Antwort von
nach 8 Tagen
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Re: Balkon-Grillen
Nach aktueller Rechtsprechung gehört das Grillen zum üblichen und normalen Wohngebrauch, kann also nicht untersagt werden.
Andererseits ist hierbei auf die berechtigten Interessen der nachbarn abzustimmen. Es können also gewisse Einschränkungen (z.b. nur Gasgrills, gewisse Zeiten, besondere Plätze bzw. Abzugseinrichtungen) gemacht werden, soweit sie das "Grilrecht wiederum nicht über Maßen einschränken bzw. faktisch unmöglich machen.
Womit wiedrum alles klar ist und im konkreten Einzelfall doch keiner so genau bescheidweiss.
-) bent
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