Zurückhalten der Mietkaution

Von: , Frage gestellt am Mo, 17. Apr 2000

Hallo,
ich habe eine Frage bzgl. des Verfahrens bei der Rückgabe einer Mietkaution.
Seit über einem halben Jahr warte ich nun auf die Rückgabe des letzten Teils der Mietkaution. Argument der Hausverwaltung: Abrechnung der Nebenkosten im Frühjahr nach Auszug. Damit man dem Geld nicht hinterherläuft, wird ein Teil einbehalten. Meines Wissens darf dieses Zurückhalten nur max. ein halbes Jahr dauern. Stimmt das und weiß jemand Urteile (Aktenzeichen) oder die entsprechenden Paragraphen?
Vielen Dank für evtl. Antworten!
Thomas Grünter

2 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 9 Stunden hilfreich
    Re: Zurückhalten der Mietkaution

    Meines Wissens darf dieses
    Zurückhalten nur max. ein halbes Jahr
    dauern.
    Werden Sie dort mal etwas lauter - denn die
    Hausverwaltung kennt die 6-Monatsfrist auch und muß nach 6 Mon. zahlen + Zinsen!!! Stimmt das und weiß jemand
    Urteile (Aktenzeichen) oder die
    entsprechenden Paragraphen?
    Auch die kennt die Hausverwaltung - doch es ist einfach für die H. bequemer, weil sie ihr Geld schon hat! Vielen Dank für evtl. Antworten!
    Thomas Grünter
    Viele Grüße
    Heinz

  2. Antwort von nach 3 Tagen hilfreich
    Re: Zurückhalten der Mietkaution

    Hallo, die Amtsrichter sehen es unterschiedlich. Die Variante der Verwaltung ist nicht verkehrt.
    BB [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

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