Hi Popeye,
ideal wäre, die Verbrauchsmesser am 31.12. abzulesen, wenn der Abrechnungszeitraum an diesem Tag endet. Da das nicht durchführbar ist, es sei denn es sind (teure) Messgeräte installiert, die den Stand am 31.12. speichern, verteilt man die Ableseaktionen von November bis Februar. Das gleicht sich natürlich nur dann aus, wenn man jedes Jahr um die gleiche Zeit abliest. Wenn Dein Vermieter einmal im Februar und dann im gleichen Jahr im November ablesen lässt, ist das ungewöhnlich und nicht nachzuvollziehen. Ungerecht wird es aber nur dann, wenn sich z.B. durch Nutzerwechsel die Heizgewohnheiten in einer Wohnung verändert haben. Bedenke, dass die abgelesenen Werte keine absoluten Verbrauchswerte darstellen, sondern nur Verhältniszahlen. Die Gesamtsumme der umgelegten Heizkosten bleibt gleich, egal ob man von Februar bis November oder von Januar bis Dezember abliest.
Wenn es also wenig oder keine Umzüge bei Euch im Haus gegeben hat, würde ich mir keine Gedanken machen.
Tschüs
Harald