Kautionserstattung bei Vermieterwechsel
Von: (abgemeldet) , Frage gestellt am Do, 24. Jun 2004
Das Haus, in dem wir wohnen, wurde verkauft. Ich hatte nun den alten Vermieter gebeten, mir die Höhe der aufgelaufenen Kaution mitzuteilen und mich darüber zu informieren, ob diese an den neuen Vermieter weitergeleitet oder an uns ausgezahlt wird.
Unser alter Vermieter teilte nun mit, daß er die aufgelaufene Kaution erst dann an den neuen Vermieter überweist, wenn die Nebenkostenabrechnung für das vergangene Jahr abgeschlossen ist.
Darf er die Zahlung der Kaution deshalb zurückhalten?
Darf er eventuell Nachzahlungen, die von uns zu leisten sind, mit der Kaution verrechnen?
Unser alter Vermieter teilte nun mit, daß er die aufgelaufene Kaution erst dann an den neuen Vermieter überweist, wenn die Nebenkostenabrechnung für das vergangene Jahr abgeschlossen ist.
Darf er die Zahlung der Kaution deshalb zurückhalten?
Darf er eventuell Nachzahlungen, die von uns zu leisten sind, mit der Kaution verrechnen?
