Katholischer Religionsunterricht in Hessen

Von: , Frage gestellt am Fr, 1. Feb 2008

Ein liebes Hallo,

was muss ich genau unternehmen um meinen Sohn,
er wird im Mai 14, vom katholischen Religionsunterricht
im Bundesland Hessen zu befreien?


Vielen Dank

Liebe Grüße

Marilinda

24 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 54 Minuten 0 hilfreich
    Re: Katholischer Religionsunterricht in Hessen

    Hallo Marilinda, was muss ich genau unternehmen um meinen Sohn,
    er wird im Mai 14, vom katholischen Religionsunterricht
    im Bundesland Hessen zu befreien?
    Eine formlose schriftliche Erklärung reicht da meines Wissens aus.

    Allerdings würde ich vermuten, dass du ihn, wenn er Mitglied der katholischen Kirche ist, ebenso wenig gegen seinen Willen vom Religionsunterricht abmelden kannst, wie du gegen seinen Willen in seinem Namen seinen Austritt aus der Kirche erklären könntest, da er das zwölfte Lebensjahr ja schon vollendet hat und beschränkt religionsmündig ist.

    Mit 14 kann er das dann beides sowieso ganz alleine entscheiden: Seine Abmeldung vom Religionsunterricht formlos beim Rektorat der Schule erklären und beim Amtsgericht seinen Austritt aus der Kirche, denn dann ist er ja voll religionsmündig.

    http://de.wikipedia.org/wiki/Religionsm%C3%BCndigkeit

    Gruß Gernot

    • Antwort von nach 20 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Katholischer Religionsunterricht in Hessen

      Vielen herzlichen Dank für die schnelle Antwort.

      Es ist der Wunsch meines Sohnes.

      Liebe Grüße Marilinda [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

      • Antwort von nach 21 Stunden 2 hilfreich
        Mündige sprechen für sich selbst!

        Hallo Marilinda, Es ist der Wunsch meines Sohnes.
        …na dann würde ich ihm doch das gute Gefühl der Mündigkeit gönnen und ihn seine Abmeldung vom Religionsunterricht in wenigen Monaten selbst vollziehen lassen.

        Das macht ja dann auch mächtig Eindruck, weil so etwas bei gerade erst 14 Gewordenen bestimmt nicht häufig vorkommt.

        Möglicherweise wird man sogar noch in Unkenntnis der Rechtslage von Seiten der Schulleitung versuchen, ihm Steine bei seiner Abmeldung in den Weg zu legen. Das wäre doch eine tolle Erfahrung für deinen Sohn, wenn er sieht, dass er da am Ende aus eigener Kraft obsiegt und nicht auf deine Unterstützung angewiesen ist.

        Aber besprich das ruhig noch mal mit deinem Sohn, was ihm wichtiger ist; sich möglichst schnell nicht mehr katholischer Indoktrination aussetzen zu müssen, oder der Befreiungsschlag aus eigener Kraft!

        Gruß Gernot

        • Antwort von nach einem Tag 1 hilfreich
          Zivilisierte Preise

          Schau an, schau an. In Hessen ist man mit der Entscheidung aus dem aktuellen Geister-Anbetungs-Verein auszutreten noch günstig gelitten.

          http://www.kirchenaustritt.de/hessen/


          Mannheim ist da 100 % teurer:

          http://www.mannheim.de/io2/browse/webseiten/buergers...


          Die Differenz kann ja dann in ein Buch investiert werden:

          http://www.amazon.de/Herr-ist-kein-Hirte/dp/38966735...

          Oder als schwere Literatur für den Englisch-Unterricht:

          http://www.amazon.de/God-Not-Great-Christopher-Hitch...


          Ansonsten noch ein Linktipp:

          http://www.giordano-bruno-stiftung.de



          Gruß

          Stefan

          • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
            Trennung von Staat und Kirche!

            Hallo Stefan, Schau an, schau an. In Hessen ist man mit der Entscheidung aus
            dem aktuellen Geister-Anbetungs-Verein auszutreten noch
            günstig gelitten.
            ich kann mich gar nicht erinneren, damals vor 26 Jahren beim Amtsgericht Seligenstadt(Hessen) für meinem Austritt aus der röm.-katholischen Kirche überhaupt eine Gebühr bezahlt zu haben.

            Das ist ja eine Unverschämtheit, wenn das jetzt Geld kostet! Wenn überhaupt, dann sollte der Staat diese Gebühr der Kirche in Rechnung stellen aus der man austritt, da er ja für diese auch die Bearbeitung des Austritts unter Missachtung des Prinzips der Trennung von Staat und Kirche als Dienstleistung übernimmt.

            Sowieso: Warum muss ich überhaupt, um steuerlich nach diesen verfassungsrechtlich gebotenen Trennungsprinzipien behandelt zu werden, meinen Austritt aus einem Verein erklären, in den ich niemals eingetreten bin, sondern von meinen Eltern eingetreten wurde?

            Da sollte mal jemand gegen klagen. Ich, da bereits ausgetreten, kann es ja nun leider nicht mehr.

            Gruß Gernot

            PS: Danke für die Buch- und sonstigen Links. Leider werden solche grundlegenden Links zum Thema hier in diesem Unterforum (Brett) ja nicht, wie in anderen Unterforen von Wer-Weiss-Was üblich, in einer offiziellen Linkliste auf der Einstiegsseite angeboten.

            • Antwort von nach einem Tag 1 hilfreich
              Re: Trennung von Staat und Kirche!

              Hallo Stefan,
              Da sollte mal jemand gegen klagen. Ich, da bereits
              ausgetreten, kann es ja nun leider nicht mehr.

              Gruß Gernot
              Mach ich gerne, mit etwas unterstützung. Anwalt kann ich mir nämlich nicht leisten.

              Das ist auch erst seit kurzem so, ich glaub 3 Jahren? Jetzt denk ich mir "Ja wärst du mal..." und jetzt kostet es ein Heidengeld, aus dem Verein raus zu kommen.
              Hessen ist da wirklich noch günstig, ich muss glaub ich 50 Tacken da lassen, wenn ich austreten will.

              Und vor allem wurde ja auch laut darüber geredet, dass diese Gebühr verhindern soll, dass Leute einfach austreten um Steuern zu sparen etc... vielleicht wollen die Leute austreten weil sie austreten wollen?

              ich glaub es hackt.


              lg
              Kate

            • Antwort von nach einem Tag 1 hilfreich
              Re^2: Trennung von Staat und Kirche!

              Hallo Kate, Mach ich gerne, mit etwas unterstützung. Anwalt kann ich mir
              nämlich nicht leisten.
              Es gibt in solchen Fällen ja auch Prozesskostenhilfe.

              Ein Urteil, das in Analogie als Munition herangezogen werden könnte, ist folgendes gegen Deaktivierungsgebühren bei Handy-Verträgen.
              http://www.jurpc.de/rechtspr/20020187.htm

              Entsprechende Grundsatzurteile bezüglich der Unzulässigkeit gibt es wohl auch inzwischen bei Kontoauflösungsgbühren von Banken.

              Vielleicht findest du ja in der Humanistischen Union einen Anwalt, der sich deine Sache zu eigen macht.

              Ich denke da unter anderem an folgende(n):

              http://www.google.de/search?q=Kirchen+Grundrechte+%2...

              Gruß Gernot

            • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
              Re: Trennung von Staat und Kirche!

              Hallo Gernot, ich kann mich gar nicht erinneren, damals vor 26 Jahren beim
              Amtsgericht Seligenstadt(Hessen) für meinem Austritt aus der
              röm.-katholischen Kirche überhaupt eine Gebühr bezahlt zu
              haben.

              In Ba-Wü hat das auch schon vor 30 Jahren gekostet. Mich hat der hohe Preis (60DM) damals abgeschreckt, ich war noch Schülerin und habe mir vorgenommen, auszutreten, wenn ich das erste Mal Kirchenteuer zahlen muss, und das dann zu verrechnen.
              Daran hast du mich erinnert und ich werde dann nächste Woche mal zum Gemeindeamt laufen.

              Gruß
              eklastic

            • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
              [MOD] FAQ-Liste

              PS: Danke für die Buch- und sonstigen Links. Leider werden
              solche grundlegenden Links zum Thema hier in diesem Unterforum
              (Brett) ja nicht, wie in anderen Unterforen von Wer-Weiss-Was
              üblich, in einer offiziellen Linkliste auf der Einstiegsseite angeboten.
              Für Literaturhinweise ist nicht die Einstiegsseite zuständig: Dafür gibt es die FAQ-Liste.
              Und auf diese FAQ-Liste wird in der Einstiegsseite hingewiesen.

              Falls das nicht reicht:
              http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/faqs/faqlist.fpl...

              speziell: FAQ:1604

              Wir bemühen uns allerdings, dort nur auf Literaturen hinzuweisen, die sachlich und fachlich auf seriösem Hintergrund basieren.

              Metapher - Mod



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