Ist die Grunderwerbssteuer rechtens ???

Von: , Frage gestellt am Mo, 12. Jun 2000

Hallo Leute,

habe eine ETW gekauft. Nun auch die REchnung vom Finanzamt über die höhe der Grunderwerbsteuer erhalten.
Von einem Bekannten habe ich nun gehört, dass man dagegen einspruch einlegen kann. Hier das schreiben im Wortlaut:


-----------------------
gegen die o.a. Bescheide lege ich hiermit Einspruch ein.

Ich beantrage die Freistellung von der Grunderwerbsteuer für das erworbene Grundstück, weil es nach Auffassung des BVerfG vom 22.06.1995, Az: 2 BVL 37/91, BStBl 95 II S. 655 zum sogenannten Gebrauchsvermögen gehört und hierfür keine Grunderwerbsteuer erho-ben werden darf.

Hierzu verweise ich auf den Vorlagebeschluss des FG Niedersachsen vom 28.05.1997, Az: III 90/91 und auf die Verfügung der OFD Hannover vom 22.07.1997, Az: S 4500–169–StH 563/ S 4500–153–StO 331 in dieser Angelegenheit.

Ich beantrage das Ruhen des Verfahrens nach § 363 (2) AO, bis über die anhängige Verfas-sungsbeschwerde beim BVerfG entschieden ist.

Vom Ergebnis meines Antrages bitte ich Sie, mir durch Zustellung des Änderungsbescheides in Kenntnis zu setzen.

-----------------------

Dieses Schreiben habe ich nun auch an das Finanzamt geschickt, jedoch auch fristgerecht die Grunderwerbsteuer einbezahlt.
Vorgestern kam die Antwort zu meinem Einspruch:

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mit o.g. Schreiben legen Sie gegen die Grunderwerbsteuerbescheide vom ... Einspruch ein mit der Begründung, dass Verfahren zur Verfassungsmäßigkeit der Grunderwerbsteuer anhängig seien.

Hierzu ist folgendes zu beachten:
Zu dieser verfassungsrechtlichen Streitfrage waren unter den Aktenzeichen 1 BvL 24/97 und BvL14/98 Vorlagebeschlüsse des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 28.05.1997 und 18.08.1998 beim Bundesverfassungsgerichtes anhängig.
Die Vorlagebeschlüsse des Niedersächs. Finanzgerichts wurden vom Bundesverfassungsgerichtes mit Beschlüssen vom 05.05.1998- 1 BvL 24/97 und 08.01.99 - 1 BvL 14/98 als unzulässig verworfen.
Weitere Verfahren zu dieser Streitfrage sind derzeit nicht anhängig. Es bestehen somit keine Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit der Grunderwerbsteuer.
Ich bedaure, Ihrem Rechtsbehelfsantrag nicht entsprechen zu können und bitte Sie, die Erfolgsaussichten Ihres Einsprichs zu überdenken und diesen zurückzunehmen.

-------------------------------------

Was meint Ihr ?
Wo sind die Spezialisten ?
Was soll ich tun ?

13 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 6 Tagen hilfreich
    Re: Ist die Grunderwerbssteuer rechtens ???

    Hallo,
    also ich habe das ähnlich gemacht und fast 3/4 Jahr durchgezogen, dann aber den gleichen Schrieb bekommen. Soweit ich weiss, haben die sogar recht.
    So ein Sch.....

    Wer gegenteiliges hört, auch ich hasse es Steuern zu zahlen
    Michael
    Was meint Ihr ?
    Wo sind die Spezialisten ?
    Was soll ich tun ?

    • Antwort von nach 7 Tagen hilfreich
      Re^2: Ist die Grunderwerbssteuer rechtens ???

      Hallo,

      und was hast Du nach dem 3/4 Jahr gemacht ?
      Deinen Einspruch zurückgezogen ?


      Danke für die Antwort [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

      • Antwort von nach 7 Tagen hilfreich
        Re^3: Ist die Grunderwerbssteuer rechtens ???

        Nein, wir wurde erst empfohlen, den Einspruch zurückzuziehen, weil kein Verfahren anhängig wäre.
        Dann habe ich Aktenzeichen und Quellangaben ans Finanzamt gesandt und ca. 3 Monate nix gehört, dann kam eine Ablehnung (3 Seiten !) mit leider korrekter Begründung.

        C´est la vie.
        Michael [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

        • Antwort von nach 11 Tagen hilfreich
          Re^4: Anscheinend leider schon

          Hallo,

          unter

          http://www.bundesverfassungsgericht.de/cgi-bin/link....

          habe ich nun auch die Begründung für die Ablehnung gelesen.
          Werde wohl meinen Einspruch zurückziehen müssen.


          Trotzdem Danke an alle.


          Gruß

          Robert




          Nein, wir wurde erst empfohlen, den Einspruch zurückzuziehen,
          weil kein Verfahren anhängig wäre.
          Dann habe ich Aktenzeichen und Quellangaben ans Finanzamt
          gesandt und ca. 3 Monate nix gehört, dann kam eine Ablehnung
          (3 Seiten !) mit leider korrekter Begründung.

          C´est la vie.
          Michael

  2. Antwort von nach 6 Tagen hilfreich
    Auch ich weiß nicht alles, deshalb...

    ...fragt doch die Spezialisten Steuerberater oder Lohnsteuerehilfevereine!

    Dies kostet zwar ein paar Mark, doch bei einer GrErwerSt von
    3,5% aus dem Kaufpreis sind diese paar Mark ein Tröpfchen auf
    den heißen Stein!

    Viele Grüße
    Heinz


    Hallo Leute,

    habe eine ETW gekauft. Nun auch die REchnung vom Finanzamt
    über die höhe der Grunderwerbsteuer erhalten.
    Von einem Bekannten habe ich nun gehört, dass man dagegen
    einspruch einlegen kann. Hier das schreiben im Wortlaut:


    -----------------------
    gegen die o.a. Bescheide lege ich hiermit Einspruch ein.

    Ich beantrage die Freistellung von der Grunderwerbsteuer für
    das erworbene Grundstück, weil es nach Auffassung des BVerfG
    vom 22.06.1995, Az: 2 BVL 37/91, BStBl 95 II S. 655 zum
    sogenannten Gebrauchsvermögen gehört und hierfür keine
    Grunderwerbsteuer erho-ben werden darf.

    Hierzu verweise ich auf den Vorlagebeschluss des FG
    Niedersachsen vom 28.05.1997, Az: III 90/91 und auf die
    Verfügung der OFD Hannover vom 22.07.1997, Az: S 4500–169–StH
    563/ S 4500–153–StO 331 in dieser Angelegenheit.

    Ich beantrage das Ruhen des Verfahrens nach § 363 (2) AO, bis
    über die anhängige Verfas-sungsbeschwerde beim BVerfG
    entschieden ist.

    Vom Ergebnis meines Antrages bitte ich Sie, mir durch
    Zustellung des Änderungsbescheides in Kenntnis zu setzen.

    -----------------------

    Dieses Schreiben habe ich nun auch an das Finanzamt geschickt,
    jedoch auch fristgerecht die Grunderwerbsteuer einbezahlt.
    Vorgestern kam die Antwort zu meinem Einspruch:

    ---------------------------
    mit o.g. Schreiben legen Sie gegen die
    Grunderwerbsteuerbescheide vom ... Einspruch ein mit der
    Begründung, dass Verfahren zur Verfassungsmäßigkeit der
    Grunderwerbsteuer anhängig seien.

    Hierzu ist folgendes zu beachten:
    Zu dieser verfassungsrechtlichen Streitfrage waren unter den
    Aktenzeichen 1 BvL 24/97 und BvL14/98 Vorlagebeschlüsse des
    Niedersächsischen Finanzgerichts vom 28.05.1997 und 18.08.1998
    beim Bundesverfassungsgerichtes anhängig.
    Die Vorlagebeschlüsse des Niedersächs. Finanzgerichts wurden
    vom Bundesverfassungsgerichtes mit Beschlüssen vom 05.05.1998-
    1 BvL 24/97 und 08.01.99 - 1 BvL 14/98 als unzulässig
    verworfen.
    Weitere Verfahren zu dieser Streitfrage sind derzeit nicht
    anhängig. Es bestehen somit keine Bedenken gegen die
    Verfassungsmäßigkeit der Grunderwerbsteuer.
    Ich bedaure, Ihrem Rechtsbehelfsantrag nicht entsprechen zu
    können und bitte Sie, die Erfolgsaussichten Ihres Einsprichs
    zu überdenken und diesen zurückzunehmen.

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    Was meint Ihr ?
    Wo sind die Spezialisten ?
    Was soll ich tun ?

    • Antwort von nach 20 Tagen hilfreich
      ..und das nennt sich Fachbüro....

      ... no comment...

      • Antwort von nach 20 Tagen hilfreich
        Re:..und das nennt sich Fachbüro..JA, aber...

        ...ich gebe wenigstens zu, daß ich nicht
        alles weiß (- oder weißt Du alles?)

        und mecker hier nicht bloß rum.

        Wenn Du alles weißt, dann können wir ja alle
        Fragen der www-user direkt auf Deine Adresse
        schalten lassen - viel Spaß dabei!
        ;-)))

        Gruß Heinz

        • Antwort von nach 20 Tagen hilfreich
          Re^2:..und das nennt sich Fachbüro..JA, aber...

          mich wundert nur, wie wenig man wissen muß um ein FACHBÜRO zu eröffnen ;o))

          • Antwort von nach 20 Tagen hilfreich
            Ich bin ja kein Steuerberater, aber ein...

            ...paar Tips kenne ich schon.

            Darüber weiß ich ein "kleines bißchen mehr":

            [...]

            Du kannst ja mal testen, ob Du auf die DM 1000 kommst oder
            ob´s vielleicht sogar mehr werden? mich wundert nur, wie wenig man wissen muß um ein FACHBÜRO zu
            eröffnen ;o))
            Oder Du machst gleich meine Filiale in Deiner Stadt auf!
            ;-)

            Viele Grüße
            Heinz


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