Wergeld

Von: , Frage gestellt am Mi, 10. Mär 2004

kann mir jemand sagen wie hoch im Mittelalter das Wergeld für einen Freien ungefähr war? es gab sicherlich große zeitliche und räumliche Unterschiede, vielleicht auch nach Schwere des Verbrechens. ich brauche aber nur eine annähernde Größenordnung, lag es bei fünf Kühen, 20 Pferden oder wo?

Robin

4 Antworten zu dieser Frage

    • Antwort von nach einer Stunde 1 hilfreich
      Re^2: Wergeld

      Ansonsten gibt es im Sachsenspiegel garantiert ausführliche
      Informationen über das Wergeld.
      Eccke von Repkau, Sachsen-Spiegel
      Das II. Buch.
      Der fünff und viertzigste Artickel.

      "Nun vernehmt von aller Leute Wehrgeld und Busse. Fürsten, Freyherren und Schöppenbarfreye Leut, die sind gleich an Busse und Wehrgeld zu nehmen. Doch so ehret man die Fürsten und freyen Herren mit Gold geben zu Busse, und giebt ihn zwölf güldene Pfennige, der sol ein jeglicher drey Pfennige Gewichts Silber wegen. Das Pfenniggewicht Goldes nahm man zur Zeit vor zehn Pfennige Silber-Gewichts. Also waren die zwölf Pfennige dreyßig Schilling Silbers werth. Den Schöpenbaren freyen Leuten giebet man auch dreyßig Schilling zu Busse, Wendischer Pfennige, der sollen zwanzig Schilling ein Marck wägen. Ihr Wehrgeld ist auch achtzehn Pfund. Jegliches Weib hat ihres Mannes halbe Buß und Wehrgeld. .... Den Bauerngülden, und den die da pfleghaffte heissen, und den die des Schultheissen Ding suchen, den giebt man funffzehen Schillinge zu Busse, und zehen Pfund zu Wehrgeld. .... Andern freyen Leuten, die Landsassen geheissen, die da kommen und fahren in Gastes weis in dem Lande, und haben kein eigen darinnen, den giebt man auch funffzehn Schillinge zu Busse. Und zehen Pfund das ist ihr Wehrgeld. ..."

      Alles klar? ;-)

      Gruß,
      Ralf

  1. Antwort von nach 13 Stunden 1 hilfreich
    Re: Wergeld

    Hallo !

    Wergeld (Wehrgeld, Wiedergeld, Manngeld [wer = Mann], Friedegeld, Buße, Compositio, Weregildus), diejenige Geldsumme, die nach altdeutschem Recht von einem Totschläger denen gezahlt werden mußte, die eigentlich die Blutrache (s. d.) wegen eines erschlagenen Freien auszuüben hatten, d. h. den Agnaten (s. d.) nach der Nähe des Grades, in deren Ermangelung andern Verwandten, selbst Frauen. Der Betrag dieses Wergeldes richtete sich nach den Standesverhältnissen und dem Geburtsrecht des Getöteten. Daneben war wegen des Friedensbruchs noch ein Strafgeld (Wette) an den König zu zahlen. S. Aestimatio capitis, Blutgeld u. Fredum.

    [Lexikon: Wergeld, S. 1 ff.Digitale Bibliothek Band 100: Meyers Großes Konversations-Lexikon, S. 210358 (vgl. Meyer Bd. 20, S. 537 ff.)]

    Gruß max

  2. Antwort von nach 22 Stunden 2 hilfreich
    Re: Wergeld

    kann mir jemand sagen wie hoch im Mittelalter das Wergeld für
    einen Freien ungefähr war?
    Hallo Robin,

    da das Zitat aus dem Sachsenspiegel ja vielleicht doch etwas kryptisch war (zumal ich Ludovicis Übersetzung von 1750 zitiert habe) hier noch mal im Klartext:

    Nach dem im 13. Jahrhundert aufgezeichneten Sachsenspiegel betrug das Wergeld eines freien Mannes 18 Pfund Schilling. Ein Pfund hatte 20 Schillinge, der Schilling 12 wendische (Silber-)Pfennige. Der Goldpfennig hatte den Wert von 30 Silberpfennig (dreifaches Gewicht, Wertverhältnis Silber/Gold 1:10).

    Das Wergeld eines abhängigen Pächters (der persönlich frei war) betrug 10 Pfund, desgleichen bei landfremden Freien (etwa reisenden Kaufleuten). Das Wergeld einer Frau betrug jeweils die Hälfte des Wergeldes ihres Mannes; bei unverheirateten galt der Stand der Eltern.

    Das Wergeld war eine Entschädigungszahlung (ursprünglich zur Ab-wehr eines gerichtlichen Entscheids). Bei gerichtlichen Entscheiden kam das Bußgeld als Strafe hinzu: bei freien Leuten 30 bzw. 15 Schilling, Frauen wiederum jeweils die Hälfte.

    Welchen Wert diese Beträge konkret darstellten, ergibt sich aus den in Buch 3, Artikel 51 genannten Wergeldern für Tiere. Ich erspare mir das Zitieren und stelle hier eine Liste auf:

    Huhn ---- 1/2 Pfennig
    Gans, Ente ---- 1 Pfennig
    Brutgans oder -henne, Ferkel, Ziege ---- 3 Pfennig
    Lamm, Kalb ---- 4 Pfennig
    Fohlen ---- 1 Schilling
    Hofhund ---- 3 Schilling
    Schwein, Rind ---- 4 Schilling
    Muttersau, Zuchteber ---- 5 Schilling
    Esel, Maultier, Zugochse, Feldstute ---- 8 Schilling
    sonstige Arbeitspferde ---- 12 Schilling
    Reitpferd ---- 1 Pfund

    Das Reitpferd war ein gewöhnliches Pferd, "da der Mann seinem Herrn auf dienen soll". Bei edlen Pferden oder Pferden mit besonderer Ausbildung (z.B. Streitross oder Zelter) gab es kein festes Wergeld - übrigens auch bei Mastschweinen nicht. Da machte der Geschädigte unter Eid den tatsächlichen Schaden (der natürlich deutlich höher lag) geltend. Bei alten oder sonst minderwertigen Tieren konnten Abschläge angebracht werden. ich brauche aber nur eine annähernde
    Größenordnung, lag es bei fünf Kühen, 20 Pferden oder wo?
    20 Pferde war ganz gut geschätzt - es waren tatsächlich 18 (Reitpferde, versteht sich). Bei den Kühen dagegen sind 5 deutlich zu wenig, es musste schon eine Herde von 90 Stück sein. Einen solchen Betrag schüttelte kaum jemand aus dem Ärmel, auch ein Adliger nicht.

    Freundliche Grüße,
    Ralf

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