Zinsen steuerlich abzugsfähig?

Wenn ich mir ein Haus kaufe/baue und für die Finanzierung ein Darlehen benötige, kann ich die Zinsen steuerlich geltend machen?
Ich will das Haus selbst bewohnen und nicht vermieten

Danke Billy

Hallo!

Zinsen, die vor dem Einzug anfallen, sind abzugsfähig. Sobald Ihr eingezogen seid, kommen die anderen Vergünstigungen zum tragen und die Zinsen können nicht mehr geltend gemacht werden.
Gruß Werner

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Hallo,

weiterführend zu ersten Antwort:
Bei Selbstbezug bekommst Du die Eigenheimzulage. 8 Jahre lang 5000,–DEM jährlich ( bei Altbau 2500,–) zuzüglich 1500,–DEM jährlich für jedes kinddergeldberechtigte Kind. Die EHZ wird jährlich am 15.3. direkt vom Finanzamt überwiesen. Damit sind alle anderen Möglichkeiten außer evtl. Energiesparmaßnahmen ausgeschöpft.
Bei der EHZ. ist die Einkommensgrenze zu beachten. 160.000 DM -ledig-bzw. 320.000 DM -vh-in einem Zweijahreszeitraum abgesenkt. Maßgebend ist der Gesamtbetrag der Einkünfte im Jahr des Einzugs zuzüglich des Gesamtbetrags der Einkünfte im Vorjahr. Für jedes Kind, für das der Anspruchsberechtigte im Jahr des Einzugs Kindergeld erhält und das zu seinem Haushalt gehört, erhöht sich der Grenzwert um 60.000 DM.
Das Jahr des Einzugs entscheidet über die tatsächliche Förderberechtigung. Denn ein Anspruch auf Eigenheimzulage besteht nur für die Jahre des Förderzeitraums, in denen der Anspruchsberechtigte die Wohnung zu eigenen Wohnzwecken nutzt. Bezieht der Anspruchsberechtigte die Wohnung nicht mehr im Jahr der Fertigstellung oder Anschaffung, verliert er demnach ein Jahr Förderung.

Gruß Wolfgang

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Sorry Werner,

meines Wissens ist der Vorkostenabzug - und dazu gehören auch die Zinsen vor Einzug - zum 01.01.2000 ersatzlos gestrichen worden. Abzug also njet.
Ansonsten Steuerberater oder Finanzmt direkt fragen.

Mit freundlichen Grüßen
Steffen Etzel
www.Etzel-fairmoney.de

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