Haus ersteigern

Von: , Frage gestellt am Fr, 27. Feb 2004

Hallo zusammen,

weiss jemand mit wieviel mehr man bei einer Versteigerung rechnen kann ? So ungefähr?
Es wird ein Richtpreis vorgegeben, sind die meistens hoch oder niedrig angesetzt?
Wäre für Antworten sehr dankbar.
Gruß Claudia

7 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 20 Stunden 0 hilfreich
    Re: Haus ersteigern

    Hallo zusammen,
    Hallo! weiss jemand mit wieviel mehr man bei einer Versteigerung
    rechnen kann ? So ungefähr?
    Was denn für eine Versteigerung? Zwangsversteigerung? Es wird ein Richtpreis vorgegeben, sind die meistens hoch oder
    niedrig angesetzt?
    Bei einer Zwangsversteigerung wird halt der reelle Marktwert angegeben. Die Gebote liegen meist darunter. Liegt das Gebot unter einer bestimmten Grenze, kann der jeweilige "Eigentümer" (Bank...)das Gebot ablehnen.
    Allerdings geht das meines Wissens nur einmal, bei der nächsten Versteigerung muss der Gläubiger das Gebot so annehmen! Wäre für Antworten sehr dankbar.
    Bitteschön! (So ist mein Kenntnisstand - für Korrekturen bin ich auch dankbar! Gruß Claudia
    Gruß - Jürgen

    • Antwort von nach 23 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Haus ersteigern

      weiss jemand mit wieviel mehr man bei einer Versteigerung
      rechnen kann ? So ungefähr?
      Was denn für eine Versteigerung? Zwangsversteigerung?
      Bei Zwangsversteigerungen gibt es keine Mindestsumme oberhalb einem geringsten Gebots, die man bieten kann.
      Der angegebene Verkehrswert ist nur Richtwert, der angeben soll, wie teuer zum Zeitpunkt der Begutachtung das Objekt ungefähr auf dem Markt gehandelt worden wäre. Er bestimmt außerdem im ersten Termin die Grenzen zum Schutz von Schuldner (5/10) und nachrangigen Gläubigern (7/10).

      Bei freiwilligen Auktionen ist in der Regel ein Mindestgebot festgelegt unter dem nichts geht. Es wird ein Richtpreis vorgegeben, sind die meistens hoch oder
      niedrig angesetzt?
      Richtpreise in dem Zusammenhang sind mir unbekannt. Bei einer Zwangsversteigerung wird halt der reelle Marktwert
      angegeben. Die Gebote liegen meist darunter. Liegt das Gebot
      unter einer bestimmten Grenze, kann der jeweilige "Eigentümer"
      (Bank...)das Gebot ablehnen.
      Die Bank ist hier nie Eigentümer - sondern bis zum Zuschlag bleibt der Schuldner der Eigentümer. Allerdings geht das meines Wissens nur einmal, bei der
      nächsten Versteigerung muss der Gläubiger das Gebot so
      annehmen!

      Wenn es nur einen betreibenden Gläubiger gibt, ist dieser unabhängig von der Höhe des Gebots und der Anzahl der bereits stattgefundenen Termine immer Herr des Verfahrens! Das heißt: Selbst wenn im dritten Termin 150% des Verkehrswert geboten würde, könnte der Gläubiger das Verfahren einstellen lassen.

      Zur Zeit sind meiner Erfahrung nach(in Berlin) 70%-75% im 1.Termin, und 50-60% im zweiten Termin möglich/üblich.

      • Antwort von nach 3 Tagen 0 hilfreich
        Re^3: Haus ersteigern

        Vielen Dank erstmal für die Antworten.
        Stimmt, ich habe ganz vergessen reinzuschreiben, daß es sich nicht um eine Zwangsversteigerung handelt.
        Sondern einfach um eine Veräußerung des Bundes.
        das Haus steht leer und wäre sofort bezugsfähig. weiss jemand mit wieviel mehr man bei einer Versteigerung
        rechnen kann ? So ungefähr?
        Was denn für eine Versteigerung? Zwangsversteigerung?


  2. Antwort von nach 2 Tagen 0 hilfreich
    Re: Haus ersteigern

    Hallo und Grüß Gott

    nur als kleiner Zusatz
    bedenke bitte immer eins

    selbst wenn du den Zuschlag hast, und der ehemalige Eigentümer nicht ausziehen will oder kann (Familien mit 5 Kindern) trägst du nach dem Zuschlag das alleinige Kostenrisiko.

    Eine Zwangsräumung (vorausgesetzt du möchtest die Immobilie selbst bewohnen) ist sehr langwierig und kostenintensiv. Bei einer vermieteten Immobilie geht der Mietvertrag auf den Ersteigerer über.
    Dieser muss dann Eigenbedarf geltend machen (Also Vorsicht)

    Noch ein Tipp: Einfach mal hingehen zu einer Versteigerung ...gibts fast täglich und sich das Prozedere anschauen. In der Bieterstunde kannst du alle Fragen an den Rechtspfleger vor Ort loswerden. Billigere und bessere Praxisinfos wirst du kaum bekommen.

    Grüße

    Roland [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

    • Antwort von nach 3 Tagen 0 hilfreich
      Da habe ich mal eine Frage.

      Hallo,

      ich habe letztens in einem Forum gelesen(weiss nicht ob es hier war..), dass der Zuschlag gleichwohl als Räumungstitel gilt mit dem man zum Gerichtsvollzieher gehen kann.
      Natürlich gilt das nur, wenn die Sache nicht vermietet ist, also der ehemalige Eigentümer selbst darin wohnt.

      Kann ich mir eigentlich nicht vorstellen.

      Kann jemand was dazu sagen?

      Grüsse,

      • Antwort von nach 9 Tagen 0 hilfreich
        Re: Da habe ich mal eine Frage.

        Hallo Grüß dich

        Meines Wissens ist das richtig was du sagtest.

        Bedenke aber immer "recht haben und recht kriegen".
        Derjenige der sein Haus in der Zwangsversteigerung verloren hat wird unter Umständen schlecht woanders unterkommen.
        Soll heissen. Wenn noch nicht geräumt wurde und der ehemalige Besitzer sich querstellt hast du die Kosten der Zwangsräumung zumindest einen Räumungskostenvorschuss an den Gerichtsvollzieher zu zahlen.
        Diesen Vorschuss kannst du dann von dem ehemaligen Eigentümer einfordern.

        Mal flappsig ausgedrückt
        Wer die Musik bestellt "Zwangsräumung" bezahlt sie auch


        Grüße
        Roland [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

        • Antwort von nach 12 Tagen 0 hilfreich
          Re^2: Da habe ich mal eine Frage.

          Hallo Grüß dich

          Meines Wissens ist das richtig was du sagtest.

          Bedenke aber immer "recht haben und recht kriegen".
          Derjenige der sein Haus in der Zwangsversteigerung verloren
          hat wird unter Umständen schlecht woanders unterkommen.
          Soll heissen. Wenn noch nicht geräumt wurde und der ehemalige
          Besitzer sich querstellt hast du die Kosten der Zwangsräumung
          zumindest einen Räumungskostenvorschuss an den
          Gerichtsvollzieher zu zahlen.
          Diesen Vorschuss kannst du dann von dem ehemaligen Eigentümer
          einfordern.

          Mal flappsig ausgedrückt
          Wer die Musik bestellt "Zwangsräumung" bezahlt sie auch
          Hallo,
          ja das ist mir natürlich bekannt.
          der springende Punkt ist aber, nach einem solchen Zuschlag braucht man meines Wissenstands nach, keinen Räumungstitel ERWIRKEN, das dauert ja schon 6 MOnate und länger und kostet schon einiges an Geld.

          Die Räumung an sich ist ja schon wieder ein ganz anderes Thema.

          Grüße

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