Trennung von Staat und Kirche!
Hallo Stefan,
Schau an, schau an. In Hessen ist man mit der Entscheidung aus
dem aktuellen Geister-Anbetungs-Verein auszutreten noch
günstig gelitten.
ich kann mich gar nicht erinneren, damals vor 26 Jahren beim Amtsgericht Seligenstadt(Hessen) für meinem Austritt aus der röm.-katholischen Kirche überhaupt eine Gebühr bezahlt zu haben.
Das ist ja eine Unverschämtheit, wenn das jetzt Geld kostet! Wenn überhaupt, dann sollte der Staat diese Gebühr der Kirche in Rechnung stellen aus der man austritt, da er ja für diese auch die Bearbeitung des Austritts unter Missachtung des Prinzips der Trennung von Staat und Kirche als Dienstleistung übernimmt.
Sowieso: Warum muss ich überhaupt, um steuerlich nach diesen verfassungsrechtlich gebotenen Trennungsprinzipien behandelt zu werden, meinen Austritt aus einem Verein erklären, in den ich niemals eingetreten bin, sondern von meinen Eltern eingetreten wurde?
Da sollte mal jemand gegen klagen. Ich, da bereits ausgetreten, kann es ja nun leider nicht mehr.
Gruß Gernot
PS: Danke für die Buch- und sonstigen Links. Leider werden solche grundlegenden Links zum Thema hier in diesem Unterforum (Brett) ja nicht, wie in anderen Unterforen von Wer-Weiss-Was üblich, in einer offiziellen Linkliste auf der Einstiegsseite angeboten.