Konstitution des Deutschen Reiches

Von: , Frage gestellt am Fr, 23. Mai 2003

Hallo!

Stimmt es denn, daß die Konstitution des deutschen Reiches zwar die Gesamtzahl der Kurfürsten bestimmt hat, sie aber dabei nicht sagt, daß drei davon geistlich sein müssen?

Grüße von Sinkasin

6 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 6 Minuten 0 hilfreich
    Re: Konstitution des Deutschen Reiches

    Hallo!

    Stimmt es denn, daß die Konstitution des deutschen Reiches
    zwar die Gesamtzahl der Kurfürsten bestimmt hat, sie aber
    dabei nicht sagt, daß drei davon geistlich sein müssen?
    Wenn eine Konstitution nichts dazu sagt, dann war es auch sicher nicht so. Damals galt Schriftliches mehr, als heute.
    Gruß max

    • Antwort von nach 42 Minuten 0 hilfreich
      Re^2: ganz so einfach

      isses dann wohl doch nicht. Wenn ich um einfache Antworten bitte, dann heißt das noch lange nicht, daß die Fragen auch trivial sind.

      In der Goldenen Bulle steht:
      15.] Ferner bestimmen und verordnen Wir, daß der Erzbischof von Mainz jeweils allen seinen geistlichen und weltlichen Mitkurfürsten die Wahl durch seine Boten mit offenen Briefen anzeigen soll.

      Bei "Erzberger: Säkularisation, 1902" steht:
      die Konstitution des deutschen Reiches hat zwar die Gesamtzahl der Kurfürsten bestimmt, sie sagt aber nicht, daß drei davon geistlich sein müssen.

      So. Und nu?

      Sinkasin

  2. Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
    Re: Konstitution des Deutschen Reiches

    hallo,

    abgesehen davon, dass man nicht von einer Konstitution des Deutschen Reiches sprechen kann (weil es keine Verfassung gab und weil es nicht das Deutsche Reich war), ist die Sache in der zitierten Goldenen Bulle glaskar definiert. Die Kurfürsten sind namentlich aufgezählt:
    Die drei Erzbischöfe von Mainz, Köln und Trier,
    der König von Böhmen,
    der Pfalzgraf bei Rhein,
    der Herzog von Sachsen und
    der Markgraf von Brandenburg.

    Andreas



    Stimmt es denn, daß die Konstitution des deutschen Reiches
    zwar die Gesamtzahl der Kurfürsten bestimmt hat, sie aber
    dabei nicht sagt, daß drei davon geistlich sein müssen?

    Grüße von Sinkasin

    • Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
      Re^2: Konstitution des Deutschen Reiches

      hallo,

      Mhhm, das würde mit anderen Worten heißen, daß der vielzitierte Herr Erzberger da Käse geschrieben hat? Ich hab das Buch gerade nicht bei der Hand, mein Zitat stammt aus:

      Die Säkularisation in Württemberg von 1802-1810 : ihr Verlauf und
      ihre Nachwirkungen / dargest. von M. Erzberger. - Stuttgart :
      Deutsches Volksblatt, 1902. Hier Seite 13.
      Es gibt noch eine Ausgabe von 1974, da weiß ich allerdings die Seitenzahl nicht. Vielleicht isses da ja auch korrigiert? :-)

      Er sagt das in folgendem Zusammenhang:

      Es geht um Umstrukurierungen des Reichtages, resp. des Kurfürstenkollegiums im Zuge der Säkularisation.

      "…dabei mit allen denjenigen Maßregeln und beschränkenden Vorsichten eingetreten werde, welche zur Erhaltung der Konstitution des deutschen Reiches in jeder hinsicht …nötig seien." (Erzberger S. 13)

      "Die Konstitution des deutschen Reiches hat zwar die Gesamtzahl der Kurfürsten bestimmt, sie sagt aber nicht, daß drei davon geistlich sein müssen. Kommen weltliche an deren Stelle, so bleibt die eigentliche Verfassung unverletzt." (Erzberger S. 13)

      Eben darum bin ich skeptisch geworden, da ich dann doch noch richtig wußte, daß das in der goldenen Bulle geregelt ist (sogar namentlich).

      Gruß Sinkasin

      • Antwort von nach 2 Stunden 0 hilfreich
        1803

        Ach so, es geht ums Ende. Wenn man das wort Konstitution/Verfassung in seiner eigentlichen Bedeutung versteht, geht es natürlich. Und dass die Zahl der Kurfürsten nicht sacrosanct war, ist auch klar.

        Die Goldene Bulle gilt nur als das erste Verfassungsdokument und ich will Erzbergers Auffassung nicht widersprechen. Reichstag und Kaiser können die "Verfassunsgwirklichkeit" natürlich ändern, sonst hätte die Säkularisierung nicht stattfinden dürfen.

        Alles klar?
        Andreas [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

    • Antwort von nach 2 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Nachtrag

      hallo,

      abgesehen davon, dass man nicht von einer Konstitution des
      Deutschen Reiches sprechen kann (weil es keine Verfassung gab
      und weil es nicht das Deutsche Reich war),
      Mhmm, Erzberger sagt dazu:

      Der Kaiser soll die Verhandlungen über die Entschädigungen einleiten. Die vom Reichstage beschlossene Übertragung des Geschäfts auf den Kaiser ließ in einigen dem Untergang geweihten Staaten die Hoffnung auf ferneres Bestehen aufleben. Sie hofften auf des Kaisers Gerechtigkeit mehr als auf die Beschlüsse des Reichtages, obwohl doch gerade letzterer die Aufgabe hatte, über die Einhaltung der Reichsverfassung strengstens zu wachen. Seite 19

      Wochenendliche Grüße
      Sinkasin


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