Was ist eine 'Pfandentlassungserklärung'?
(Autor: C һ r i ѕ F і ѕ с h e r, Frage gestellt am Do, 4. Okt 2001)
Was ist so eine Pfandentlassungerklärung ?
Habe keine Ahnung. Hilfe.
Habe keine Ahnung. Hilfe.
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Re: Was ist eine 'Pfandentlassungserklärung'?
(Autor: C h r i s t i а n Ѕ с һ u l z, Antwort nach 12 h, 41 Min)
Hallo Chris,
wenn Du ein belastetes Grundstück (Grundschuld oder Hypothek) kaufen willst und selbst dafür ein Kredit aufnehmen mußt, dann will Deine finanzierende Bank von der Bank, welche bereits die im Grundbuch eingetragen als Gläubiger, eine Erklärung, daß mit Zahlung des Kaufpreises an den Notar, diese Bank auf den weiteren Verbeleib als Gläubiger im Grundbuch verzichtet.
Im täglichen Grundstückshandel ist das alles nicht ganz so einfach. Ich hoffe ich habe Dir geholfen.
Christian
wenn Du ein belastetes Grundstück (Grundschuld oder Hypothek) kaufen willst und selbst dafür ein Kredit aufnehmen mußt, dann will Deine finanzierende Bank von der Bank, welche bereits die im Grundbuch eingetragen als Gläubiger, eine Erklärung, daß mit Zahlung des Kaufpreises an den Notar, diese Bank auf den weiteren Verbeleib als Gläubiger im Grundbuch verzichtet.
Im täglichen Grundstückshandel ist das alles nicht ganz so einfach. Ich hoffe ich habe Dir geholfen.
Christian
Re^2: Was ist eine 'Pfandentlassungserklärung'?
(Autor: С һ r і ѕ F i ѕ c h e r, Antwort nach 22 h, 57 Min)
Hi Christian,
vielen Dank! Hast mir und meinen Eltern sehr geholfen.
Viele Grüße,
Chris
vielen Dank! Hast mir und meinen Eltern sehr geholfen.
Viele Grüße,
Chris
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Re: Was ist eine 'Pfandentlassungserklärung'?
(Autor: Ε і l е r t F . U l b t s, Antwort nach 2 Tagen, 20 h, 57 Min)
Was ist so eine Pfandentlassungerklärung ?
Habe keine Ahnung. Hilfe.
Wenn ein Grundpfandrecht (also z.B. eine Hypothek oder eine Grundschuld) auf mehreren rechtlich selbständigen Grundstücken lastet und wenn dann der Eigentümer eines dieser von dem Grundpfandrecht mitbelasteten Grundstücke verkaufen will, dann muss der der Gläubiger des Grundpfandrechts damit einverstanden ist, dann wird eine Pfandentlassungserklärung unterschreiben. Damit erklärt er, daß er damit einverstanden ist, daß das für ihn eingetragene Grundpfandrecht auf einer bestimmten Parzelle (also nicht insgesamt) gelöscht werden darf. Eine solche Pfandentlassungserkärung bedarf der notariellen Beglaubigung (§ 29 GBO).Habe keine Ahnung. Hilfe.
Mit freundlichen Grüßen
Eilert F. Ulbts, Rechtsanwalt
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