Wohneigentum im Grundbuch eintragen ein MUSS?

Hallo liebe Nutzer,

ich bin dabei mir eine Eigentumswohnung zu kaufen.

Habe nur ein kleines Problem.

Der jetztige Verkäufer „A“ (Liegenschaft) hat die Wohung von einer Genossenschaft „B“ gekauft und verkauft die Wohungen nun einzeln weiter (z.B. an mich). Teilungserklärung liegt vor.

Was mich irritiert: Der Verkäufer „A“ ist nicht im Grundbuch eingetragen, sondern noch die Genossenschaft „B“. Und „B“ hat die komplette Wohnanlage ja an „A“ verkauft hat.
Aber „A“ verkauft ja nun an mich.

Ist dies üblich???
Ist da alles in Ordnung???

Vielen Dank für kompetente Antworten.

Hallo,

je nach zeitlichem Ablauf kommt dies vor (das GB ist nicht ansatzweise tagesaktuell, sondern hinkt Wochen bis Monate hinterher) und ist auch kein Problem. Dann beantragt der Noatr normalerweise aus Gebührengründen auf die Zwischeneintragung zu verzichten, und dann wird es im Grundbuch nie den Zwischenerwerber geben. Ggf. ist auch schon ein Antrag auf Eintragung gestellt, aber einfach noch nicht abgearbeitet.

Gruß vom Wiz

erst einmal Danke für die Antwort.

also muss der eigentümer sich nicht eintragen lassen, wenn er zeitnah wieder verkaufen möchte???

Die Liegenschaft hat die Wohnanlage wohl mit der Absicht des Weiterverkaufs erworben. Dann würde ja eine Eintragung aufgrund der Kosten keinen Sinn machen. Richtig???
Aber wie lange ist dies denn möglich???
Der Kauf der Liegenschaft war vor kurz 1 Jahr.

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Hallo,

beim Grundbuchamt ist es auf jeden Fall vermerkt, wem das Haus gehört. Auch die Teilungserklärung liegen da.

Du hast ja sicherlich einen Notar deines Vertrauens. Der kann sich da auf alle Fälle kundig machen. Wenn da was nicht astrein wäre, sollte dir der Notar das eigentlich mitteilen.

Haelge

Hi…soll ich mir also einen eigenen Notar suchen?

Oder reicht es aus, wenn es der Notar der Verkäuferseite ist.

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