Rückabwicklung und Grunderwerbssteuer

Von: , Frage gestellt am Do, 16. Sep 2004

Hi,

eine ganz kurze Frage: wenn ein Immobilienkauf rückabgewickelt wird, bekommt der Käufer dann eigentlich die ans Finanzamt gezahlte Grunderwerbssteuer wieder zurück?

Gruß
Stefan

4 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach einer Stunde 1 hilfreich
    Re: Rückabwicklung und Grunderwerbssteuer

    ja [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

  2. Antwort von nach 2 Stunden 1 hilfreich
    Re: Rückabwicklung und Grunderwerbssteuer

    Hallo Stefan,

    ja, Rückabwicklung bedeutet, dass der frühere Zustand wieder hergestellt wird.

    Gruss Günter [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

    • Antwort von nach 17 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Rückabwicklung und Grunderwerbssteuer

      Hallo Günter, ja, Rückabwicklung bedeutet, dass der frühere Zustand wieder
      hergestellt wird.
      Schon, aber das bedeutet ja nicht, dass die Geschichte kostenneutral abläuft. Meines Wissens werden ja Notariatsgebühren und Grundbuchgebühren auch nicht zurückerstattet. Ich zweifelte halt daran, dass ausgerechnet der Fiskus sich wieder von bereits eingenommenen Geldern trennt... aber offensichtlich scheint es ja wirklich so zu sein.

      Danke und Gruß
      Stefan

      • Antwort von nach 18 Stunden 0 hilfreich
        Re^3: Rückabwicklung und Grunderwerbssteuer

        Hallo Stefan,

        die restlichen Forderungen kann man aber beim Anderen holen. Derjenige, der die Rückabwicklung verschuldet hat, ist auch schadenersatzpflichtig für Kosten, die der anderen Seite entstehen oder entstanden sind.

        Gruss Günter [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

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