Eigenheimzulage

Von: , Frage gestellt am Mo, 21. Nov 2005

Hallo,

die Eigenheimzulage soll im neuen Jahr gestrichen werden.
Muss man in der Immobilie schon wohnen, um sie in 2005 noch beantragen zu können? Oder reicht ein unterschriebener Kaufvertrag?


Gruß
Doris

21 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 2 Stunden 0 hilfreich
    Re: Eigenheimzulage

    Hi Doris,

    der Kaufvertrag muss zwingend dieses Jahr beim Notar unterschrieben werden.

    Es ist aber darauf zu achten, dass Übergang von Nutzen und Lasten erst in 2006 stattfindet und dass man auch erst in 2006 einzieht.

    Dann steht einem noch volle 8 Jahre Eigenheimzulage zu.

    Gruß

    Petz

    • Antwort von nach 16 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Eigenheimzulage

      hallo

      hallo
      Wir haben im Oktober 2005 den Kaufvertrag beim Notar unterschrieben.
      Das Kaufdatum und die Schlüsselübergabe ist 01.01.2006 und ab diesem Datum laufen auch unsere Verbindlichkeiten und die Renovierung. Einzug ist vorraussichtlich im Februar/März 2006.
      Bekommen wir nach Beantragung im Februar die volle (8 Jahre) Eigenheimzulage? [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

      • Antwort von nach 18 Stunden 0 hilfreich
        Re^3: Eigenheimzulage

        Wir haben im Oktober 2005 den Kaufvertrag beim Notar
        unterschrieben.
        Das Kaufdatum und die Schlüsselübergabe ist 01.01.2006 und ab
        diesem Datum laufen auch unsere Verbindlichkeiten und die
        Renovierung. Einzug ist vorraussichtlich im Februar/März 2006.
        Bekommen wir nach Beantragung im Februar die volle (8 Jahre)
        Eigenheimzulage?
        Wenn das Haus bereits bezugsfertig ist, würde der Käufer nach meinem Wissensstand nur für 7 Jahre EHZ bekommen (2005 entfällt, weil er das Haus im Jahr des Kaufvertrages nicht nutzt). Anders ist es, wenn das Haus noch gebaut wird. Kaufvertrag/Bauvertrag in 2005, Bezugsfertigkeit in 2006, Bezug in 2006 -> 8 Jahre EHZ.

        Ein Anruf beim FA klärt alle offenen Fragen.

        • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
          Re^4: Eigenheimzulage

          Falsch!

          Notartermin 2005 -> EHZ wird noch gezahlt
          Übergang Kosten/Nutzen/Lasten in 2006 -> 2006 = erstes Jahr der EHZ
          ergo: es werden volle 8 Jahre EHZ gezahlt (sofern Einkommen stimmt)

          Grüße von
          Tinchen [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

    • Antwort von nach 18 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Eigenheimzulage

      Hi Petz,

      das ist nicht ganz richtig.

      Der Vertrag muss zwingend dieses Jahr unterschrieben werden, ansonsten besteht kein Anspruch auf die Eigenheimzulage - das ist soweit richtig.

      Allerdings muss man in diesem Jahr noch einziehen, um für die vollen acht Jahre einen Anspruch zu haben. Zieht man erst nächstes Jahr ein, hat man nur für sieben Jahre Anspruch auf die Eigenheimzulage. So sind zumindest meine Informationen zu dem Thema. Falls nicht richtig, bitte ich um Korrektur.

      Gruß

      Phoebe

      • Antwort von nach 22 Stunden 0 hilfreich
        Re^3: Eigenheimzulage

        Hi Phoebe,

        man muss nicht dieses Jahr noch anziehen !!!!!

        Wichtig ist nur, dass der Notarvertrag noch dieses Jahr unterschrieben wird und dass Übergang von Nutzen und Lasten und der Einzug ins gleiche Jahr (kann auch nächstes Jahr sein) fallen.

        Petz

        • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
          Re^4: Eigenheimzulage

          Hallo nochmal,

          das ist so einfach nicht richtig. Wenn der Einzug erst nächstes Jahr statt findet entfällt ein Jahr der Eigenheimzulage.

          Phoebe [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

          • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
            Re^5: Eigenheimzulage

            Hallo Phoebe,

            sorry, du liegst falsch und Petz hat recht!

            Grüße von
            Tinchen [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

          • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
            Re^5: Eigenheimzulage

            hallo Phoebe,

            wenn ich eine Informatikerin nach einem PC-Problem frage und diese mir eine Antwort gibt, welchen Grund sollte ich haben, diese immer wieder anzuzweifeln ????

            Gruß

            Petz (der zwar auch mal danebenliegt, aber sich den ganzen Tag lang mit diesen Themen beschäftigen muss)



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