Antwort von
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Re: Hausverkauf
Hallo Bernd!
Der Weg zum Notar bleibt Euch natürlich nicht erspart. Dieser weiß alles, was beim Hauskauf zu beachten ist.
Das Geld des Käufers muß auf ein Notaranderkonto überwiesen werden. Damit weißt Du, der Käufer hat das Geld und es liegt bereit.
Erst dann darf der Notar die Auflassungsurkunde zum Vollzug beim Grundbuchamt einreichen. Alles Dinge, die nur ein Notar machen kann!!
Der Besitz geht erst an den Käufer über, wenn die Grundbucheintragung durchgeführt ist.
Im Kaufvertrag steht meistens noch folgender Hinweis :
Über das, mit einer Nichteintragung verbundene Risiko, insbesondere auf die mit der vorzeitigen Zahlung des Kaufpreises verbundenen Gefahren, wurden die Vertragsschließenden belehrt.
Wie lange Du dem Käufer Zeit läßt, ist einzig Deine Sache. Brauchst Du das Geld sehr schnell, verlangst Du dies. Macht der Käufer dann einen Rückzieher, hast Du Pech gehabt.
Es kommt, wie überall, auf Angebot und Nachfrage an. Siehst Du keine Chance, Dein Haus los zu werden, wartest Du sicher etwas.
Ist aber ein Risiko, denn man weiß nie, gibt die Bank ihm Geld oder nicht? Dann muß man mit dem potent. Käufer eben abmachen, daß, wenn sich vorher die Gelegenheit bietet, das Haus weggeht.
Gruß Werner
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