Aus Kirche austreten

Von: , Frage gestellt am Mo, 1. Sep 2003

Hallo, ich überlege, aus der Kirche auszutreten. Wie macht man das eigentlich? :) Hat man da irgendwelche Nachteile und bin ich danach dann nichtmehr katholisch sondern einfach konfessionslos?

19 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 33 Minuten 1 hilfreich
    Re: Aus Kirche austreten

    Hallo Verena,

    wenn Du dir das reiflich überlegt hast, gehst Du auf dein zuständiges Standesamt, legst deinen Perso vor, erklärst dem Standesbeamten mündlich den Kirchenaustritt, bezahlst die dafür anfallende Gebühr (bei uns z. Zt. 31,-- € für Einzelpersonen, 41,-- € für Ehepaare). Das war's. Zweckdienlicherweise nimm auch gleich deine Lohnsteuerkarte mit und lass die ändern, dann fällt ab nächsten Ersten auch keine Kirchensteuer mehr an. Ist 'ne Angelegenheit von nicht mal 5 Minuten (und Fragen stellt auch Keiner).

    Die Konsequenz ist, dass du halt keiner Kirche mehr angehörst, kein Taufpate mehr sein kannst, nicht katholisch kirchlich heiraten kannst, nicht im "geweihten" Teil eines Friedhofs beerdigt wirst, keine Sakramente empfangen wirst, halt all der kirchliche Kram. Solltest du auf irgendwas davon Wert legen, bleib in der Kirche <-- das zu "reiflich überlegt". Falls die solchiges Wurscht ist, freu' Dich deines Lebens als zukünftig Konfessionslose mit dem Bonus der geringeren Steuerbelastung (die allerdings nicht der Grund für einen Kirchenaustritt sein sollte).

    Gruß
    Feanor (konfessionslos)

    • Antwort von nach 44 Minuten 0 hilfreich
      in hessen

      in hessen macht man das auf dem amtsgericht, es kostet 20 €, die änderung der konfession auf der lohnsteuerkarte ist kostenlos, wird aber erst nach 2 monaten wirksam.

      • Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
        Re: in hessen

        War nur mal aus Interesse,ich weiß halt nicht, ob ichs mache..

        • Antwort von nach 22 Stunden 0 hilfreich
          Re^2: in hessen

          Ich bin vor Jahren aus der Kirche ausgetreten ... und dann wieder eingetreten - weil man als Konfessionslose kaum eine Stelle als Erzieherin bekommt. Grund war der Eintritt in eine Freikirche - da wollte ich die "Seiten ordnen" ...

          Es stimmt übrigens nicht ganz, das man nicht mehr in "geweihter" Erde beerdigt wird. Das hängt auch vom Pastor ab, der die Beerdigung macht. Als ehemalige Ministrantin weiss ich, dass das nach einem Gespräch mit den Angehörigen doch noch möglich ist ...

          CU Aggie

    • Antwort von nach 16 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Aus Kirche austreten

      Hallo Verena,

      wenn Du dir das reiflich überlegt hast, gehst Du auf dein
      zuständiges Standesamt, legst deinen Perso vor, erklärst dem
      Standesbeamten mündlich den Kirchenaustritt, bezahlst die
      dafür anfallende Gebühr (bei uns z. Zt. 31,-- € für
      Einzelpersonen, 41,-- € für Ehepaare). Das war's.
      Zweckdienlicherweise nimm auch gleich deine Lohnsteuerkarte
      mit und lass die ändern, dann fällt ab nächsten Ersten auch
      keine Kirchensteuer mehr an. Ist 'ne Angelegenheit von nicht
      mal 5 Minuten (und Fragen stellt auch Keiner).

      Das dürfte aber nicht sein, daß man für die Wahrnehmung seiner Glaubensfreiheit, einem Grundrecht, Geld bezahlen muß.

      • Antwort von nach 17 Stunden 0 hilfreich
        Re^3: Aus Kirche austreten

        Das dürfte aber nicht sein, daß man für die Wahrnehmung seiner
        Glaubensfreiheit, einem Grundrecht, Geld bezahlen muß.
        besonders, nachdem man in so jungen jahren zwangseingegliedert wird!

        bei meiner kommunion und firmung hätte ich gegenüber meinen eltern nicht mal laut darüber nachdenken dürfen, ob ich mich eventuell nicht kommunieren bzw. firmen lasse.

        auch von seiten der kirche (kommunions- und religionsunterricht) wurden kommunion und firmung nie so dargestellt, als hätte man dabei die wahl. kein ton davon, daß man eine entscheidung trifft. kein ton davon, daß man mit dieser "entscheidung" finanzielle verpflichtungen eingeht.

        andererseits fand ich die 20 €, die ich für meinen kirchenaustritt ans amtsgericht bezahlen mußte, nicht sehr viel. jeder amtsvorgang muß nun mal bezahlt werden.

        • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
          Re^4: Aus Kirche austreten

          Das dürfte aber nicht sein, daß man für die Wahrnehmung seiner
          Glaubensfreiheit, einem Grundrecht, Geld bezahlen muß.
          besonders, nachdem man in so jungen jahren zwangseingegliedert
          wird!

          bei meiner kommunion und firmung hätte ich gegenüber meinen
          eltern nicht mal laut darüber nachdenken dürfen, ob ich mich
          eventuell nicht kommunieren bzw. firmen lasse.

          auch von seiten der kirche (kommunions- und
          religionsunterricht) wurden kommunion und firmung nie so
          dargestellt, als hätte man dabei die wahl. kein ton davon, daß
          man eine entscheidung trifft. kein ton davon, daß man mit
          dieser "entscheidung" finanzielle verpflichtungen eingeht.
          Daß die Kirche das nicht so genau erklärt, kann ich mir denken. Aber die Kirche hat nicht das Grundgesetz gemacht, sondern der Staat. Im Religionsunterricht dagegen müßte es gesagt werden. andererseits fand ich die 20 €, die ich für meinen
          kirchenaustritt ans amtsgericht bezahlen mußte, nicht sehr
          viel. jeder amtsvorgang muß nun mal bezahlt werden.
          Bei Grundrechten wie dem der Religionsfreiheit dürfte das aber nicht sein. Deshalb z. b. durfte man auch in der Schule früher bei uns jederzeit, auch mitten im Jahr, von Religon zu Ethik wechseln, auch wenn das mehr Verwaltungsaufwand bedeutete.

          • Antwort von nach 2 Tagen 0 hilfreich
            Amtsvorgang bezahlen

            Hallo, jeder amtsvorgang muß nun mal bezahlt werden.
            Bei Grundrechten wie dem der Religionsfreiheit dürfte das aber
            nicht sein.
            Warum nicht? Müllabfuhr, Wassserversorgung, Schulbedarf, Krankenversorgung und vieles andere ist auch Grundrecht und muß bezahlt werden. Außerdem mußt Du schließlich nur den Austritt bezahlen, wenn Du vorher eingetreten bist. Und das war Deine Entscheidung.

            Axel

            • Antwort von nach 2 Tagen 1 hilfreich
              Re: Amtsvorgang bezahlen

              Das stimmt so nicht. Mitglied der Kirche ist man meist schon als Säugling, man entscheidet nicht selbst darüber. Ferner steht im Grundgesetz kein Artikel der etwa besagt: "Jeder Mensch hat das Recht auf Müllabfuhr." So ganz dasselbe ist es also nicht. [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]



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