Hallo, Hausbau Werkvertrag!! hilfe

Von: , Frage gestellt am Fr, 13. Feb 2004

Hallöchen,

ich möchte ein Haus bauen und habe auch schon eine Firma die das Macht, nun geht es um den WErkvertrag: Wie sieht das mit den Zahlungen aus? Die möchten 7 % vorab bei Unterschrift, dann 15 % nach sohle Untergeschoss 20% nach Rohdecke EG, wieder 15 % bei richten des Dachstuhls dann 15 % nach sanitär wieder 15% nach fenstereinbau 10 % nach Estrich und 3 % Rest bei übergabe.
Ist das OK? ich finde nur ungewöhnlich das Die Firma 7 % bei Unterzeichnung bekommt oder ist das normal?
Vielen Dank für die Hilfe!!!
mfg
doro

9 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 3 Stunden 0 hilfreich
    Re: Hallo, Hausbau Werkvertrag!! hilfe

    Hallöchen doro

    was soll denn die Firma alles machen? "Nur" ein Haus bauen oder auch Planungsleistungen?

    Grundsätzlich aber nur ware gegen Geld.

    Christian

    • Antwort von nach 3 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Hallo, Hausbau Werkvertrag!! hilfe

      soso,

      was ist den am bodenaushub "Ware"? oder ist das eine dienstleistung/Lohnarbeit?

      gruss [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

      • Antwort von nach 3 Stunden 0 hilfreich
        Re^3: Hallo, Hausbau Werkvertrag!! hilfe

        Die Herstellung eines Gebäudes ist ein Werkleistung mit einem Werkvertrag und kein Dienstvertrag. Also erfolgsorientiert !

        Mahlzeit

        Christian

        • Antwort von nach 4 Stunden 0 hilfreich
          Re^4: Hallo, Hausbau Werkvertrag!! hilfe

          Nun nach deinem anderen Post fasse ich dieses auch mal als pampige Antwort auf:

          Hast du übersehen, daß ich eine Frage mit der Variable "oder" formulierte?

          Ein Werkvertrag erolgt meist in reiner Lohnarbeit und Lohnarbeit "kann" erst Vorauszahlung begonnen werden.

          gruss [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

      • Antwort von nach 4 Tagen 0 hilfreich
        Re^3: Hallo, Hausbau Werkvertrag!! hilfe

        Hallöchen doro

        was soll denn die Firma alles machen? "Nur" ein Haus bauen
        oder auch Planungsleistungen?

        Grundsätzlich aber nur ware gegen Geld.

        Christian
        Hallo,
        Vielen Dank für die Antworten.
        ich habe schon die Baugenem. für das Haus, es muß nur noch gebaut werden.

        doro soso,

        was ist den am bodenaushub "Ware"? oder ist das eine
        dienstleistung/Lohnarbeit?

        gruss

  2. Antwort von nach 3 Stunden 0 hilfreich
    Re: Hallo, Hausbau Werkvertrag!! hilfe

    Hallo doro,

    die Standard-Staffelung kannst du in der VOB (Verdingungsordnung Bau) nachlesen.

    Die 7% bei Vertragsabschfluss sind darin begründet, daß die ersten Arbeiten alles Lohnarbeiten sind (Bodenaushub etc.) niemand investiert Lohnkosten und sagt dann in diesem Falle das Loch gehört mir, es steht unter Eigentumsvorbehalt. ;-)

    Zudem nagen die meisten Bauunternehmen am hungertuch. wovo0n solen sie denn Material kaufen, wenn nicht vom Geld des Bauherren.

    Schließlich ist ein Werkvertrag für einen Hausbau nicht mit einem Reparaturauftrag fürs Auto zu verwechseln. Hier gibt es für den ausführenden ganz andere Risiken.

    Andererseits soltlest du auf einer Fertigstellungsbürgschaft der Bank des Bauleisters bestehen.

    sollte er diese zum vertragsabschluss nicht vorlegen können, dann den vertrag nicht unterschreiben. Viele sind mit der Anzahlung schon abgehauen, weil sie eh pleite waren.

    gruss

    • Antwort von nach 3 Stunden 0 hilfreich
      so ein nonsens

      Hallo, die Standard-Staffelung kannst du in der VOB
      (Verdingungsordnung Bau) nachlesen.
      Da muss ich mir wahrscheinlich eine neue VOB zulegen. Maximal in MABV wird so etwas geregelt. Wenn man den Text der VOb nicht kennt Finger weg !

      Deine weiteren Ausführungen sind gelidne gesagt Quatsch. Leistung gegen Geld. Ich zahle doch nicht etwas und der Bauunternehemner geht in Insolvenz und mein Geld ist weg.

      Christian

      • Antwort von nach 4 Stunden 0 hilfreich
        Re: so ein nonsens

        Hallo, die Standard-Staffelung kannst du in der VOB
        (Verdingungsordnung Bau) nachlesen.
        Da muss ich mir wahrscheinlich eine neue VOB zulegen. Maximal
        in MABV wird so etwas geregelt. Wenn man den Text der VOb
        nicht kennt Finger weg !
        Na dann kannst du ja den Standard-Vertragstext: "Teilzahlungen nach verdingungsordnung Bau (VOB) neueste Fassung " erklären! Denn dann sind viele Werkverträge hier ja falsch, oder? Deine weiteren Ausführungen sind gelidne gesagt Quatsch.
        Ich formuliere an der Stelle immer, "hast dich wohl geirrt", denn erstens ist das möglich, 2. menschlich und 3. stellt man sich nicht selbst als Halbwisser dar, denn: Leistung gegen Geld. Ich zahle doch nicht etwas und der
        Bauunternehemner geht in Insolvenz und mein Geld ist weg.
        Deswegen gehört zu jedem Werkvertrag ja die Fertighstellungsbürgschaft, denn dan tritt die Bank ein,w enn der Unternehmer abhaut.

        gruss

        • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
          Nun mal geordnet

          So nun mal geordnet Na dann kannst du ja den Standard-Vertragstext: "Teilzahlungen
          nach verdingungsordnung Bau (VOB) neueste Fassung " erklären!
          Denn dann sind viele Werkverträge hier ja falsch, oder?
          Die VOB/B § 16 lässt Teilzahlungen nach Baufortschritt zu. Die Höhe der Raten ist dort nicht definiert ! Vorauszahlungen sind vorab zu vereinbaren. Die Abrechnung muss prüfbar [!] erfolgen. Deswegen gehört zu jedem Werkvertrag ja die
          Fertighstellungsbürgschaft, denn dan tritt die Bank ein, wenn
          der Unternehmer abhaut.
          Die Stellung einer Vertragserfüllungsbürgschaft muss vereinbart werden und dient dazu, die Erfüllung des Vertrages im Falle einer Insolvenz oder Kündigung zu sichern.

          Vorauszahlungen sind zu vereinbaren und auf Verlangen des Auftraggebers gesondert [!] zu sichern.

          Da im Eigenheimbereich sich auch Firmen bewegen, welche eine knappe Liquidität haben, werden durch Banken eingeschränkt Vertragserfüllungsbürgschaften gestellt. Vielmehr wird hier ein Zahlungsplan aufgestellt, welcher eine Vielzahl von Raten mit geringen Beträgen hat. Somit kann die Liquidität der Baufirma unterstützt werden und die Gefahr eines Vermögensschaden beim Auftraggeber wird minimiert.

          Eine Lohnleistung ist eine Leistung, wo dass Material durch den Auftraggeber beigestellt wird. Na welche seriöse Baufirma macht dies schon - wegen der Gewährleistung [unbekanntes Material beistellen lassen]!

          Und bei Erdarbeiten gehört die Abfuhr des Aushubes dazu. Also Nachweis der Weiterverwendung. Nicht nur mit dem Spaten "Dreck" bewegen.

          So nun ein schönes Wochenende !

          Christian

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