Re: Katholisch + geschieden, Heirat in evang. Kirc
1. Trauung Geschiedener
Es ist grundsätzlich eine Ermessensfrage, ob ein evangelischer Pfarrer/Pfarrerin nach einer Scheidung eine zweite Trauung vollzieht. Kriterium ist unter anderem, ob die jetzige Beziehung mit zum Scheitern der Ehe beigetragen hat (sprich: ist er mit der jetzigen Braut fremdgegangen - oder sie mit ihm?). Falls ja, wird wohl auch der evangelische Pfarrer keine zweite Trauung vollziehen. Im Idealfall liegt zwischen Scheidung und Kennenlernen der neuen Partnerin/des neuen Partners ein bißchen Zeit. Dann sollte eine kirchliche Trauung kein Problem sein. Das ist im Gespräch mit dem Pfarrer/der Pfarrerin zu klären. Es gibt allerdings konservative Geistliche, die eine zweite Trauung in jedem Fall ablehnen. In diesem Fall lohnt sich eine Anfrage im zuständigen Dekanat.
2. Ökumenische Trauung
Es gibt keine wirklich ökumenische Trauung, sondern nur eine evangelische Trauung mit Beteiligung eines katholischen Pfarrers - oder rumgedreht.
Das heißt, je nach dem, für welche Version man sich entscheidet, wird man katholisch oder evangelisch getraut.
Da die Ehe in der kath. Kirche ein Sakrament ist, das sich die Eheleute gegenseitig stiften, kann eine evangelische Trauung von der kath. Kirche anerkannt werden, wenn sich der kath. Part vorher einen sogenannten Dispens holt. Er gilt dann als "richtig verheiratet" (übrigens auch, wenn eine rein evangelische Trauung vollzogen wurde). Unterläßt er das, kann er in der kath. Kirche vom Empfang der Eucharistie ausgeschlossen werden.
Dieser Dispens wird einem Geschiedenen jedoch nicht gewährt werden, so daß die evangelische Trauung in diesem Fall von der kath. Kirche nicht anerkannt werden wird. Eine Mitwirkung eines kath. Pfarrers ist damit vermutlich auch ausgeschlossen - aber das ist Verhandlungssache vor Ort (oftmals sind Ordensgeistliche, die nicht dem lokalen Bischof sondern meistens dem fernen Vatikan direkt unterstehen, in solchen Dingen flexibler als die Ortspfarrer).
Unter diesen Umständen wäre natürlich auch zu erwägen, ob der katholische Part nicht in die evangelische Kirche übertritt - aber das ist kein Muß für eine Trauung.
Hilft das weiter?
Gruß, Martinus..