Zurückhalten der Mietkaution
Von: , Frage gestellt am Mo, 17. Apr 2000
Hallo,
ich habe eine Frage bzgl. des Verfahrens bei der Rückgabe einer Mietkaution.
Seit über einem halben Jahr warte ich nun auf die Rückgabe des letzten Teils der Mietkaution. Argument der Hausverwaltung: Abrechnung der Nebenkosten im Frühjahr nach Auszug. Damit man dem Geld nicht hinterherläuft, wird ein Teil einbehalten. Meines Wissens darf dieses Zurückhalten nur max. ein halbes Jahr dauern. Stimmt das und weiß jemand Urteile (Aktenzeichen) oder die entsprechenden Paragraphen?
Vielen Dank für evtl. Antworten!
Thomas Grünter
