Haftung TÜV nach Mängelfeststellung an EFH

Nehmen wir an eine Familie mit zwei Kinder (ein Kind ist schwer behindert) sucht ein Haus. Es soll möglichst eine bestehende Immobilie sein. Die Familie hat in 2005 drei Objekte. Jedes der Objekte wird gemeinsam mit einem Herrn vom TÜV begutachtet. Die Einschätzung des Tüv (Feststellung von Mängeln, Nennung von ca-Kosten für deren Beseitigung) ist ausschlaggebend für die Kaufentscheidung (ein Arzt ist eben keine Bauingenieur).

Von zwei Häusern rät der TÜV ab. Das dritte Haus ist es dann. Es wird ein 3seitiger Ergebnisbericht geliefert und gesagt, dass ca. 80 TEUR für die Sanierung nötig sind und wörtlich … aus bautechnischer Sicht … keine Gründe, die einem Erwerb … entgegenstehen.

Die Familie kauft! Der Kauf ist zwar noch nicht abgeschlossen (Geld noch nicht geflossen), aber die Käufer dürfen bereits ins Objekt.

Nun stellt sich heraus, dass nahezu alle Bauarbeiten unsachgemäß in Eigenleistung vom verschwundenen Ex-Partner der Eigentümerin ausgeführt wurden. Es wird weiter festgestellt, dass der Keller (durch deutliche Salzablagerungen innen sichtbar für einen Fachmann) nass ist, da die komplette Abdichtung falsch angebracht wurde. Das Haus muss aufgeschachtet werden muss, um die Abdichtung sachgemäß vornehmen zu lassen. Die Terasse muss wegen grober Baumängel abgerissen werden muss…

Das Haus wurde ab 2002 gebaut und noch nie bewohnt, die Verkäuferin kann für nichts mehr Belege vorlegen oder Ausführungsart benennen (und der „ausführende Bauherr“ ist wie gesagt verschollen). Da der Verkäuferin z. B. nicht bekannt war, dass es eine Drainage ums Haus gibt, wurde diese bei der Probeschachtung (wegen des nassen Kellers) beschädigt.

Insgesamt entstehen Mehrkosten von ca. 20 TEUR!!! die nicht im Budget berücksichtigt waren. So wäre das Haus nie gekauft worden.

Was kann die Familie tun? Ist hier der TÜV in der Haftung oder ist das eher eine arglistige Täuschung der Verkäuferin. Die Familie will auch den Notar um Hilfe/Rat bitten.

Was meint Ihr???

Hallo,

zuerst ist einmal zu klären, welche Aufgabe dem TÜV tatsächlich gestellt wurde. Wenn nämlich eine zerstörungsfrei augenscheinliche Überprüfung verlangt wurde oder nur eine Wertermittlung, dann ist der Prüfende nicht in der Lage in das Bauwerk oder teile davon „hineinzuschauen“.

Weiterhin ist der Ergebnisbericht des TÜV durch einen weiteren Sachverständigen mit dem Objekt zu vergleichen und die Differenzen zu ermitteln. Dann sollte man an den TÜV herantreten und eine Stellungnahme zu den Differenzen der Überprüfung verlangen.

Man kann den TÜV aber nicht für zu hohe Preise der Firmen auf dem Markt verantwortlich machen.

Christian

Beim nächsten Mal ein Haus auch von innen besichtigen bevor man über einen Kauf nachdenkt.

Grüße
Thomas

Hallo Thomas,

klasse Antwort. Hilft sehr weiter… Vor allem wenn die Familie mehrfach mit dem TÜV-Mann vor dem Kauf das Objekt besichtigt hat und sich auf dessen „Kaufempfehlung“ und Urteilsvermögenn verlassen hat.
Ich finde dass in diesem Forum solche Antworten nichts zu suchen haben, sondern schon sachlich argumentiert werden sollte.

Beim nächsten Mal ein Haus auch von innen besichtigen bevor
man über einen Kauf nachdenkt.

Grüße
Thomas

Da schließ ich mich mal an. Hier sucht jemand eine vernünftige Antwort und was bekommt er? Einen neunmalklugen Satz der niemanden weiterhilft. Sowas kommt hier leider viel zu oft vor im Forum. Es gibt nunmal Leute, die haben von gewissen Dingen weniger Ahnung als andere! Deswegen gibt es ja dieses Forum. Da braucht man keine Antworten solcher Sorte.
Gruß, Timo

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Hallo Angela,

sehr aergerlich die Sache! Ich kann als Familienvater mit Bauerfahrung Deine Sorgen gut verstehen. Da ich ausserdem Bauingenieur (und kein Arzt) bin nachstehend ein paar Kommentare von mir, die Euch hoffentlich helfen:

a) Zunaechst einmal kommen mir Deine Ausfuehrungen zum Ersteller des Gebaeudes komisch vor - mag ja sein, dass der „verschwundene“ Partner der Verkaeuferin alles selber gemacht / in Eigenregie abgewickelt hat, dennoch muessten doch irgendwo Planunterlagen / Baugenehmigung o.ae. vorliegen aus der die Beschaffenheit des Gebaeudes hervorgeht, wie z.B. Wandaufbau, Isolierung o.ae. Auch eine Drainage wuerde dazu gehoeren wenn sie baulich benoetigt wird. Diese Unterlagen muessten vorhanden sein und sind fuer Euch insofern wichtig als dass sie einfach das gekaufte Gebaeude beschreiben, denn woher wollt ihr sonst also zugesicherte Eigenschaft gewusst haben, was ihr eigentlich kauft? Und kann es richtig sein, dass ein Ex-Partner ein Haus baut, dann verschwindet und kurze Zeit darauf die Verkaeuferin die alleinige Verfuegungsgewalt hat? Hatte der „Erbauer“ keine Rechte an dem Haus (verheiratet?) - das ganze „riecht“ fuer mich nach einem Fall von Schwarzarbeit mit dem Scheinargument des Eigenbaus. Sicher waere in einem solchen Fall der Besuch bei der baugenehmigenden Behoerde angesagt nebst Einsicht in die Baugenehmigung, Bauanzeige und Baufertigstellungsanzeige und alle damit zusammenhaengenden Unterlagen. Ist das Gebaeude ueberhaupt baurechtlich genehmigt bzw. (bei dem Verdacht auf Schwarzbau) genehmigungsfaehig? Kann es sein dass hier jemand einen Schwarzbau verkaufen will um sich danach abzusetzen (der Partner ist irgendwohin schon mal „vorgefahren“?).

b) Kauf. Habe ich richtig verstanden, dass der Notartermin bereits erfolgt ist, also ein notarieller Kaufvertrag vorliegt? Ihr „lediglich“ noch nicht bezahlt habt, der Uebergang von Lasten und Pflichten jedoch bereits erfolgt ist? Dann habt ihr gekauft, egal was euer Kontostand sagt. Wenn ihr irgendwelche Bedenken habt - und davon sind in Deiner Frage ja eine ganze Anzahl erwaehnt - dann muesst ihr euch schnellsten mit dem Notar und einem spezialisierten Anwalt beraten! Keinen weiteren Schritt mehr ohne, sonst schwinden eure Chancen auf einen halbwegs gluecklichen Ausgang taeglich!

c) Wichtig ist nach meiner Meinung auch auf welche Unterlagen der notarielle Kaufvertrag eigentlich Bezug nimmt. Gibt es irgendeine Baubeschreibung, Planunterlagen o.ae. in dem der Kaufgegenstand beschrieben wird. Oder andersherum gesagt, an welcher zugesicherten Eigenschaft macht sich Deine Enttaeuschung ueber den wahren Zustand fest? Kannst Du belegen, dass Dir etwas anderes „verkauft“ wurde als geliefert?

d) Ein kleiner Tip: Auch bei Eigenbaustellen bzw. Eigenleistungen auf Baustellen unterliegen die arbeitenden Privatpersonen der Versicherungspflicht durch die TBG (Tiefbau Berufsgenossenschaft). Die TBG versendet entsprechende Frageboegen an jeden Bauherrn der einen Bauantrag stellt. Frage bei der zustaendigen TBG doch mal freundlich an, ob die ein paar Infos rausruecken was die Bauherrn bei diesem Objekt als ausfuehrende Firmen bzw. Beteiligte am Eigenbau augefuehrt haben - vielleicht hilft das noch bei der Spurensuche…

e) Ihr habt einen Sachverstaendigen vom TUEV als euren Berater beim Immobilienkauf eingeschaltet - das war auf jeden Fall schon mal sehr gut, egal was ihr ueber das Ergebnis denkt. Eine solche Beratung oder Begutachtung stellt den Bauherrn aber nie von dem Kostenrisiko frei und auch nicht von dem im Begutachtungsumfang vorgesehenen Leistungsumfang. Es ist also zunaechst zu klaeren, ob der Begutachter seine Pflicht erfuellt hat, und das kann nur in der Kenntnis des an ihn ergangenen Auftrags beurteilt werden. Sollte er gegen seinen Begutachtungsumfang verstossen haben und fahrlaessig vorhandene Maengel uebersehen haben / euch nicht darauf hingewiesen haben, so sollte dies schnellstmoeglich von Euch beim TUEV angezeigt werden und die (ich gehe davon beim TUEV aus vorhandene) Berufshaftpflicht bzw. Gutachter- und Planerhaftpflicht informiert werden. Ich zitiere mal vom TUEV NORD „Immobilien Kaufberatung“: „Wir begehen mit Ihnen die betreffenden Immobilien. Dabei wird das jeweilige Objekt in Augenschein genommen. Die Schadenseinschätzung erfolgt auf Basis der sichtbaren Schadensbilder. Wir helfen Ihnen mit dem sachkundigen Rat unserer Gutachter und geben Ihnen unabhängig sachliche Argumente für Ihre Kaufentscheidung.“ [Zitat Ende]
Zwei Punkte sind wichtig fuer Euch a) „…sichtbaren Schadensbilder“ und b)"…sachkundigen Rat unserer Gutachter…"
Ich denke wenn ihr nachweisen koennt dass ein sichtbarer Schaden keinen Eingang in die Schadensbeschreibung vom TUEV / die Kostenaufstellung fuer eine Sanierung gefunden hat, dann habt ihr gute Karten fuer die Anmeldung von Schadensersatz wegen unvollstaendiger Beratung.
Davon losgeloest ist jedoch das Kostenrisiko zu betrachten - sicherlich ist der TUEV nicht dafuer haftbar wenn Sanierungsarbeiten aufgrund eines anderen Preisniveaus teurer werden als eingeschaetzt, wenn also der m3 Beton mehr kostet als gedacht - dieses Risiko traegt der Bauherr (also ihr) immer alleine, schliesslich haengt der Preis ja auch damit zusammen wie und wen ihr beauftragt usw.

f) Und schliesslich finde ich eine Preissteigerung von 20 TEUR bei einem offensichtlich sanierungsbeduerftigen Haus (Baubeginn 2002!!) und einem geschaetzten Sanierungsumfang von 80 TEUR auch nicht so irrsinning, dass man dem TUEV unterstellen koennte voellig danaben zu liegen - Sorry, aber 10% vor unvorhergesehenes muss jeder Bauherr, insbesondere bei anstehender Sanierung, einplanen - ansonsten seid ihr bei der Aufstellung eurer Finanzierung schlecht beraten worden.

g) Ob eine argliste Taeuschung seitens der Verkaeuferin vorliegt laesst sich so nicht sagen - immerhin ist es ja moeglich das sie tatsaechlich „von nichts Ahnung hat“, also auch nicht arglistig sein kann. Fuer mich ist viel eher von Bedeutung (siehe oben) ob es eine Differenz zwischen der zugesagten und der gelieferten Eigenschaft gibt und ob ihr das beweisen koennt.

h) Mit dem Notar wuerde ich in jedem Fall reden, schliesslich ist dieser zur Neutralitaet und Beratung jeder Vertragspartei verpflichtet. Wenn ihr parteiische Hilfe benoetigt dann wendet Euch an einen spezialisierten Anwalt!

Insgesamt erscheint es mir am aller wichtigsten in diesem Fall die Baurechtsgrundlage einmal genau unter die Lupe zu nehmen - habt ihr z.B. eine Baugenehmigung fuer das Objekt und eine Bauabnahmebescheinung in euren Haenden? Sonst kann es Euch im schlimmsten Fall passieren, dass in 1 - 2 Jahren ein paar nicht so freundliche Herren vorbeikommen (koennen auch Damen sein…) und den Rueckbau des Gebaeudes verlangen - und die Verkaeuferin aus dann auch schon irgendwohin verschwunden.

Und zweitens solltet Ihr euch - eventuell nochmal von einem zweiten Gutachter - genau ueber den Zustand des gekauften Objektes informieren und dieses ggf. mit den zugesicherten Eigenschaften vergleichen bzw. mit den einschlaegigen Normen und Bestimmungen, insbesondere dann wenn fuer das Objekt noch keine Bauabnahme erfolgt ist.

Tut mir leid, dass dieser Hauskauf euch solche Probleme bereitet, eigentlich sollte ja der Einzug in das neue Heim ein freudiges Erlebnis sein - ich hoffe, ihr macht das Beste daraus!

Moritz

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Hallo!

Ärgerlich, aber nicht unüblich.

Interessant wäre hier noch der gesamte Kaufpreis.

Moritz hat ja ausgiebigst zusammengefasst, wie die Sache aussieht.

Ich möchte nur noch hinzufügen, dass 20.000 Euro hin oder her bei einer kompletten Sanierung nicht so viel sind.
Allein die Renovierung eines eigentlich einwandfrei bewohnbaren Hauses kostet mich gerade locker 30.000 Euro.

Grüße,

Mathias

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He Moritz,

toll geantwortet. Ich möchte noch anfügen, dass 20 % Abweichung bei Kostenschätzungen keine Schadensersatzansprüche rechtfertigen.

Eine Rückabwicklung des Notarvertrages ist sicherlich wegen der üblichen Mängelhaftungsklausel nicht möglich.

Hallo Angela,

sehr aergerlich die Sache! Ich kann als Familienvater mit
Bauerfahrung Deine Sorgen gut verstehen. Da ich ausserdem
Bauingenieur (und kein Arzt) bin nachstehend ein paar
Kommentare von mir, die Euch hoffentlich helfen:

a) Zunaechst einmal kommen mir Deine Ausfuehrungen zum
Ersteller des Gebaeudes komisch vor - mag ja sein, dass der
„verschwundene“ Partner der Verkaeuferin alles selber gemacht
/ in Eigenregie abgewickelt hat, dennoch muessten doch
irgendwo Planunterlagen / Baugenehmigung o.ae. vorliegen aus
der die Beschaffenheit des Gebaeudes hervorgeht, wie z.B.
Wandaufbau, Isolierung o.ae. Auch eine Drainage wuerde dazu
gehoeren wenn sie baulich benoetigt wird. Diese Unterlagen
muessten vorhanden sein und sind fuer Euch insofern wichtig
als dass sie einfach das gekaufte Gebaeude beschreiben, denn
woher wollt ihr sonst also zugesicherte Eigenschaft gewusst
haben, was ihr eigentlich kauft? Und kann es richtig sein,
dass ein Ex-Partner ein Haus baut, dann verschwindet und kurze
Zeit darauf die Verkaeuferin die alleinige Verfuegungsgewalt
hat? Hatte der „Erbauer“ keine Rechte an dem Haus
(verheiratet?) - das ganze „riecht“ fuer mich nach einem Fall
von Schwarzarbeit mit dem Scheinargument des Eigenbaus. Sicher
waere in einem solchen Fall der Besuch bei der
baugenehmigenden Behoerde angesagt nebst Einsicht in die
Baugenehmigung, Bauanzeige und Baufertigstellungsanzeige und
alle damit zusammenhaengenden Unterlagen. Ist das Gebaeude
ueberhaupt baurechtlich genehmigt bzw. (bei dem Verdacht auf
Schwarzbau) genehmigungsfaehig? Kann es sein dass hier jemand
einen Schwarzbau verkaufen will um sich danach abzusetzen (der
Partner ist irgendwohin schon mal „vorgefahren“?).

b) Kauf. Habe ich richtig verstanden, dass der Notartermin
bereits erfolgt ist, also ein notarieller Kaufvertrag
vorliegt? Ihr „lediglich“ noch nicht bezahlt habt, der
Uebergang von Lasten und Pflichten jedoch bereits erfolgt ist?
Dann habt ihr gekauft, egal was euer Kontostand sagt. Wenn ihr
irgendwelche Bedenken habt - und davon sind in Deiner Frage ja
eine ganze Anzahl erwaehnt - dann muesst ihr euch schnellsten
mit dem Notar und einem spezialisierten Anwalt beraten! Keinen
weiteren Schritt mehr ohne, sonst schwinden eure Chancen auf
einen halbwegs gluecklichen Ausgang taeglich!

c) Wichtig ist nach meiner Meinung auch auf welche Unterlagen
der notarielle Kaufvertrag eigentlich Bezug nimmt. Gibt es
irgendeine Baubeschreibung, Planunterlagen o.ae. in dem der
Kaufgegenstand beschrieben wird. Oder andersherum gesagt, an
welcher zugesicherten Eigenschaft macht sich Deine
Enttaeuschung ueber den wahren Zustand fest? Kannst Du
belegen, dass Dir etwas anderes „verkauft“ wurde als
geliefert?

d) Ein kleiner Tip: Auch bei Eigenbaustellen bzw.
Eigenleistungen auf Baustellen unterliegen die arbeitenden
Privatpersonen der Versicherungspflicht durch die TBG (Tiefbau
Berufsgenossenschaft). Die TBG versendet entsprechende
Frageboegen an jeden Bauherrn der einen Bauantrag stellt.
Frage bei der zustaendigen TBG doch mal freundlich an, ob die
ein paar Infos rausruecken was die Bauherrn bei diesem Objekt
als ausfuehrende Firmen bzw. Beteiligte am Eigenbau augefuehrt
haben - vielleicht hilft das noch bei der Spurensuche…

e) Ihr habt einen Sachverstaendigen vom TUEV als euren Berater
beim Immobilienkauf eingeschaltet - das war auf jeden Fall
schon mal sehr gut, egal was ihr ueber das Ergebnis denkt.
Eine solche Beratung oder Begutachtung stellt den Bauherrn
aber nie von dem Kostenrisiko frei und auch nicht von dem im
Begutachtungsumfang vorgesehenen Leistungsumfang. Es ist also
zunaechst zu klaeren, ob der Begutachter seine Pflicht
erfuellt hat, und das kann nur in der Kenntnis des an ihn
ergangenen Auftrags beurteilt werden. Sollte er gegen seinen
Begutachtungsumfang verstossen haben und fahrlaessig
vorhandene Maengel uebersehen haben / euch nicht darauf
hingewiesen haben, so sollte dies schnellstmoeglich von Euch
beim TUEV angezeigt werden und die (ich gehe davon beim TUEV
aus vorhandene) Berufshaftpflicht bzw. Gutachter- und
Planerhaftpflicht informiert werden. Ich zitiere mal vom TUEV
NORD „Immobilien Kaufberatung“: „Wir begehen mit Ihnen die
betreffenden Immobilien. Dabei wird das jeweilige Objekt in
Augenschein genommen. Die Schadenseinschätzung erfolgt auf
Basis der sichtbaren Schadensbilder. Wir helfen Ihnen mit dem
sachkundigen Rat unserer Gutachter und geben Ihnen unabhängig
sachliche Argumente für Ihre Kaufentscheidung.“ [Zitat Ende]
Zwei Punkte sind wichtig fuer Euch a) „…sichtbaren
Schadensbilder“ und b)"…sachkundigen Rat unserer
Gutachter…"
Ich denke wenn ihr nachweisen koennt dass ein sichtbarer
Schaden keinen Eingang in die Schadensbeschreibung vom TUEV /
die Kostenaufstellung fuer eine Sanierung gefunden hat, dann
habt ihr gute Karten fuer die Anmeldung von Schadensersatz
wegen unvollstaendiger Beratung.
Davon losgeloest ist jedoch das Kostenrisiko zu betrachten -
sicherlich ist der TUEV nicht dafuer haftbar wenn
Sanierungsarbeiten aufgrund eines anderen Preisniveaus teurer
werden als eingeschaetzt, wenn also der m3 Beton mehr kostet
als gedacht - dieses Risiko traegt der Bauherr (also ihr)
immer alleine, schliesslich haengt der Preis ja auch damit
zusammen wie und wen ihr beauftragt usw.

f) Und schliesslich finde ich eine Preissteigerung von 20 TEUR
bei einem offensichtlich sanierungsbeduerftigen Haus
(Baubeginn 2002!!) und einem geschaetzten Sanierungsumfang von
80 TEUR auch nicht so irrsinning, dass man dem TUEV
unterstellen koennte voellig danaben zu liegen - Sorry, aber
10% vor unvorhergesehenes muss jeder Bauherr, insbesondere bei
anstehender Sanierung, einplanen - ansonsten seid ihr bei der
Aufstellung eurer Finanzierung schlecht beraten worden.

g) Ob eine argliste Taeuschung seitens der Verkaeuferin
vorliegt laesst sich so nicht sagen - immerhin ist es ja
moeglich das sie tatsaechlich „von nichts Ahnung hat“, also
auch nicht arglistig sein kann. Fuer mich ist viel eher von
Bedeutung (siehe oben) ob es eine Differenz zwischen der
zugesagten und der gelieferten Eigenschaft gibt und ob ihr das
beweisen koennt.

h) Mit dem Notar wuerde ich in jedem Fall reden, schliesslich
ist dieser zur Neutralitaet und Beratung jeder Vertragspartei
verpflichtet. Wenn ihr parteiische Hilfe benoetigt dann wendet
Euch an einen spezialisierten Anwalt!

Insgesamt erscheint es mir am aller wichtigsten in diesem Fall
die Baurechtsgrundlage einmal genau unter die Lupe zu nehmen -
habt ihr z.B. eine Baugenehmigung fuer das Objekt und eine
Bauabnahmebescheinung in euren Haenden? Sonst kann es Euch im
schlimmsten Fall passieren, dass in 1 - 2 Jahren ein paar
nicht so freundliche Herren vorbeikommen (koennen auch Damen
sein…) und den Rueckbau des Gebaeudes verlangen - und die
Verkaeuferin aus dann auch schon irgendwohin verschwunden.

Und zweitens solltet Ihr euch - eventuell nochmal von einem
zweiten Gutachter - genau ueber den Zustand des gekauften
Objektes informieren und dieses ggf. mit den zugesicherten
Eigenschaften vergleichen bzw. mit den einschlaegigen Normen
und Bestimmungen, insbesondere dann wenn fuer das Objekt noch
keine Bauabnahme erfolgt ist.

Tut mir leid, dass dieser Hauskauf euch solche Probleme
bereitet, eigentlich sollte ja der Einzug in das neue Heim ein
freudiges Erlebnis sein - ich hoffe, ihr macht das Beste
daraus!

Moritz

Nehmen wir an eine Familie mit zwei Kinder (ein Kind ist
schwer behindert) sucht ein Haus. Es soll möglichst eine
bestehende Immobilie sein. Die Familie hat in 2005 drei
Objekte. Jedes der Objekte wird gemeinsam mit einem Herrn vom
TÜV begutachtet. Die Einschätzung des Tüv (Feststellung von
Mängeln, Nennung von ca-Kosten für deren Beseitigung) ist
ausschlaggebend für die Kaufentscheidung (ein Arzt ist eben
keine Bauingenieur).

Von zwei Häusern rät der TÜV ab. Das dritte Haus ist es dann.
Es wird ein 3seitiger Ergebnisbericht geliefert und gesagt,
dass ca. 80 TEUR für die Sanierung nötig sind und wörtlich …
aus bautechnischer Sicht … keine Gründe, die einem Erwerb
… entgegenstehen.

Die Familie kauft! Der Kauf ist zwar noch nicht abgeschlossen
(Geld noch nicht geflossen), aber die Käufer dürfen bereits
ins Objekt.

Nun stellt sich heraus, dass nahezu alle Bauarbeiten
unsachgemäß in Eigenleistung vom verschwundenen Ex-Partner der
Eigentümerin ausgeführt wurden. Es wird weiter festgestellt,
dass der Keller (durch deutliche Salzablagerungen innen
sichtbar für einen Fachmann) nass ist, da die komplette
Abdichtung falsch angebracht wurde. Das Haus muss
aufgeschachtet werden muss, um die Abdichtung sachgemäß
vornehmen zu lassen. Die Terasse muss wegen grober Baumängel
abgerissen werden muss…

Das Haus wurde ab 2002 gebaut und noch nie bewohnt, die
Verkäuferin kann für nichts mehr Belege vorlegen oder
Ausführungsart benennen (und der „ausführende Bauherr“ ist wie
gesagt verschollen). Da der Verkäuferin z. B. nicht bekannt
war, dass es eine Drainage ums Haus gibt, wurde diese bei der
Probeschachtung (wegen des nassen Kellers) beschädigt.

Insgesamt entstehen Mehrkosten von ca. 20 TEUR!!! die nicht im
Budget berücksichtigt waren. So wäre das Haus nie gekauft
worden.

Was kann die Familie tun? Ist hier der TÜV in der Haftung oder
ist das eher eine arglistige Täuschung der Verkäuferin. Die
Familie will auch den Notar um Hilfe/Rat bitten.

Was meint Ihr???