Taufpate

Hallo www-ler,

meine Freundin erwartet in nächster Zeit (Entbindungstermin 16.06.2006)ein Kind. Sie möchte mich als Taufpatin der Kleinen. Das Kind soll evangelisch-reformiert getauft werden, ich bin aber römisch-katholisch getauft. Ist es möglich, dass ich trotz meiner Religion die Taufpatin der Kleinen werden kann?

Viele Grüße
Silvia

Guten Morgen Silvia,

aber selbstverständlich kannst Du Patin bei der Tochter Deiner Freundin werden. Die taufordnungen aller mir bekannten eavngelischen Kirchen in Deutschland besagen, daß die Paten einer Kirche abgehören müssen; meist kommt noch die Bestimmung, daß die Hälfte der Paten evangelisch sein muß.

Also. kein Problem!

Gruß - Rolf

hi Silvia,

da es auch umgekehrt geht (katholisches Kind, evangelischer Pate) dürfte das so herum auch kein Problem sein. Die Taufe ist eines der wenigen Sakramente, die zu 100% gegenseitig anerkannt wird von den Konfessionen (zumindest rk und ev)

Gruß und viel Freude bei der schönen Aufgabe, Patin zu sein

Oliver

Hallo Rolf,

einer Kirche abgehören müssen; meist kommt noch die
Bestimmung, daß die Hälfte der Paten evangelisch sein muß.

Was bei einer Patin das Problem erhöht :smile: oder hat man wirklich heutzutage i.d.R. mehrere Paten?

LG

Sarah

Hallo Silvia,

auch meine Kinder haben jeweils einen evangelischen und einen katholischen Paten, sind aber ev. getauft. Bei uns war das kein Problem. Es gibt noch den Unterschied zwischen Taufpate und Taufzeuge (s.u.). Hier ist zwar die katholische Seite beschrieben, aber ich meine mich zu erinnern, dass es bei der ev. Kirche ähnlich geregelt ist. Und wie der Titel nachher tatsächlich lautet ist doch eh wurscht.

Viel Spaß mit Deinem Patenkind
Gruß Alex

Taufzeuge
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Taufzeuge (siehe auch Pate) ist ein getaufter Christ, der zusammen mit einem anderen katholischen Paten, die Patenschaft für einen neu zu taufenden Menschen übernimmt. Ein Taufzeuge braucht also im Gegensatz zum Paten nicht Mitglied der katholischen Kirche zu sein, muss aber wohl nach katholischem Verständnis gültig getauft sein. (Codex Iuris Canonici Can 874 § 2)

Von „http://de.wikipedia.org/wiki/Taufzeuge“

Hallo Rolf,

einer Kirche abgehören müssen; meist kommt noch die
Bestimmung, daß die Hälfte der Paten evangelisch sein muß.

Was bei einer Patin das Problem erhöht :smile: oder hat man
wirklich heutzutage i.d.R. mehrere Paten?

Hallo Sarah,

es ist das Herkommen, und das hat sich heute auch noch nicht so schrecklich geändert, daß die Kinder mindestens zwei Paten haben. Freilich ist das nicht verpflichtend, und ich schätze, daß es da auch kein Problem geben wird.
Taufzeugen gibt es in der ev. Kirche übrigens nicht.

Gruß - Rolf

PS: Die meisten Paten, von denen ich gelesen habe, hatte eine Tochter der Freiherren von Sternenfels in Zaberfeld - nämlich 46, inclusive der Herzogin von Württemberg.

Vielmals ist die Bedeutung dieser Funktion nicht mehr so geläufig.
Vor 50 Jahren wurde mir von der R.k.K. verweigert Pate zum ersten Kind meiner Schwester zu sein.
Es musste ein Ersatzpate bei der kirchlichen Zeremonie eingesetzt werden.
Innerhalb der Familie galt ich immer als echter „Götti“.

Zum Glück ist heute die staatliche Fürsorge bei Ausfall eines Elternteils, besser abgesichert als damals d.h.Pate sein hat sich auf „Weihnachtsgeschenkspender“ reduziert (lach)

Gruss

Fritz
a.d.Uw.

Hallo Rolf,

ich kenne das wirklich nicht, dass man mehrere Paten hat. Ist das schon immer so, oder erst seit neuerer Zeit? Ich kenne eigentlich nur einen einzigen Fall mit 2 Paten, das lag aber daran, dass die eigentliche Patin unter 16 war und somit noch eine weitere Patin an die Seite gestellt wurde.

LG

Sarah

Hallo sarah,

ja, das war schon immer so, deaß der Täuling mehrere Paten hatte, in der Regel zwei. In der württembergischen Taufordnung stand in den sechtiger Jahren (obs jetzt noch so ist, weiß ich nicht), daß der Pate (also der männliche) das Kind über das Taufbecken hält.

Aber bei Dir, wie ich schon sagte, sehe ich keine Schwierigkeiten.

Gruß - Rolf

Also dann mal die offizielle katholische Sichtweise:

a) Man kann mehrere Taufpaten haben.
b) Ein Taufpate muss katholisch sein und darf nicht aus der Kirche ausgetreten sein. Ist ja auch logisch: Vorrangige Aufgabe der Taufpaten ist es, die religiöse Erziehung zu begleiten und das bedeutet auch, das Patenkind in die Kirche einzuführen.
c) Alle anderen Paten müssen zumindest einer christlichen Kirche bzw. kirchlichen Gemeinschaft angehören. Schließlich sollen sie ja auch die christliche Erziehung des Kindes unterstützen.
d) Die „Ersatzelternschaft“ im Falle des Todes der Eltern spielt heute sicherlich eine untergeordnete Rolle. Es gibt aber Eltern (z.B. wir), die ihre Taufpaten auch unter solchen Gesichtspunkten aussuchen und das sogar notariell (testamentarisch) beurkunden lassen.

Alles klar?

Grüße!

Gerd