Grundsteuer nun klar!
Hi Christian
Danke dir sehr. Ich bin mittlerweile auch fündig geworden. Der Einheistwert wird vom Finanzamt festgelegt (seit 1997 das 12,5-fache der durchschnittlichen Netto-Jahresmiete). Aus diesem wird ein Messbetrag berechnet. Dazu gibt es gestezlich (§14 und §15 GrStG) festgelegte Multiplikatoren:
0,60% Land- und Forstwirtschaft
0,26% Einfamilienhäuser für die ersten DM 75.000
0,35% Einfamilienhäuser für den überstehenden Betrag
0,31% Zweifamilienhäuser
0,35% Übrige bebaute oder unbebaute Grundstücke
Für Einfamilienhäuser folgt daraus der Messbetrag so:
Einheitswert Messbetrag = Einheitswert * 0,26 / 100
Einheitswert >= DM 75.000:
Messbetrag = Einheitswert * 0,35 / 100 - DM 67,50
Dieser Messbetrag ist sozusagen fest vorgegeben. Um daraus nun die Grundsteuer zu berechnen, muss man noch mit dem Hebesatz der jeweiligen Gemeinde multiplizieren. Die Hebesätze liegen so im Bereich von 150% bis 400%. Also:
Grundsteuer = Messbetrag * Hebesatz
Und siehe da, auf einmal verstehe ich die Zahlen auf meinem Grundsteuermessbescheid. Schade, dass so etwas nicht als Merkblatt zusammen mit dem Grundsteuermessbescheid verschickt wird …
Viele Grüße
Stefan.