Hallo,
bei einem Verkauf der beliehenen Immobilie ist die Bank verpflichtet, die Kredite zurückzunehmen, aber auch berechtigt, eine Vorfälligkeitsentschädigung zu berechnen. Die Berechnungsweise ist recht kompliziert. Als Daumenwert kann man heute etwa wie folgt rechnen: Zinssatz des Darlehens abzüglich 3,50% mal 3 bzw. 3,5 Jahre Restlaufzeit der Zinsbindung. (Das ist wirklich nur eine sehr überschlägige Berechnung.) Ggf. kann die Bank auch eine Bearbeitungsgebühr verlangen. Die Bank ist verpflichtet, eine genaue Rechnung aufzustellen. Diese Rechnung wird gegen eine Gebühr (50,-- €?) von der Verbraucherzentrale überprüft.
Alternativ zur vorzeitigen Rückzahlung kann auch die Absicherung der Restdarlehen an einer anderen Immobilie vorgenommen werden. Kürzlich ist ein BGH-Urteil ergangen, dass die Bank dem unter bestimmten Voraussetzungen zustimmen muss.
Freundliche Grüße aus dem derzeit närrischen Rheinland
wolle
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