Einheitswert festgelegt! Was heißt das?

Hallo liebe Gemeinde :smile:

Ich habe im Dezember 2000 ein Einfamilienhaus gekauft, in dem ich mit meiner Familie selber wohne. Gestern habe ich ein Schreiben von der Stadt bekommen, in dem mir mitgeteilt wird, dass ein sog. Einheitswert für mein Haus festgelegt wurde. Dieser Wert ist etwa um das 7-fache kleiner als der Kaufpreis des Hauses. Daher frage ich mich, was dieser Einheitswert bedeutet … Kann es sein, dass dieser Wert auch irgendwas mit der Festsetzung der Grundsteuer zu tun hat?

Bitte erleuchtet mich :smile:

Viele Grüße

Stefan.

Hi Stefan,

du hast richtig geraten. Der Einheitswert dient ausschließlich als Grundlage für die Besteuerung, also hier der Errechnung der Grundsteuer. Der Einheitswert orientiert sich an einem fiktiven Basiswert und hat mit dem Marktwert oder dem Kaufpreis des Objektes überhaupt nichts zu tun.

Gruß,
Francesco

Etwas genauer
Hallo Stefan,

was Du erhalten hast ist der Grundsteuermeßbescheid. Der darin genannte Einheitswert errechnet sich aus dem Baujahr, der Größe und dem Zustand des Hauses zuzüglich der Größe des Grundstückes. Dieser Wert ist in Deutschland einheitlich zu bemessen. Diesen Bescheid erhälst Du einmal beim Kauf (bzw. bei einem Neubau).

Jede Kommune legt nun einen Hebesatz fest. Aus dem Hebesatz und dem Einheitswert des Grundsteuermeßbescheides ermittelt sich der Betrag der Grundsteuer. Diesen Bescheid erhälst Du nun jährlich.

Christian

Grundsteuer nun klar!
Hi Christian :smile:

Danke dir sehr. Ich bin mittlerweile auch fündig geworden. Der Einheistwert wird vom Finanzamt festgelegt (seit 1997 das 12,5-fache der durchschnittlichen Netto-Jahresmiete). Aus diesem wird ein Messbetrag berechnet. Dazu gibt es gestezlich (§14 und §15 GrStG) festgelegte Multiplikatoren:

0,60% Land- und Forstwirtschaft
0,26% Einfamilienhäuser für die ersten DM 75.000
0,35% Einfamilienhäuser für den überstehenden Betrag
0,31% Zweifamilienhäuser
0,35% Übrige bebaute oder unbebaute Grundstücke

Für Einfamilienhäuser folgt daraus der Messbetrag so:

Einheitswert Messbetrag = Einheitswert * 0,26 / 100

Einheitswert >= DM 75.000:
Messbetrag = Einheitswert * 0,35 / 100 - DM 67,50

Dieser Messbetrag ist sozusagen fest vorgegeben. Um daraus nun die Grundsteuer zu berechnen, muss man noch mit dem Hebesatz der jeweiligen Gemeinde multiplizieren. Die Hebesätze liegen so im Bereich von 150% bis 400%. Also:

Grundsteuer = Messbetrag * Hebesatz

Und siehe da, auf einmal verstehe ich die Zahlen auf meinem Grundsteuermessbescheid. Schade, dass so etwas nicht als Merkblatt zusammen mit dem Grundsteuermessbescheid verschickt wird …

Viele Grüße

Stefan.