Mietminderung während des Urlaubes
Von: , Frage gestellt am Do, 18. Mai 2000
Hallo Leute!
Hier eine kniffelige Frage: Muß ich, um Mietminderung geltend zu machen, in der Wohnung anwesend sein (alle anderen Voraussetzungen sind gegeben - Ankündigung/Nachfrist setzten etc.)? Oder kann ich während eines Urlaubes nicht mindern, da ich nicht in der Wohnung bin?
Meine Meinung: ist doch völlig egal, wo ich mich aufhalte. Ich kann während z.B. meines Urlaubes auch Gäste beherbergen, die durch die Mängel der Wohnung beeinträchtigt werden...
Für jeden Hinweis danke ich schon jetzt.
Björn
