Hallo, Felix, folgendes betrifft das deutche Urheberrecht:
Übersetzungen eines Werkes, soweit sie veröffentlicht werden, müssen vom Autor (bzw. dem Inhaber des copyright) zugelassen werden, denn dies fällt in den Bereich des Schutzes gegen Veränderung.
Die Rechte an der Übersetzung liegen hingegen - soweit mit dem Autor keine andere Vereinbarung getroffen wurde, beim Übersetzer, was ihm natürlich wenig hilft, wenn der Autor die Zustimmung zur Veröffentlichung der Übersetzung verweigert.
Nachlesen (aber nicht immer nachvollziehen:wink: kannst Du dies hier: http://www.amateurfilm.or.at/voefa/urheberrecht.htm
Ein hübsches Beispiel:
„Dieses Dokument ist urheberrechtlich geschützt. Copyright © 2000 W3C ® (MIT, INRIA, Keio), All Rights Reserved. Die Rechte an dieser Übersetzung liegen beim Übersetzer: Copyright © 2001 René von Bulmerincq.“
Grüße Eckard.