Frage zu Kirche

Hi!

Stimmt es dass Hitler die Abhängigkeit der Kirchensteuer von der Einkommensteuer eingeführt hat?

mfg Mark

Hallo !

Das war ein Teil des Konkoradats mit dem Vatikan.
Auf Initiative der Reichsregierung wird im Juli 1933 das Konkordat mit dem Vatikan unterzeichnet. Kurz nach der Machtergreifung ist Hitler bestrebt, durch ständige Beteuerungen seines Friedenswillens den Schein außenpolitischer Kontinuität zu wahren.
Bei dem Bemühen, internationales Vertrauen zu gewinnen, wußte er sich des guten Rufs und der Verbindungen des Auswärtigen Amtes, das man personell vorerst unverändert beließ, geschickt zu bedienen.
Der Abschluß des Reichskonkordats stellte einen ersten Erfolg dieser Strategie dar. Die NS-Regierung hoffte damit, vor allem die politische Betätigung des katholischen Klerus beenden und den Verzicht der Kirche auf eine Oppositionsrolle bewirken zu können. Die Kurie hingegen glaubte, die „Bewegung“ Hitlers falsch einschätzend, ihren Wirkungsraum im nationalsozialistischen Staat frühzeitig rechtlich gesichert zu haben.
Für ganz Deutschland erhielt die Kirche nun das Recht, „ihre Angelegenheiten selbständig zu ordnen und zu verwalten und im Rahmen ihrer Zuständigkeit für ihre Mitglieder bindende Gesetze und Anordnungen zu erlassen“. Die Wirksamkeit der Vereinbarung war zeitlich begrenzt, doch wertete sie das Regime gerade in den Anfangsjahren nach innen wie außen auf und wurde vielfach propagandistisch ausgenutzt.
Quelle : Spiegel.

Und gleichzeitig wurde die Kirchensteuerzahlung neu geregelt. Eine Hand wäscht die andere.

mfgConrad

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Hallo,

ja und nein. Eingeführt hat er sie natürlich, aber nicht aus eigenem Antrieb. Siewar bestandteil des heute noch gültigen Konkordates des Vatikan mit dem Dritten Reich. Die haben ja Hitler damit gerne den Gefallen getan, ihn international als Verhandungspartner salonfähig zu machen.

Eigentlich sollte es ja zu denken geben, wenn sowohl der Vatikan als auch die Regierung der BRD sich immer noch daran gebuden fühlen und keinen Handlungsbedarf sehen - denn es ist auf beiden Seiten ein Bekenntnis zur Legitimität von Hitlers Diktatur.

Gernot Geyer

Hi Mark,

die kirchensteuer hat hitler nicht eingeführt.

lies mal hierzu einen kurzen abriss:
http://www.nordelbien.de/stiften/kircheundgeld/kirch…

fazit: das system heute knüpft an die weimarer verfassung an.

grüße,

barbara

wiki sagt dazu…
http://de.wikipedia.org/wiki/Kirchensteuer

hier noch detallierter, sogar mit dem hinweis, dass die kirchensteuer ab 43 teilweise wieder von der kirche selbst eingezogen wurde/werden musste.

Servus!

Eigentlich sollte es ja zu denken geben, wenn sowohl der
Vatikan als auch die Regierung der BRD sich immer noch daran
gebuden fühlen und keinen Handlungsbedarf sehen - denn es ist
auf beiden Seiten ein Bekenntnis zur Legitimität von Hitlers
Diktatur.

*prrsst*
Oh ja. Die Bösen! Und darüber hinaus beruht u.a. das BGB immer noch in großen Teilen auf dem Code Napoleon, den dieser Völkerschlächter und Kaiser der Franzosen uns hinterlassen hat. Die Deutschen sind wirklich unverbesserlich. Vielleicht liegt´s an den Genen?!?

VG
Christian

1 Like

Also das BGB stammt definitiv aus dem Kaiserreich. Und genau so sieht es auch aus. Voll mit unmöglichen Formulierungen und ergänzt durch Dutzende andere Rechtsvorschriften, die kein Mensch mehr begreift.

Die DDR hatte da in den 70iger Jahren mal einen Durchstich gemacht. Die haben in einer Gewaltaktion das ganze Zivilrecht neu gefaßt als Zivilgesetzbuch und das BGB auf den Müll geschmissen. Und - o Wunder - das ganez Ding war nicht mehr als ne dünne Broschüre und so geschrieben, daß es Otto Normalverbraucher sogar ohne Studium der Rechtswissenschaft begriffen hat. Aber dann wären ja die ganzen Advokaten arbeitslos… das geht wohl heutzutage nicht.

Gernot Geyer

2 Like

Servus!

Also das BGB stammt definitiv aus dem Kaiserreich.

Aber die Entwickler des BGB haben starke Anleihen aus dem Code Civil genommen, der die unmittelbare Grundlage für das Vorgängerrecht des BGB war, das Allgemeine Preußische Landrecht.
So gesehen also doch eine durchgehende Rechtstradition von Napoleon bis heute.

VG
Christian

Lieber Christian,

Aber die Entwickler des BGB haben starke Anleihen aus dem Code
Civil genommen,

Das mag sein

der die unmittelbare Grundlage für das Vorgängerrecht des BGB war, das Allgemeine Preußische Landrecht.

Das ist nun auf keinen Fall so: schon Friedrich II. hatte 1780 ein neues Rechtssystem erarbeiten zu lassen beschlossen.
1790 wurde das Allgemeine preußische Landrecht veröffentlicht, 1792 noch einmal überarbeitet und verändert, wobei die konservativen Kreise dafür sorgten, daß etwa durch die Aufklärung und die französische Revolution eingedrungene Vorstellungen wieder ausgeschieden wurden. Insofern ist das AprLR mit seinen mehr als 16.000 Paragraphen eine durch und durch konservative Veranstaltung; von einem Einfluß des Code Civil auf das Landrecht wird man mit Fug nicht sprechen können.

So gesehen also doch eine durchgehende Rechtstradition von Napoleon bis heute.

Wie gesagt. das eher nicht!

Gruß - Rolf