Beitritt der ostdeutschen Länder (Beschlussdatum)

Von: , Frage gestellt am Mo, 7. Mär 2005

Hi.

Ich erinnere mich, dass die deutsche Wiedervereinigung formal nur möglich war, indem Länder der Bundesrepublik Deutschland beitraten. Ich glaub das stand so im Grundgesetz. (Deswegen hatten ja auch die SED-Schlaumeier die Länder abgeschafft und Bezirke gegründet.)
Nachdem die ostdeutschen Länder also wiedererstanden [*sing* aus Ruinen ;-)], mussten die Landesparlamente den Beitritt zum (west-)deutschen Grundgesetz beschließen.

Jetzt meine Frage dazu:
Weiß jemand die genauen Daten (Anm.:Plural von Datum), an denen die ostdeutschen Landesparlamente den Beitritt beschlossen?
Ich meine nicht den Zeitpunkt des tatsächlichen Beitritts am 3.Okt.'90!

Vielen Dank.

☼ Markuss ☼

24 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
    Re: Beitritt der ostdeutschen Länder (Beschlussdat

    Hallo Markuss,

    Der "Witz" an der Sache ist, dass die fünf neuen Länder erst nach der Wiedervereinigung, nämlich am 14. Oktober 1990 neugegründet worden sind.

    Deshalb ist Deine Frage so nicht zu beantworten; denn sie unterliegt einem Denkfehler.

    Viele Grüße
    Jana

    • Antwort von nach 17 Stunden 3 hilfreich
      Wiedervereinigung ungültig!

      ...ich wußte es:
      Die Wiedervereinigung ist ungültig!!!

      Duck und wech ;-)

      Gruß
      Manfred

      • Antwort von nach 20 Stunden 2 hilfreich
        pssst!

        ...ich wußte es:
        Die Wiedervereinigung ist ungültig!!!
        mensch, dass sollte doch erst im Frühjahr rauskommen ! Jetzt wo die Strassen gebaut und die Telefonkabel gelegt und die Betriebe modernisiert sind, können wir ja die Mauer wieder hochziehen. Aber doch nicht bei diesem Wetter !!! Duck und wech ;-)
        *im*Bunker*verschwinde*und*Panzertür*schliesse*
        Ciao maxet.

    • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
      Bist du da sicher...?

      Hallo Markuss,

      Der "Witz" an der Sache ist, dass die fünf neuen Länder erst
      nach der Wiedervereinigung, nämlich am 14. Oktober 1990
      neugegründet worden sind.
      Kann es sein, dass du dich irrst? Möglich, dass die 5 neuen Länder erst seit dem 14. Oktober 1990 in den exakt heutigen Grenzen bestehen, da es bei einigen Randgemeinden Abstimmungen gab, zu welchem (neuen) Bundesland sie gehören wollen.
      Aber die Länder an sich müssen schon vorher gegründet worden sein.
      Denn:
      Es gab in den Landesparlamenten die Abstimmungen zum Beitritt zum Grundgesetz -- ich erinnere mich genau. Es haben also Landesparlamente exisitiert. Und Landesparlamente können wiederum nur existieren, wenn es ein Land dazu gibt.

      Die Wiedervereiniung ging nur durch den Beitritt.
      Ein Beitritt ging nur durch eine Abstimmung dazu.
      Eine Abstimmung war nur im jeweiligen Landesparlament möglich.
      Die Landesparlamente können nur existieren, wenn es ein Land dazu gibt.


      ☼ Markuss ☼

      • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
        Re: Bist du da sicher...?

        Kann es sein, dass du dich irrst?
        Hallo Markuss
        das kann nicht nur sein, das ist auch so, dass Jana sich da irrt. Du irrst Dich allerdings auch. Offizielles Gründungsdatum der 'neuen' deutschen Länder (bzw. Datum der Wiedergründung) war der 3. Oktober 1990. Die Eingliederung der ehemaligen DDR ('Beitrittsgebiet') in die Bundesrepublik hatte die automatische Rechtsfolge der Neugründung; die alt/neuen Länder erhoben sich wie Zombies aus den Gräbern, in denen sie seit 1952 lagen. Waren halt keine Tote, sondern Untote. Wie weit das eine windige Rechtskonstruktion war, darüber mögen die Staatsrechtler sich den Kopf zerbrechen.

        Gewählt wurde allerdings erst am 14. Oktober 1990. Es wahren also keine Landesparlamente, die den Beitritt initiierten, sondern recht unterschiedliche politische Gremien. In MeckPomm war es ein Zusammenschluss der drei runden Tische der Bezirke Rostock, Neubrandenburg und Schwerin; in Sachsen war es ein 'Koordinierungsausschuss zur Bildung des Landes Sachsen' usw.

        Die neugewählten Länderparlamente bastelten dann erst einmal eine Verfassung, in der der faktisch bestehende Zustand verfassungsrechtlich festgeschrieben wurde. Verabschiedet wurden diese Verfassungen also erst deutlich nach dem Beitritt - habe im Moment und auf die Schnelle nur das Datum von Brandenburg (14. Juni 1992) und von Sachsen (16. Juli 1992) parat.

        Freundliche Grüße,
        Ralf

        • Antwort von nach einem Tag 1 hilfreich
          Re^2: Bist du da sicher...?

          Hallo Ralf, das kann nicht nur sein, das ist auch so, dass Jana sich da
          irrt.
          So eine Aussage ist leicht getroffen, allerdings belegst Du sie leider nicht. Ich halte dafür mal Fakten entgegen:

          Am 22. Juli 1990 beschließt die Volkskammer ein Ländereinführungsgesetz, das die Neugründung der fünf Bundesländer auf dem Gebiet der DDR als Gliedstaaten des Bundes vorbereitet. Du irrst Dich allerdings auch. Offizielles
          Gründungsdatum der 'neuen' deutschen Länder (bzw. Datum der
          Wiedergründung) war der 3. Oktober 1990.
          Wie gesagt: Ich führte das offizielle Datum der Neugründung an. Danach - also nach dem Ländereinführungsgesetz - erarbeiteten diese im Oktober 1990 neu gewählten Landtage Verfassungsentwürfe für ihre Länder, die zwischen Mai 1992 (Sachsen) und Oktober 1993 (Thüringen) von den Landtagen verabschiedet werden. In Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen werden sie zudem durch Volksabstimmungen legitimiert.

          Mir scheint, dass Du hier Grundgesetz und Verfassung der Länder in einen Topf geworfen und ein vorschnelles Urteil getroffen hast. Die Eingliederung der
          ehemaligen DDR ('Beitrittsgebiet') in die Bundesrepublik hatte
          die automatische Rechtsfolge der Neugründung; die alt/neuen
          Länder erhoben sich wie Zombies aus den Gräbern, in denen sie
          seit 1952 lagen.
          Hallo???? Die fünf Länder wurden neu gebildet, nicht die DDR. Nach dem Grundgesetz gab es sowieso nie eine Teilung!!! *kopfschüttel* Gewählt wurde allerdings erst am 14. Oktober 1990. Es wahren
          also keine Landesparlamente, die den Beitritt initiierten,
          sondern recht unterschiedliche politische Gremien. In MeckPomm
          war es ein Zusammenschluss der drei runden Tische der Bezirke
          Rostock, Neubrandenburg und Schwerin; in Sachsen war es ein
          'Koordinierungsausschuss zur Bildung des Landes Sachsen' usw.
          Völlig falsch. Auch hier wirfst Du leider alles in einen großen Topf. Es gab Landkreise, die sich gegen Eingemeindung gewehrt haben, vor allem in Brandenburg und Sachsen gab es da heftigste Diskussionen. Aber das galt nicht dem Beitritt, sondern eben der Zugehörigkeit zu einem bestimmten Bundesland. Die neugewählten Länderparlamente bastelten dann erst einmal
          eine Verfassung, in der der faktisch bestehende Zustand
          verfassungsrechtlich festgeschrieben wurde. Verabschiedet
          wurden diese Verfassungen also erst deutlich nach dem Beitritt
          - habe im Moment und auf die Schnelle nur das Datum von
          Brandenburg (14. Juni 1992) und von Sachsen (16. Juli 1992)
          parat.
          q.e.d.

          Schade, dass Du so ungenau recherchiert hast.

          Jana

          • Antwort von nach 2 Tagen 1 hilfreich
            Re^3: Bist du da sicher...?

            Hallo Jana, So eine Aussage ist leicht getroffen, allerdings belegst Du
            sie leider nicht. Ich halte dafür mal Fakten entgegen:

            Am 22. Juli 1990 beschließt die Volkskammer ein
            Ländereinführungsgesetz, das die Neugründung der fünf
            Bundesländer auf dem Gebiet der DDR als Gliedstaaten des
            Bundes vorbereitet.

            Schön, dass Du Mikes Posting gelesen hast. Schlauer hat es Dich allerdings nicht gemacht. Vergiss das Ländereinführungsgesetz. Schau Dir lieber mal den Einigungsvertrag vom 01.09.1990 an. Was steht da in Artikel 1? Richtig:

            "Mit dem Wirksamwerden des Beitritts der Deutschen Demokratischen Republik zur Bundesrepublik Deutschland gemäß Artikel 23 des Grundgesetzes am 3. Oktober 1990 werden die Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen Länder der Bundesrepublik Deutschland."

            Entsprechend der Beitrittsbeschluß der Volkskammer vom 23.08.1990:

            "Die Volkskammer erklärt den Beitritt der DDR zum Geltungsbereich des Grundgesetzes nach Artikel 23 mit Wirkung vom 3. Oktober 1990".

            Im Klartext: am 01.09.1990 war dein 'Fakt' Ländereinführungsgesetz nicht einmal mehr das Papier wert, auf dem es stand. Der Beitritt erfolgte auf Grund des Einigungsvertrages und nicht auf Grund des durch den Vertrag obsolet gewordenen Ländereinführungsgesetzes. Es trat also die DDR bei und mit dem Beitritt entstand 'Neufünfland'. So hatte ich es bereits in meinem ersten Posting geschrieben. Der Beitritt der DDR (nicht zur Bundesrepublik, sondern zum Gültigkeitsbereich des Grundgesetzes) war möglich, weil nach herrschender Rechtsmeinung Art. 23 Satz 2 des Grundgesetzes (alte Fassung) nicht ausdrücklich eine föderalistische Verfassung des Beitrittsgebiet erforderte - es war da von "Teilen Deutschlands" die Rede, nicht von Ländern:

            "Dieses Grundgesetz gilt zunächst im Gebiete der Länder Baden, Bayern, Bremen, Groß-Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Würrtemberg-Baden und Würrtemberg-Hohenzollern. In den anderen Teilen Deutschlands ist es nach deren Beitritt in Kraft zu setzen." Mir scheint, dass Du hier Grundgesetz und Verfassung der
            Länder in einen Topf geworfen und ein vorschnelles Urteil
            getroffen hast.
            Mir scheint, dass Du nicht gemerkt hast, dass das von Mike in die Diskussion eingebrachte Ländereinführungsgesetz für die Fragestellung völlig ohne Relevanz ist. Im Übrigen hatte ich in meinem ersten Posting das Grundgesetz überhaupt nicht erwähnt und bei den Länderverfassungen ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sie erst nach dem Beitritt entstanden. Wie Du zu Deiner Fehlwahrnehmung kommst, ist mir ein Rätsel - an mir kann's wohl nicht gelegen haben. Die Eingliederung der
            ehemaligen DDR ('Beitrittsgebiet') in die Bundesrepublik hatte
            die automatische Rechtsfolge der Neugründung; die alt/neuen
            Länder erhoben sich wie Zombies aus den Gräbern, in denen sie
            seit 1952 lagen.
            Hallo???? Die fünf Länder wurden neu gebildet, nicht die DDR.
            Habe ich etwas anderes behauptet? Das Wort "Neugründung" bezieht sich doch eindeutig auf die Länder - es auf die DDR zu beziehen, ist doch völlig absurd. Bist Du überhaupt an einer ernsthaften Diskussion interessiert? Nach dem Grundgesetz gab es sowieso nie eine Teilung!!!
            *kopfschüttel*
            Was hat denn das jetzt mit dem Thema zu tun? Das Grundgesetz hatte einen definierten Gültigkeitsbereich, lies Dir oben noch einmal die alte Fassung des Art. 23 GG durch. Schade, dass Du so ungenau recherchiert hast.
            Vielleicht nicht sonderlich umfassend, dafür aber richtig. Was Du von Dir von Dir nicht behaupten kannst.

            Freundliche Grüße,
            Ralf

            • Antwort von nach 2 Tagen 1 hilfreich
              Zustimmung!

              Hallo Ralf! Im Klartext: am 01.09.1990 war dein 'Fakt'
              Ländereinführungsgesetz nicht einmal mehr das Papier wert, auf
              dem es stand. Der Beitritt erfolgte auf Grund des
              Einigungsvertrages und nicht auf Grund des durch den Vertrag
              obsolet gewordenen Ländereinführungsgesetzes. Es trat also die
              DDR bei und mit dem Beitritt entstand 'Neufünfland'.
              Da kann ich dir uneingeschränkt zustimmen und als zusätzliches Argument gegen Janas Behauptung sei Isensee/Kirchhof, Handbuch des Staatsrechts, Bd. 8, § 194, Randnummer 45 zitiert:

              "Durch den Beitritt erlosch in demselben Augenblick die DDR, indem ihr Gebiet in ländermäßiger Gliederung Bestandteil des Gebietes der Bundesrepublik wurde. Die (Re-)Föderalisierung des Beitrittsgebiets vermied auf diese Weise eine zeitliche Zwischenspanne, wie sie zunächst drohte152.

              152 [...] §1 des Ländereinführungsgesetzes sah zwar die Bildung der Länder noch mit Wirkung vom 14.10.1990 vor. Durch den Einigungsvertrag wurde aber das Datum auf den Beitrittszeitpunkt, also den 03.10.1990, vorverlegt.[...]"


              siehe: http://www.imagehop.com/show.php?id=7a6df7210c82f

              mfG Dirk



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