Eigentümerwechsel ohne Notar und Grundbuch ?

Hallo @all,

eine Person ist sowohl Kreditnehmer als auch eingetragener Eigentümer einer Immobilie und lebt unehelich mit einer Frau und Kind darin. Nach der Trennung soll die Frau und das Kind im Haus wohnen bleiben. Nun erklärt ein Notar das eine rechtmäßige Übertragung des Eigentums nur über Kaufvertrag mit den üblichen Kosten ( Grunderwerbssteuer, Notarkosten ect. ) geht. Ein Anwalt meinte man könne eine Regelung auch ausserhalb des Grundbuchs treffen, einen Vertrag zwischen beiden Parteien schließen der kostengünstiger wäre. Er würde eine monatliche Rate zwischen beiden beinhalten und den Zeitraum, bis das Darlehen getilgt ist, dann ginge das Eigentum auf die Frau über.

Meine Frage(n): Die Kosten für die Übereignung der Immobilie kommen doch sowieso, ob jetzt als Kaufvertrag oder später bei der Eintragung ins Grundbuch, oder ? Hat jemand Erfahrung mit einer solchen Lösung mit der „Ex“ ?

Danke im Vorraus, Tobi

Hallo Tobi,

Ein Anwalt meinte man könne eine Regelung auch
ausserhalb des Grundbuchs treffen, einen Vertrag zwischen
beiden Parteien schließen der kostengünstiger wäre.

was ist denn das für ein Anwalt?!
Immobiliengeschäft erfordern zwingend der notariellen Form. Ansonsten kommt nichts ins Grundbuch und was dort nichts steht, das gibt es nicht - Schluß.

Gandalf

Hallo Gandalf,

danke für die schnelle Antwort.

Ich hab das Gefühl der Eigentümer sollte auch nur hingehalten werden. Also angenommen sie sollte wirklich das Haus behalten kommt man doch schon allein steuerrechtlich nicht um einen Verkauf herum, oder ? Und ohne Grundbucheintrag oder wenigstens Auflassungsvormerkung hat sie nicht die geringste Sicherheit das Haus irgendwann einmal zu besitzen. Hintergrund der Problematik: sie bekommt allein den Kredit nicht. Der Eigentümer will aber nicht die nächsten 20 Jahre Schuldner bei der Bank sein für ein Haus in dem er nicht wohnt und was ihm zum Schluß nicht mal gehört - also nur Mittel zum Zweck sein für einen Dritten um die Finanzierung erhalten zu können.

Was würdest du machen ? Alles läuft auf dich, aber du möchtest es jemand geben der es sich unter normalen Umständen nicht leisten kann ( also den gesamten Kredit nicht bekommt, die monatlichen Zahlungen sind kein Problem ) ? Ist der Eigentümer nur bissel blöde und sollte in dieser Richtung gar nichts tun und verkaufen oder gibt es eine Lösung ?

Danke, Tobi.

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Hallo,

einerseits ist es natürlich richtig, dass für den letztendlichen Eigentümerwechsel nichts am Notar und am GB-Amt vorbei führt. Allerdings kann der liebe Kollege da durchaus einen vernünftigen Vorschlag unterbreitet haben, wenn er momentan nur eine schuldrechtliche, aber noch keine sachenrechtliche Regelung anstrebt. Man müsste hier den ganzen Sachverhalt kennen. Aus den weiteren Schilderungen werde ich so jedenfalls nicht schlau.

Gruß vom Wiz

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Allerdings kann der liebe Kollege da durchaus
einen vernünftigen Vorschlag unterbreitet haben, wenn er
momentan nur eine schuldrechtliche, aber noch keine
sachenrechtliche Regelung anstrebt.

Wo liegt der feine Unterschied ? Lt. Aussage sollen die Vermögensverhältnisse geklärt werden, der Eigentümer soll praktisch den Wert der Immobilie zzgl. der eingebrachten Gegenstände beziffern ( z.B. 50000 Euro Haus&Hof, 2000 für die Küche, 1000 TV usw. ) und über den gesamten Betrag eine Abzahlungsvereinbarung geschlossen werden. Der Eigentümer bleibt dann Schuldner für die Bank, bekommt von der Frau den monatlichen Bertrag auf sein Konto überwiesen. Wenn alles bezahlt ist soll das Eigentum auf die Frau übertragen werden.

Aber geht das „einfach so“ ? Muss nicht wenigstens eine Auflassungsvormerkung ins Grundbuch ? Und was wenn die Frau nicht zahlt ? Kriegt man das so leicht wieder Rückabgewickelt ?

Gruß Tobi

Hallo nochmal,

Wo liegt der feine Unterschied ? Lt. Aussage sollen die
Vermögensverhältnisse geklärt werden, der Eigentümer soll
praktisch den Wert der Immobilie zzgl. der eingebrachten
Gegenstände beziffern ( z.B. 50000 Euro Haus&Hof, 2000 für die
Küche, 1000 TV usw. ) und über den gesamten Betrag eine
Abzahlungsvereinbarung geschlossen werden. Der Eigentümer
bleibt dann Schuldner für die Bank, bekommt von der Frau den
monatlichen Bertrag auf sein Konto überwiesen. Wenn alles
bezahlt ist soll das Eigentum auf die Frau übertragen werden.

Dann macht die Geschichte doch Sinn. Der Eigentumsübergang soll eben erst nach kompletter Kaufpreiszahlung erfolgen. Wenn man das Eigentum vorab übergibt, steht man doch ziemlich dumm da, wenn die Holde plötzlich nicht mehr zahlt, die Bank aber weiter ihr Geld sehen will und das Eigentum an der Bude schon weg ist. Ist man bei Zahlungseinstellung noch Eigentümer klagt man die Holde eben aus dem EIGENEN Haus raus und verkauft dies und befriedigt die Bank und alles ist wieder in Butter. Soll die Holde dann doch zusehen, wie sie zwischenzeitlich gezahltes Geld ggf. wieder zurück holt.

Aber geht das „einfach so“ ? Muss nicht wenigstens eine
Auflassungsvormerkung ins Grundbuch ?

Auf Seiten der Frau würde ich hierauf bestehen, auf Seiten des Mannes wohl kaum :wink:

Und was wenn die Frau

nicht zahlt ? Kriegt man das so leicht wieder Rückabgewickelt
?

S.o. mit dem Eigentumsübergang erst nach vollständiger Zahlung sichert sich der Mann jedenfalls besser ab, was auch fair ist, da er Schuldner der Bank bleibt und sonst ggf. für ein Objekt zahlen muss, das ihm nicht mehr gehört.

Gruß vom Wiz