Dauer Hausverwaltungsvertrag

Von: , Frage gestellt am Do, 21. Jul 2005

Hallo,

ich habe in meinem Hausverwaltervertrag folgendes zum Thema Dauer und Beendigung stehen:
"Der Verwaltervertrag beginnt mit dem 01.08.05. Er verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn nicht der Auftraggeber oder der Verwalter 3 Monate vor Ablauf erklärt, dass der Vertrag nicht fortgesetzt werden soll."

Auf meinen Hinweis, dass in der Vereinbarung neben dem Beginn-Datum noch ein Ende-Datum fehlt, meinte der Verwalter, dass der Vertrag zunächst indirekt 1 Jahr laufen würde, da solche Verträge laut Gesetz sowieso nicht länger als zunächst 1 Jahr abgeschlossen werden dürfen.

Ist es also richtig, dass der Vertrag zunächst 1 Jahr läuft (und dann automatisch verlängert wird)? Ich hatte nämlich Bedenken, dass durch das fehlende Ende-Datum der Vertrag unbefristet o.ä. läuft.

Gruß,
Markus

1 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 4 Stunden 0 hilfreich
    Re: Dauer Hausverwaltungsvertrag

    Hallo, Ist es also richtig, dass der Vertrag zunächst 1 Jahr läuft
    (und dann automatisch verlängert wird)? Ich hatte nämlich
    Bedenken, dass durch das fehlende Ende-Datum der Vertrag
    unbefristet o.ä. läuft.
    Ja!

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