Rechtliche Fragen zu Wohneigentümergemeinschaft
Von: , Frage gestellt am So, 29. Feb 2004
Hallo!
Meine Schwester hat eine Frage wegen ihrer Eigentumswohnung.
Sie wollte gerade Wohngeld für ihre selbstgenutzte ETW beantragen.
Das soll wohl auch kein Problem sein, aber die Stadt möchte nun einige Belege vorgelegt bekommen.
Dies sind unter anderem unter anderem auch die Nebenkostenabrechnungen vom letzten Jahr (laut Stadtverwaltung wegen der Verwaltergebühr) und ein Nachweis über die jährlich gebildeten Rücklagen.
Nun HAT diese Eigentümergemeinschaft (bestehend aus drei Parteien) aber weder eine regelmäßige Nebenkostenabrechnung, noch einen irgendwie tätigen Verwalter (da gab es zwar mal einen, aber der hat schon lange bevor meine Schwester die Wohnung gekauft hat, sämtliche Aktivitäten eingestellt), noch irgendwelche Rücklagen.
Heizkostenabrechnungen sind nicht erforderlich, da jede Partei eine eigene Etagenheizung hat.
Alle gemeinsamen Ausgaben wurden bisher bei Fälligkeit eben durch drei geteilt und von einem der Eigentümer eingesammelt und an den jeweiligen Empfänger weitergeleitet.
Das funktioniert so auch schon seit vielen Jahren einwandfrei.
Nun stellt sich aber die Frage, ob das alles so rechtens ist, oder ob man sich mit einer derartigen Erklärung gegenüber dem Wohnungsamt nicht eventuell in die Nesseln setzt.
Deshalb meine Fragen:
1. gibt es eine Verpflichtung für Eigentümergemeinschaften, einen offiziellen Verwalter zu ernennen?
2. ist eine regelmäßige Nebenkostenabrechnung gesetzlich vorgeschrieben?
3. Muß eine Eigentümergemeinschaft prinzipiell über eine Instandhaltungsrücklage verfügen?
Hinweise über die NÜTZLICHKEIT von Verwalter und Rücklagen brauchen wir nicht zu diskutieren; DASS so etwas empfehlenswert ist, ist völlig klar.
Für sachdienliche Hinweise wäre ich (respektive meine Schwester) sehr dankbar!
Schönen Gruß,
Robert
