Eigenheimzulage (Termine?)
Von: , Frage gestellt am Mi, 15. Dez 2004
Hallo.
(Vorausgesetzt man liegt unter den Einkommensgrenzen:) Wenn man 2004 eine Eigentumswohnung kauft, der Vertrag dazu also 2004 gemacht wurde, habe ich dann Anspruch auf Eigenheimzulage (EHZ) ?
Habe ich den Anspruch auch, wenn ich erst im März 2005 mich dort als wohnhaft anmelde? Wenn ja: Stimmt es, das mir dann aber ein Jahr Zuschuss verloren geht (7 statt 8 Jahre)?
Habe ich den Anspruch auch, wenn der Kosten-Nutzen-Übergang (oder wie das Zeugs heißt) und das Eigentumsübergang erst im März 2005 ist?
Stimmt es also, dass ausschließlich der Termin des Kaufvertrages entscheidend ist??
Danke für fachkundige Antworten!
N°1
