Bauträgerkauf
Von: , Frage gestellt am Di, 18. Apr 2000
Hallo,
wir haben in Wuppertal bei einem Bauträger eine DHH schlüsselfertig gekauft.
Mit Bezugsfertigkeit war alles bis auf 3,5%, die beim Notar bis zur Endfertigstellung liegen, zu zahlen.
Bei Bezugsfertigkeit gab es dann auch eine Abnahme und eine Mängelliste, aber wir konnten beziehen.
Seither (inzwischen fast ein 3/4 Jahr) ist kaum etwas von den Mängeln beseitigt worden.
Korrespondenz gib´s genausoviel wie leere Versprechungen.
Teilweise sind Mängel entgegen getroffener (und bezeugbarer bzw. schrftl. fixierter) Vereinbarungen durch den Architekten eigenmächtig anders teilbeseitigt worden.
So wird z.B. Schichtenwasser aus einem Hang des Nachbargrundstückes(auch von dem Bauträger im Bau) über unser Grundstück in unser Regenfallrohr abgeleitet. Auch wir haben Schichtenwasser, doch 95% kommt vom Nachbarn.
Der Bauträger stellt sich hier auf den Standpunkt, er habe mit dem Schichtenwasser nichts zu tun und seine Ableitung sei eine freiwillige Leistung, wir hätten keine Ansprüche.
Wie kann man hier vorgehen?
Danke
Michael
