einen schönen guten Abend,
was bitte habe ich genau unter einer „politischen Trauung“ zu
verstehen? Ich arbeite zur Zeit über ein Sanatorium hier in
Schledehausen (Nähe Osnabrück), in dem der Reichsstatthalter und
Gauleiter Weser-Ems, Röwer, 1937 - 1944 mehrfach eine politische Trauung abhielt.
Die Einrichtung gehörte zu jener Zeit der NSV.
Freundliche Grüße
Paul-W. Wahl.
Hallo,
ich spreche mal eine reine Vermutung aus, weil ich in meiner Literatur nichts konkretes dazu gefunden habe:
Die Gauleiter hatten als „politische Leiter“ gewisse Hoheitsrechte ähnlich eines feudalistischen Systems. Ich könnte mir vorstellen, dass sie ähnlich wie ein Kapitän auf hoher See oder ein Friedensrichter das Recht hatten, Trauungen zu vollziehen. Wahrscheinlich war diese „Ehre“ irgendwelchen verdienten Parteigenossen vorbehalten…
Vieleicht liege ich aber auch total daneben.
Gruss
Peter
Hallo Peter!
Ich denke Du hast Recht, was die Trauung des Gauleiters betrifft. Aber ein Kapitän kann niemals eine Trauung vornehmen!
Im Notfall konnte er früher, als es keine Kühlanlagen an Bord gab und die Reisen sehr lange dauerten, eine Seebestattung vornehmen
Das ist heute aber auch nicht mehr gestattet, wegen der Aufklärung des Todes.
Nur bei Seuchengefahr ist eine Bestattung erlaubt.
Gruß Werner
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Hallo Werner,
da bin ich jetzt platt. Das mit den Kapitänen hatte ich so im Hinterkopf aus alten 50´s Filmen…nunja, sicherlich keine besonders seriöse Quelle…
Gruss
Peter
Hallo Peter!
Ja, viele Leute glauben, daß es so ist.
Aber, ein Kapitän ist Angestellter einer privaten Firma (Reederei).
Um Trauungen durchführen zu können, müßte er zumindest Angestellter im Öffentl. Dienst sein. Und dazu Standesbeamter.
Vielleicht gab es in Hollywoodfilmen mal Trauungen an Bord eines „Traumschiffes“ mit einem Pfarrer in Uniform.
Gruß Werner
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