Rücklagen

Hallo liebe Wissende !

Ich möchte eine Eigentumswohnung kaufen.
Frage: Für Reparaturen werden doch immer rücklagen gebildet.
wie staffeln die sich je nach alter des hauses. richten die sich nach dem qmpreis oder den qm ?
was ist da angemessen ?
t.

Moin, t.,

Rücklagen werden gebildet, um den Erhalt des Gemeinschaftseigentums sicherzustellen. Die Höhe wird von der Eigentümerversammlung beschlossen.

Was Du für Deine Wohnung zurücklegst, bleibt natürlich Dir überlassen.

Gruß Ralf

Hallo Ralf,

danke für Deine Antwort.
Eine ges. Regelung gibts nicht ?
oder eine allgemeingültige faustregel ?
Konkret: 8 Parteien, schieben die Renovierungen immer so vorsich her.
Nach deer letzten Ausgabe ist erstmal ein Renovierungspause angesagt.
da kann man sich dann ausrechnen wann die immobilie ungepflegt wird.
und wenn von achten einer oder zwei nicht wollen oder können ?
so what ?
t.

mein jetziger eindruck: alles auf sparflamme.

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Hi t.,

Eine ges. Regelung gibts nicht ?

so ist es. Das WEG
(http://www.wowi.de/info/gesetze/weg/wohnungseigentum…)
kennt den Begriff Rücklage nicht einmal.

DOCH, im § 28 (1) Nr. 3 ist die Rücklage ausdrücklich genannt.

Hallo t.

man muss hier unterscheiden,

jeder Eigentümer kann (muss aber nicht) für sein Sondereigentum eine „Rücklage“ schaffen, die meisten wählen einen Bausparvertrag; das hat den Vorteil, das man den auch zur Tilgung einsetzen kann, wenn man die ersparten Gelder nicht für Reparaturen verwendet.

die WEG bzw. deren Verwalter ist gem. § 21 (5) Nr. 4 iVm § 28 (1) Nr. 3 verpflichtet, eine angemessene Instandhaltungsrücklage für das Gemeinschaftseigentum anzusparen. Nun kann aber die WEG in einem - einfache Mehrheit - Beschluss festlegen, dass die Rücklagenzuweisung 0 € beträgt; dies ist häufig, wenn die Rücklage „voll“ ist oder wenn das Haus nagelneu ist. Es gibt aber auch WEGs, die die größeren Instandsetzungen nicht über die Rücklage finanzieren, sondern über Sonderumlagen. Dies sind - einfache Mehrheit- beschlossene Sonderzahlungen zum normalen Wohngeld für die spezielle Maßnahme.

wenn nun Deine WEG in den letzten Jahren wenig für den Erhalt des Hauses aufgewändet hat, so ist dies legitim; Du musst aber damit rechnen, zukünftig zuzuzahlen.

Gruß Ralf

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Hallo Ralf

Hi t.,

Eine ges. Regelung gibts nicht ?

so ist es. Das WEG
(http://www.wowi.de/info/gesetze/weg/wohnungseigentum…)
kennt den Begriff Rücklage nicht einmal.

und in § 21 (5) Nr. 4

Gruß Ralf

DOCH, im § 28 (1) Nr. 3 ist die Rücklage ausdrücklich genannt.

Schtümmt.

Gruß Ralf

Dank an alle ! Habt mir sehr geholfen.
Habe jetzt erstmal gelernt wie unbedarft alte immobilien gehandelt werden. wichtige infos gibts nur auf druck und mehrmaliger nachfrage.
stellt man dann ein manko fest ist der VK beleidigt.
t.

PS in Köln gibts den plötz. zeigt die realistischen marktpreise an. also detallierte auskunft. herrausgegeben von der städt. sparkasse.
der ist nicht nur rot sondern scheinbar auch für die VK ein rotes tuch. Beste anwort bis jetzt : den habe ich auch zuhause !
und wollte glatt das doppelte des dort angegebenen wertes. und der war wirklich und in echt realistisch. und dabei aber immer noch zu hoch, aber das ist eine andere geschichte.
t.

DOCH, im § 28 (1) Nr. 3 ist die Rücklage ausdrücklich genannt.

Schtümmt.

Gruß Ralf