befast, war zwar immer da, aber, naja, lief ja bis dato alles gut. nun bräuchte ich halt infos weil mir so einiges merkwürdig vorkommt.
      wie z.b. für wie lange wird ein beirat gewählt, welche aufgaben hat er, hat ein verwalter stimmrecht, was kann er verbieten sofern überhaupt und und und
      halt alles was wichtig is.
      welche bücher genau, hast du da eventuell nen tip?
      dank im vorraus
      MrTom

      • Antwort von nach 4 Tagen hilfreich
        Re^3: Wo findet man...was über Verwaltung von ETW

        Eigentümerversammlungen befast, war zwar
        immer da, aber, naja, lief ja bis dato
        alles gut. nun bräuchte ich halt infos
        weil mir so einiges merkwürdig vorkommt.
        wie z.b. für wie lange wird ein beirat
        gewählt,
        unbegrenzt, solange er selbst das Amt abgibt. (er stellt sich ja auch freiwillig zur Wahl/zur Verfügung) welche aufgaben hat er,
        mit den anderen Beiräten (z.B. drei Personen) Kontrolle der Rechnungen bzw. Jahresabrechnung; Verbindung zum Verwalter
        !!! NICHT ZU VERWECHSELN MIT EINEM HAUSMEISTER !!! hat ein
        verwalter stimmrecht,
        nein, nur die Eigentümer, es sei denn der Verwalter hat Stimmreccht(e) für freie/nicht verkaufte Wohnungen was kann er
        verbieten sofern überhaupt und und und
        er spricht eigentlich NUR im Sinne der Hausordnung, Kaufvertrag oder sonstige vereinbarte Absprachen (im Auftrag der Eigentümerversammlung (des Verwaltungsbeirat)) halt alles was wichtig is.
        welche bücher genau, hast du da eventuell
        nen tip?
        habe ich keinen, im kKaufvertrag steht (eigentlich) alles.
        Es gibt auch einen Verwaltervertrag (,der ein Zeitvertag ist - also nicht unbegrenzt)

        obige Angaben beruhen auf eigene Erfahrungen... also nicht representativ.

        Olaf

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