Re^3: wie lange dauert es grundstück zu erschliess
Hallo,
mir schwant, da geht es noch um eine ganz andere Frage: Ein Grundstück darf nur bebaut werden, wenn die Erschließung gesichert ist. D.h. es muss direkt von einer öffentlichen Straße (oder über ein dienendes Grundstück mittels Grunddienstbarkeit und entsprechendem Privatweg) erreichbar sein, zudem muss es ebenso an die öffentliche Ver- und Entsorgung anschließbar sein. Hinzu kommt für die Bebaubarkeit noch, dass diese im Rahmen eines Bebauungsplans o.ä. möglich sein muss.
Und jetzt wird die Sache spannend, denn wo bislang eine Fabrik gestanden hat, muss noch lange kein Wohnhaus möglich sein. D.h. diese Voraussetzung muss zunächst mal geklärt sein, dann muss man die Erschließung nachweisen, in dem man einen Plan vorlegt, wonach Zufahrt, Ver- und Entsorgung direkt oder eben durch Grunddienstbarkeiten abgesichert sind.
Die dann tatsächlich notwendigen Arbeiten stehen auf einem anderen Blatt. D.h. ob da jetzt jemand mit dem Bagger anrücken muss, und von der Straße alle Leitungen zu einem neu zu definierenden Hausanschluss legt, oder einfach nur die vorhandenen Anschlüsse der Fabrik genutzt werden können, macht schon mal ein paar Wochen Unterschied aus, und kann nur mit den entsprechenden Netzbetreibern geklärt werden.
Gruß vom Wiz