Immobilienkauf - Notarkosten, Grundsteuer
Von: , Frage gestellt am Mi, 10. Mär 2004
Hallo!
Ich möchte eine gebrauchte Immobilie kaufen, der Notar ist bereits "angewiesen", einen Kaufvertrag zu entwerfen. Ich möchte darin gern geregelt haben, dass die Kosten für den Notar hälftig von BEIDEN Seiten getragen werden. Was haltet Ihr davon, ist das üblich oder unüblich, oder gibt es hier eine Art von regionenspezifischem Usus? Da der Kaufvertrag ja beide Seiten nutzt, sollten die dafür anfallenden Kosten doch auch von beiden Seiten getragen werden, oder? Ist schon ungerecht genug, dass man als Käufer eine Maklercourtage zu zahlen hat (der makler leistet doch dem Verkäufer einen Dienst, in dem er ihm sein Haus an den Mann bringt)...
Eine andere Sache in diesem Zusammenhang: Wie sieht es mit der Grundsteuer aus; ist es korrekt, dass derjenige, dem ein Grundstück zum 01.01. eines jahres gehört, diese (für das gesamte Jahr) zu zahlen hat?
Ich danke für jeden informativen Beitrag!
Viele Grüsse!
