Eigenheimzulage (Termine?)

Von: , Frage gestellt am Mi, 15. Dez 2004

Hallo.

(Vorausgesetzt man liegt unter den Einkommensgrenzen:) Wenn man 2004 eine Eigentumswohnung kauft, der Vertrag dazu also 2004 gemacht wurde, habe ich dann Anspruch auf Eigenheimzulage (EHZ) ?

Habe ich den Anspruch auch, wenn ich erst im März 2005 mich dort als wohnhaft anmelde? Wenn ja: Stimmt es, das mir dann aber ein Jahr Zuschuss verloren geht (7 statt 8 Jahre)?

Habe ich den Anspruch auch, wenn der Kosten-Nutzen-Übergang (oder wie das Zeugs heißt) und das Eigentumsübergang erst im März 2005 ist?

Stimmt es also, dass ausschließlich der Termin des Kaufvertrages entscheidend ist??




Danke für fachkundige Antworten!

N°1

9 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 31 Minuten 0 hilfreich
    Re: Eigenheimzulage (Termine?)

    Hallo.

    (Vorausgesetzt man liegt unter den Einkommensgrenzen:) Wenn
    man 2004 eine Eigentumswohnung kauft, der Vertrag dazu also
    2004 gemacht wurde, habe ich dann Anspruch auf Eigenheimzulage
    (EHZ) ?

    Ja. Habe ich den Anspruch auch, wenn ich erst im März 2005 mich
    dort als wohnhaft anmelde? Wenn ja: Stimmt es, das mir dann
    aber ein Jahr Zuschuss verloren geht (7 statt 8 Jahre)?

    Ja. Habe ich den Anspruch auch, wenn der Kosten-Nutzen-Übergang
    (oder wie das Zeugs heißt) und das Eigentumsübergang erst im
    März 2005 ist?

    Das heißt Übergang von Nutzen und Lasten. Stimmt es also, dass ausschließlich der Termin des
    Kaufvertrages entscheidend ist??


    Ja, denn einen Anspruch auf Eigenheimzulage hat man erst ab dem Tag des Einzugs.

    Gruß
    Roman

    NS:Hoffe es war fachkundig genug.
    Du hast Dir das meiste ja schon selbst beantwortet.

    Danke für fachkundige Antworten!

    N°1

  2. Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
    Falsche Antwort von Roman

    Hallo nr. 1,

    Eine Wohnung ist angeschafft wenn Besitz, Nutzen Lasten und Gefahr auf ihn übergehen. Der Zeitpunkt des notariellen Kaufvertrages ist unerheblich (§ 3 EigZulG). Das bedeutet für Dich EHZ ab 2005 für 8 Jahre und nichts anderes. Da Du im März dort einziehst gibt es keine andere Antwort.
    Gruß
    Michael

    • Antwort von nach 3 Stunden 1 hilfreich
      Re: Falsche Antwort von Roman

      Hallo Michael Eine Wohnung ist angeschafft wenn Besitz, Nutzen Lasten und
      Gefahr auf ihn übergehen. Der Zeitpunkt des notariellen
      Kaufvertrages ist unerheblich (§ 3 EigZulG). Das bedeutet für
      Dich EHZ ab 2005 für 8 Jahre und nichts anderes. Da Du im März
      dort einziehst gibt es keine andere Antwort.
      Das ist so nicht ganz korrekt.
      Der Zeitpunkt des Kaufvertrags (Termin beim Notar) ist insoweit relevant, dass dies der Zeitpunkt ist, der als Grundlage für die EHZ herangezogen wird.
      Extrembeispiel (das so sicher in der Praxis nicht stattfinden wird):
      Notarvertrag heute (2004), Übergang Kosten-Nutzen-Lasten in zehn Jahren (2014), Wegfall der EHZ z.B. 2006. Trotzdem besteht bei Einzug anno 2014 EHZ-Förderung für 8 Jahre.

      Die typische Neujahrsfalle war bei der Kürzung der EHZ anno 2003 (oder wann war das?) manchmal sogar positiv, da durch den Notartermin bei Gebrauchtimmobilien oder den Bauantrag für Neubauten im alten Jahr noch die "alte", ungekürzte EHZ maßgeblich war.

      Grüße von
      Tinchen

      • Antwort von nach 23 Stunden 0 hilfreich
        Nicht so voreilig.

        Hallo Ihr beiden,

        ich muß mich wiederholen. Der Anspruch auf die Eigenheimzulage ist in dem Jahr verwirkt, in dem man den Notarvertrag schließt und im Folgejahr einzieht.
        So verliert man ein Jahr der Förderung!

        Beachte § 4 EigZulG:
        "Der Anspruch besteht nur für die Kalenderjahre, in denen der Anspruchsberechtigte die Wohnung zu eigenen Wohnzwecken nutzt."
        http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/eigzulg/__4....

        So bereits selbst miterlebt und zuvor vom Finanzamt und Steuerberater bestätigt.

        Gruß
        Roman

        NS: Tinchen, Deine Aussage bzgl. der Förderung verstehe ich nicht ganz.
        Da der Notartermin entscheidend ist, wie kann man Jahre später die volle EHZ erhalten? [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

        • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
          Re: Nicht so voreilig.

          Sorry, Roman,

          auch durch Wiederholung wird Deine Aussage nicht richtiger. Die Anspruchsvoraussetzungen sind erst mit Übergang von Besitzu und Lasten gegeben. Das bedeutet, dass im angefragten Fall 8mal EHZ gezahlt wird.

          Freundliche Grüße

          wolle [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

          • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
            Re^2: Nicht so voreilig.

            Hallo Wolle,

            hier sind unterschiedliche Meinungen von verschiedenen "Experten" zusammengekommen.
            Ich möchte dies nicht weiter kommentieren.

            Leider hilft dies dem Fragenden nicht weiter.

            Ebenfalls freundliche Grüße zurück

            Roman [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

        • Antwort von nach 2 Tagen 0 hilfreich
          Re: Nicht so voreilig.

          Hallo Roman, ich muß mich wiederholen. Der Anspruch auf die Eigenheimzulage
          ist in dem Jahr verwirkt, in dem man den Notarvertrag schließt
          und im Folgejahr einzieht.
          So verliert man ein Jahr der Förderung!
          QUATSCH!

          Wir haben unser Häuschen im November 2002 per Notarvertrag gekauft.
          Übergang von Kosten/Nutzen/Lasten war per Vertrag am 02.01.2003.
          EHZ beim Finanzamt beantragt: Regelung von 2002 (da Notarvertrag in 2002); erstes Jahr der EHZ = 2003 (da Kosten/Nutzen/Lasten-Übergang in 2003) und dann 8 Jahre lang (sprich: 2003, 04, 05, 06, 07, 08, 09, 10).

          Lass dich mal bei deinem Finanzamt wirklich schlau machen.

          Das ist wirklich so.

          Grüße von
          Tinchen

    • Antwort von nach 2 Tagen 0 hilfreich
      Wichtige Nachfrage...

      Hallo.

      Wie ist Folgendes:

      - Notarieller Kaufvertrag 2004,
      - Polizeiliche Anmeldung Ende 2004 (!!),
      - Einzug Anfang 2005.

      Ich weiß, eigentlich müssen die beiden letzen Punkte terminlich zusammenfallen.
      Aber mehrere Leute haben mir angeraten, mich schon 2004 offiziell dort anzumelden, auch wenn ich erst Ende Januar NuLA-Übergang und den tatsächlichen Umzug habe.

      Welche Vorteile hätte dies?
      Oder hat es sogar Nachteile..??

      N°1 [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

      • Antwort von nach 4 Tagen 0 hilfreich
        Re: Wichtige Nachfrage...

        Hallo Nr. 1,

        wie bereits gesagt, entscheidend ist Übergang NuLa. Daran ändert auch eine vorzeitige Ummeldung nichts, die auch noch falsch wäre, weil Du ja tatsächlich dort noch nicht wohnst.
        Bitte lasse Dich nicht von den anderen Meinungen hier verwirren und glaube einem alten Finanzbeamten.
        Übergang NuLa in 2005 heißt EHZ ab 2005 für 8 Jahre und nichts anderes. Das Datum des Kaufvertrages wäre nur wichtig bei einer Gesetzesänderung (z.B. zum 01.01.2005). Die liegt jedoch nicht vor und ist daher für dich nicht relevant.
        Ich hoffe jetzt sind alle Unklarheiten geklärt, wenn nicht, dann melde Dich nochmal bei mir.
        Gruß
        Michael

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