Kosten für die Erstellung Nebenkostenabrechnung

Von: (abgemeldet) , Frage gestellt am Do, 18. Mär 2010
Hallo zusammen,

eine theoretische Frage: Wenn eine GbR eine Firma XY beauftragt die Betriebskostenabrechnung der fremdgenutzten Immobilie zu erstellen, kann die Firma XY dafür ja ein Entgelt verlangen. Wie hoch könnte man dieses Entgelt ansetzten bzw. gibt es dafür Bemessungsgrundlagen (Prozentsätze, feste Pauschalen, Richtwerte)?

Danke vorab für eure Hilfe.
MfG
immohh

1 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von (abgemeldet) nach einem Tag 0 hilfreich
    Re: Kosten für die Erstellung Nebenkostenabrechnun
    Hallo, eine theoretische Frage: Wenn eine GbR eine Firma XY
    beauftragt die Betriebskostenabrechnung der fremdgenutzten
    Immobilie zu erstellen, kann die Firma XY dafür ja ein Entgelt
    verlangen. Wie hoch könnte man dieses Entgelt ansetzten bzw.
    gibt es dafür Bemessungsgrundlagen (Prozentsätze, feste
    Pauschalen, Richtwerte)?
    Das hängt wohl von der Größe des Objekts bzw. von Anzahl der (Wohn)Einheiten ab und kann so pauschal nicht beantwortet werden.

    Im Übrigen ist auch unklar, ob es sich um die Abrechnung von Betriebskosten oder von Wärme- und Warmwasserverbrauch handelt. Davon ist abhängig, ob eine Umlegung auf den einzelnen Nutzer (z. B. Mieter) vorgenommen werden kann oder nicht.

    Gruß
    Zemionow
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