Hallo, Gerhard,
es muß in den 60iger jahren eine kirchenrechtsänderung gegeben
haben ,wo das festgelegt wurde.Da es gültiges kirchenrecht
ist...!
vielleicht hilft diese Seite weiter;
http://credobox.de/efaq1.htm
Auszug:
...so fällt vor allem die Tatsache auf, daß der standesamtlichen Trauung ein recht unterschiedlicher Stellenwert eingeräumt wird, je nachdem, ob es sich um eine katholische, religions- oder bekenntnisverschiedene Ehe handelt. Wird bei einem rein katholischen Brautpaar der standesamtlichen Trauung keinerlei Rechtsfunktion für den kirchlichen Rechtsbereich zuerkannt, kann bei einer religionsverschiedenen Ehe durch die standesamtliche Trauung eine kirchlich gültige und bei einer bekenntnisverschiedenen Ehe sogar eine kirchlich gültige und sakramentale Ehe zustande kommen...
Gruß
Kreszenz