Genossenschaftsanteile = Kaution?

Hallo,
ich hab da mal folgende Fragen:
Wenn ich bei einer Genossenschaft eine Wohnung anmiete muß ich ja in der Regel Genossenschaftsanteile kaufen. Kommt da die Kaution noch extra dazu oder zählen die Anteile als diese?

Beka

Hi,

in der Genossenschschaft, in der ich mal war gab es nur die Anteile. Diese werden dort lt. Satzung aber erst nach Abschluss des Geschäftsjahres ausgezahlt und gegen evt. Mietrückstände und Ansprüche, die aus Beschädigungen entstehen aufgerechnet.

A.

Hi Beka,

der Genossenschaftsanteil hat mit der Kaution nichts zu tun. Du kannst beliebig viele Anteile halten, ohne überhaupt Mieter zu sein. Die Anteile sind auch nicht an ein Mietverhältnis gebunden, die Kaution aber schon. Mit den Anteilen kann die Genossenschaft wirtschaften, die Kautionsgelder können nur verwahrt werden.

Gruß Ralf

Wenn ich bei einer Genossenschaft eine Wohnung anmiete muß ich
ja in der Regel Genossenschaftsanteile kaufen. Kommt da die
Kaution noch extra dazu oder zählen die Anteile als diese?

Guten Tag,
leider ist der Artikel schon etwas älter und ich weiß nicht, ob es noch jemanden interessiert. Weil ich aber „neu“ hier bin, sag ich einfach mal was, womit ich micht auskenne.

Also. Wenn Du bei einer Genossenschaft eine Wohnung anmietest, musst Du entweder bereits Mitglied der Gen. sein, oder werden. Als Mitglied musst Du Anteile an der Genossenschaft haben. Man nennt das auch „Geschäftsanteile“. Wenn du eine Wohnung von einer Genossenschaft mietest, musst du auch „Geschäftsanteile“ erwerben. I. d. R. Ist die Menge der Anteile abhängig von der Größe der Wohnung, die du mieten möchtest. € 50,00/m² bis € 100,00/m² sind üblich. Irgenwo dazwischen.

DAFÜR ENTFÄLLT DIE KAUTION!!!

Der Grund dafür ist einfach. Die Genossenschaft gehört einzig und allein den Mitgliedern. Also auch Dir. Und zwar immer mit dem Anteil der Höhe deiner Einlage. Etwas überspitzt dargestellt: Würdest Du Dich bei diner eigenen Wohnung verpflichen Kaution zu hinterlegen? :wink:

Die Genossenschaftsanteile haben aber auch ihren Sinn. Sie bilden das Stammkapital einer Genossenschaft, mit dem die Gen. Wohnungen für ihre Mitglieder bauen kann. Wenn Du eines Tages nicht mehr Mitglied sein möchtest, kannst Du Dein Geschäftsguthaben kündigen. Deine Einlage wird die i. d. R. mit einer Frist von 1 Jahr zum Jahresende ausgezahlt.

Ich will jetzt auch nicht zu weit ausschweifen. Wenn noch Fragen zur Thema GENOSSENSCHAFT sind: Frag mich ruhig. Und ansonsten: immer in die SATZUNG gucken. Hat jede Genossenschaft.

Viele Grüße
Stefan

Danke für die nette und ausführliche Antwort! Hat mir wirklich weitergeholfen!!!

Liebe Grüße
Beka

Danke für die nette und ausführliche Antwort! Hat mir wirklich
weitergeholfen!!!

Liebe Grüße
Beka

Hallo Beka,
kein Problem. Gern geschehen. Aber BTW. Mit einer Genossenschaftswohnung bist Du auf jeden Fall gut bedient. Aus meiner Sicht gibt es kein „humaneres Wohnen“.
Viel Glück
Stefan Marburg