Kirchgeld bei glaubensverschiedener Ehe
Hallo Aurikel,
guckst Du:
http://www.kigst.de/gesetze/faq/faq-kigeld.htm
Sie wurde auch massiv bedroht, dass sie mit allen Konsequenzen zu
rechnen hätte, wenn sie nicht zahle.
Fegefeuer vielleicht?? An die massive Bedrohung mag ich nicht recht glauben.
Der Text, der bei der Anforderung von fälligen Steuern vom FA bzw. der Vollstreckungsstelle am FA verwendet wird, ist immer der gleiche. Unabhängig davon, ob es sich um Kirchgeld oder ESt oder sonst eine Steuer handelt. Für Leute, die sonst ihre Steuern zahlen, klingt dieser Text allerdings schon etwas heftig. Aber keine Sorge, es handelt sich hier nicht um eine besonders massive Vorgehensweise gegenüber säumigen Kirchgeldzahlern. Jeder säumige Steuerzahler wird damit konfrontiert.
Dazu 2 Fragen: Nicht einmal der evangelische Pfarrer wusste
von dieser offenbar neuen Regelung in der evangelischen
Kirche.
Es handelt sich beim besonderen Kirchgeld weder um eine neue Regelung noch um eine evangelische Regelung. Es gibt einige Landeskirchen, die erst spät angefangen haben, bei glaubensverschiedenen Ehen in den im oben gezeigten Link erklärten Fällen besonderes Kirchgeld zu erheben.
Angeblich habe sie zu wenig Einnahmen, weil
Hauptverdiener aus der Kirche austreten und die Familie drin
bleibt und Leistungen beansprucht.
Sinn des Kirchgeldes ist was anderes: Die Familie lebt wesentlich von den Einkünften des Hauptverdieners. Diese Einkünfte eines nicht Gläubigen, der die Gemeinde verlassen hat und entsprechend nicht zur Kirchensteuer herangezogen wird, fließen teilweise gläubigen Gemeindemitgliedern zu. Ohne besonderes Kirchgeld käme es jetzt dazu, dass nur die Gemeindemitglieder, die ihren Lebensunterhalt selber verdienen, ihren Beitrag zur Gemeinde leisten würden, während diejenigen, die ihren Lebensunterhalt durch andere verdienen lassen, einen wenig einleuchtenden Vorteil hätten.
Und sind Rentner nicht sowieso Kirchensteuer befreit?
Nach welcher Vorschrift? KiSt wird im Regelfall als ein Prozentsatz der ESt erhoben, d.h. ein Rentner, der keine ESt bezahlt, zahlt auch keine KiSt. Aber eine extra Befreiung gibts meines Wissens in keinem deutschen Bundesland (Kirchensteuer ist Sache der Landeskirchen bzw. Bistümer).
Die Empörung ist jedenfalls groß. Zu Recht? Die Katholische
Kirche distanziert sich von solchen Praktiken und will so
etwas nicht einführen.
Hat sie schon. Die katholische Kirche in ihrer Gesamtheit distanziert sich nicht von der Erhebung von Kirchgeld.
Fazit: Wenn mir die Gemeinde den Beitrag nicht wert ist, den sie von mir erhebt, warum verlasse ich sie dann nicht? Ich kenne keine Vorschrift, die in D zum Christentum verpflichten würde. Christus selber hat sich immer wieder wenig begeistert von halbherziger Nachfolge geäußert - ganz oder gar nicht ist da die Parole.
Schöne Grüße
MM