Hallo Michael,
Versteigerungen immer ohne Makler. Die Berechtigung zur
Courtage ist dadurch nicht gegeben, da er ja nicht die Adresse
nachweisen konnte.
Natürlich kann er einem Interessenten die Adresse nachweisen! WO ist der Hinderungsgrund? Das der Interessent die Adresse auch relativ leicht selber herausbekommen kann, ist doch bei anderen Maklerofferten auch kein Grund, der dessen Courtage gefährdet!
Was die Bank für Dinge treiben möchte, ist mir nicht klar.
Die Bank möchte vor dem Termin eine Vereinbarung mit dem Bieter über einen Zuschlag vereinbaren. Das Prozedere bietet beiden Parteien Vorteile, weil es das Pokern(mit unklarem Ausgang) im Termin verhindert.
Die Bank „läßt die Hose runter“, zu wieviel Prozent sie dem Zuschlag zustimmt, wenn der Bieter mit ihr (verbindlich!) verhandelt.
Ohne Vertrag garantiert die Bank natürlich kein Limit außerhalb des Termins.
Dieses Verfahren ist für Leute mit Nerven, die optimieren wollen, falsch - im Termin läßt sich garantiert noch der eine oder andere Tausender herausschneiden.
Andererseits, wenn ich problemlos und dringend dieses Objekt haben muss/möchte, und der Preis so ausschlaggebend nicht ist, kann es durchaus sinnvoll sein, sich erst einmal der Anbieterseite zu versichern.
Ich unterschreibe beim Gläubiger keinerlei Erklärungen, die
sich auf den Versteigerungstermin bezieht, es sei denn, die
Gläubigerbank storniert den Versteigerungstermin und es wird
frei verkauft.
Dazu brauchts des Einvernehmens mit dem Schuldner und das ist eher selten.
Gruß n.