Staatsformen in Europa

Hallo!

Meine Frage bezieht sich auf die verschiedenen Staatsformen ab der Neuzeit in Europa. Wann herrschten in den Ländern der Pentarchie Könige uneingeschränkt, also absolutisch. Wann kam der aufgeklärte Absolutismus; die konstitutionelle Monarchie ins Spiel und was unterscheidet die zu der absoluten Monarchie? So dachte ich z.B., dass ein Parlament mit Staatskanzler, was ja in Preußen 1810 eingeführt worden ist gleichzusetzen ist mit einer konstitutionellen Monarchie, doch wollen mir die Geschichtsbücher weiß machen, dass es nach dem Wiener Kongress in Deutschland eine absolute Monarchie gab, in Frankreich jedoch eine konstitutionelle genau wie in England. Dennoch gab es in Frankreich große Revolution, obwohl die Staatsformen ja konstitutionel, also demokratischer waren als in Deutschland? Ich hoffe ihr könnt mir etwas Licht ins Dunkeln bringen…

Christian

Vom Absolutismus zur Demokratie
Hallo Christian!

Der Absolutismus war die durch Ludwig XIV. begründete Staatsform. Das Prinzip bestand in der Konzentration der gesamten staatlichen Macht in der Hand des Königs („Der Staat bin ich“): Er stand über den Gesetzen und betrachtete sich als nur Gott verantwortlich. Der Adel wurde politisch entmachtet, an den Hof von Versailles gebunden und in königliche Dienste eingespannt. Durch das prunkvolle Leben am Hof verschuldete sich der Adel mehr und mehr. Wirtschaftlich wurde der Merkantilismus praktiziert.

Das prunkvolle Leben am französischen Hof und die große Macht des Königs imponierten vielen europäischen Fürsten, die versuchten, die französische Staatsform nachzuahmen. Dazu trug auch bei, daß Frankreich damals die stärkste europäische Macht war.

Durch die gesellschaflichen Veränderungen in der Folge der absolutistischen Herrschaft und die Ideen der Aufklärung(Schlagwörter: Menschenrechte, Gesellschaftsvertrag, Gewaltenteilung) standen europäische Monarchen unter Zugzwang. Wie sollte man auf diese Veränderungen reagieren? Friedrich II. von Preußen („Ich bin der erste Diener meines Staates“) und Joseph II. von Österreich reagierten mit Reformen, u.a. im Bildungs- und Religionsbereich. Politische Mitbestimmung war aber immer noch nicht drin. Die von diesen Monarchen praktizierte Form des Absolutismus wird aufgeklärter Absolutismus genannt im Gegensatz zum höfischen Absolutismus Ludwigs XIV.

Erst die Große Französische Revolution 1789 brachte den Absolutismus in Frankreich zum Einsturz. Es entstanden Staatsformen mit Verfassungen. Die erste französische Verfassung von 1790 bedeutete, daß Frankreich sich vom absolutistischen Königreich zum konstitutionellen Königreich gewandelt hatte. Konstitution ist ein anderer Name für Verfassung (engl. „constitution“). Durch eine Verfassung sind die Staatsorgane (Parlament, Regierung, Gerichte) in ihren Aufgaben und Beziehungen zueinander definiert. Genau das geschah in Frankreich: Die Stellung des Königs wurde in der Verfassung von 1790 definiert, wodurch auch - in dieser Verfassung zumindest erhebliche - Einschränkungen der Rechte des Königs verbunden sind. Im weiteren Verlauf der Revolution wurde die Monarchie abgeschafft und die Republik eingeführt (Herrschaft des Konvents, des Wohlfahrtsausschusses, schließlich des Direktoriums). Napoleons Staatsstreich von 1799 führte zu einer als Konsulat bezeichneten Militärdiktatur und schließlich zum Kaiserreich 1804-1814/15. Dennoch hat Napoleon wichtige Rechte der Bürger beachtet und gesetzlich festgehalten (Code civile).

Der Wiener Kongreß 1814/15 wollte die Umwälzungen, die durch die Französische Revolution und die Napoleonischen Kriege in Europa stattgefunden hatten, rückgängig machen. Dies ging natürlich nur teilweise: So wurden in Frankreich die Bourbonen wieder als Könige eingesetzt (Ludwig XVIII. und sein Bruder und Nachfolger Karl X.). Allerdings mußten sie eine Verfassung einräumen, so daß Frankreich ab 1815 eine konstitutionelle Monarchie war. Die Rechte des Königs waren aber viel größer als die nach der Verfassung von 1790. Der Wiener Kongreß legte auch fest, was in „Deutschland“ geschah (gab eigentlich kein Deutschland): Es wurde als Ersatz für das zugrunde gegangene Heilige Römische Reich Deutscher Nation ein locker Staatenbund (–> Deutscher Bund) aus den Großmächten Österreich und Preußen, den mittelgroßen Staaten Baden, Württemberg, Bayern, Sachsen, Hannover u.a. sowie den kleinen Fürstentümern und freien Städten gebildet. Die Staatsformen der Mitglieder des Deutschen Bundes waren unterschiedlich, mehrheitlich waren es aber am Absolutismus orientierte Staatsformen. Der Posten eines Staatskanzlers war z.B. kein Anzeichen für eine konstitutionelle Staatsform, weil für einen solchen Posten keine Verfassung notwendig war. Der Monarch schuf diesen Posten, weil er es für zweckmäßig hielt, und konnte ihn mit Personen seines Geschmacks besetzen. Wenn er keinen Staatskanzler mehr haben wollte, dann schuf er den Posten ab. Mit einer Verfassung wäre dies nicht möglich gewesen, weil in der Verfassung die verfassungsrelevanten Posten und ihre grundlegenden Aufgaben festgelegt sind. Auch die Art, wie jemand den Posten erhält, wird durch eine Verfassung definiert. Außerdem gab es auch schon lange vor 1810 Staatskanzler oder Erste Minister (z.B. unter Ludwig XIII. erst Kardinal Richelieu, dann Kardinal Mazarin, der auch noch die erste Zeit unter Ludwig XIV. tätig war).

Trotz der Restaurationsbestrebungen des Wiener Kongresses und v.a. des österreichischen Kanzlers, Fürst Metternich, liessen sich die einmal aufgekommenen Ideen und Forderungen des Bürgertums nach Verfassung, Grundrechten und politischer Mitbestimmung nicht niederhalten. Die reaktionäre (gegen diese Bestrebungen gerichtete) Bourbonenherrschaft brach 1830 in der Juli-Revolution zusammen und wurde durch das liberalere Bürgerkönigtum von Ludwig Philipp von Orléans ersetzt. Dieser Verwandte der Bourbonen stützte sich auf das Großbürgertum und versuchte dessen wirtschaftliche und finanzielle Interessen zu berücksichtigen (Motto: Bereichert euch!). Aber auch diese Form der konstitutionellen Monarchie brach zusammen - in der Februarrevolution 1848. Frankreich wurde wieder Republik - aber nicht lange, denn schon ein paar Jahre später wurde ein Bonaparte als Napoleon III. (Neffe des ersten Napoleon) Kaiser der Franzosen.

Diese französischen Revolutionen hatten Auswirkungen auf Europa und führten u.a. auch 1848 zur Revolution im Deutschen Bund (Märzrevolution). In diesem Zusammenhang erhielten schließlich fast alle deutschen Staaten Verfassungen und wandelten sich in konstitutionelle Monarchien. Die Qualitäten der Verfassungen (sprich politische Mitbestimmungsrechte) waren sehr unterschiedlich. Die süddeutschen Staaten, v.a. Baden und Württemberg, waren eher liberal, Preußen sehr konservativ (Dreiklassenwahlrecht, starke Stellung des Königs, Parlament hauptsächlich Budgetrecht). Auch die Verfassungen des Norddeutschen Bundes von 1867 und des Deutschen Kaiserreichs von 1871 waren sehr an Preußens Verfassung orientiert. Erst 1919 wurde in Deutschland eine demokratische Verfassung (Weimarer Verfassung) eingeführt.

I hope that helps.

Oliver