Re^2: Konstitution des Deutschen Reiches
hallo,
Mhhm, das würde mit anderen Worten heißen, daß der vielzitierte Herr Erzberger da Käse geschrieben hat? Ich hab das Buch gerade nicht bei der Hand, mein Zitat stammt aus:
Die Säkularisation in Württemberg von 1802-1810 : ihr Verlauf und
ihre Nachwirkungen / dargest. von M. Erzberger. - Stuttgart :
Deutsches Volksblatt, 1902. Hier Seite 13.
Es gibt noch eine Ausgabe von 1974, da weiß ich allerdings die Seitenzahl nicht. Vielleicht isses da ja auch korrigiert? :-)
Er sagt das in folgendem Zusammenhang:
Es geht um Umstrukurierungen des Reichtages, resp. des Kurfürstenkollegiums im Zuge der Säkularisation.
"…dabei mit allen denjenigen Maßregeln und beschränkenden Vorsichten eingetreten werde, welche zur Erhaltung der Konstitution des deutschen Reiches in jeder hinsicht …nötig seien." (Erzberger S. 13)
"Die Konstitution des deutschen Reiches hat zwar die Gesamtzahl der Kurfürsten bestimmt, sie sagt aber nicht, daß drei davon geistlich sein müssen. Kommen weltliche an deren Stelle, so bleibt die eigentliche Verfassung unverletzt." (Erzberger S. 13)
Eben darum bin ich skeptisch geworden, da ich dann doch noch richtig wußte, daß das in der goldenen Bulle geregelt ist (sogar namentlich).
Gruß Sinkasin