Hexenverfolgung

Von: , Frage gestellt am Mo, 21. Aug 2000

Um eine frühere Diskussion aufzunehmen, hier ein Artikel aus der Badischen Zeitung von heute. Interessant daran ist vor allem, dass die Leute selbst dem ausgewiesenen Fachmann nicht glauben wollen, wenn ihr bisheriges Weltbild dadurch zerstört wird. Es ist wie verhext!

Andreas



Eine Ausstellung in Endingen: Hexenverfolgungen gab es nicht nur im 'finsteren Mittelalter'

Anna Trutt, 1752 als Hexe verbrannt

Von unserer Mitarbeiterin Ruth Seitz

ENDINGEN. Sie wurden denunziert und der Buhlschaft mit dem Teufel bezichtigt, gequält, gefoltert und verbrannt - tausende von
Menschen, meistens Frauen, starben im Laufe der Geschichte als Hexen angeklagt, einen grausamen Feuertod. Eine Ausstellung in
Endingen widmet sich nun diesem heiklen und sehr sensiblen Thema, erinnert an die Menschen, die diese Qualen erdulden mussten.

Konzipiert haben diese Ausstellung der Bielefelder Rechtswissenschaftler Wolfgang Schild und Jürgen H. Koch, die bereits mit der Ausstellung über die 'Folter im Mittelalter' im vergangenen Jahr Aufsehen erregt hatten.

Keine Sensationen, nichts Reißerisches, keine voyeuristischen Einblicke - mit ihrer Ausstellung spüren die beiden der Frage nach, wie all das geschehen konnte, "etwas das eigentlich unfassbar war", wie Jürgen Koch betonte.

Am Beispiel der Anna Trutt, die als Hexe verurteilt im Jahr 1752 in Endingen auf dem Scheiterhaufen einen qualvollen Tod starb, spüren die Ausstellungsmacher in vier Kulissen dem Leben der Menschen nach, die der Hexerei bezichtigt und schließlich hingerichtet wurden.

Ausführliche Infotafeln begleiten den Besucher bei seinem Gang durch die Ausstellung, in der auch Origalschriftstücke von Hexenprozessen zu sehen sind, alte Sicheln, mit denen die der Teufelsbuhlschaft angeklagten Frauen Kräuter abgeschnitten haben und ein "Hexengürtel" aus dem Jahr 1619. Dieser Gürtel soll einen zehnjährigen Jungen des Nachts in einen Hasen verwandelt haben - auch das Kind wurde damals auf dem Scheiterhaufen verbrannt.

Beim Eröffnungsvortrag des Bielefelder Rechtswissenschaftlers Wolfgang Schild ging es in der anschließenden Diskussion vor allem um die Frage, welche Rolle der Kirche bei der Hexenverfolgung zukam. Einige Zuhörer warfen dem Rechtswissenschaftler vor, die Kirche in seinen Ausführungen
zu sehr geschont zu haben. Schild hatte in seinem Vortrag mehrfach darauf hingewiesen, dass es auch Kirchenmänner gegeben habe, die sich gegen den Hexenwahn gewandt hätten und dass die Verfolgung der als Hexen angeklagten Menschen aufgrund einer weltlichen Strafgesetzgebung vor sich ging.

Die neuesten Forschungen von Historikerinnen, die Schild zitierte, wonach es oft Frauen gewesen seien, die andere Frauen der Hexerei bezichtigten, rief bei einigen Zuhörerinnen massiven Protest hervor.

Außerdem wies der Historiker die gängige Auffassung, dass die Hexenverfolgung Ausdruck finsteren Mittelalters sei, mit Nachdruck zurück. Der Höhepunkt der Hexenverfolgungen liege im 17. Jahrhundert - und dies sei eindeutig nicht mehr Mittelalter.

Die Ausstellung über die Geschichte der Hexenverfolgung im Alten Wagenmannkeller bei der Martinskirche in Endingen ist bis 31.
Oktober, jeweils mittwochs und freitags von 17 bis 21 Uhr, sowie samstags und sonntags von 11 bis 17 Uhr geöffnet. Weitere Infos
beim Kaiserstühler Verkehrsbüro, Tel: 07642/689990.

2 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 33 Minuten hilfreich
    Hexenverfolgung als Merkmal wackliger Kleinstaaten

    Warum das deutsche Strafrecht in späten Mittelalter und vor allem in der frühen Neuzeit so grausam war, und vor allem, warum es zu den Hexenverfolgungen kam, das ist ein Rätsel, über dem viele Leute grübeln. Man lese z.B. Prof. Uwe Wesel, "Geschichte des Rechts".

    Meine Überlegungen: Es gab Staaten, die für ihre Zeit ein recht humanes Strafrecht hatten, z.B. Ägypten zur Zeit der Pharaonen oder das Preußen Friedrichs des Großen. Diese Länder waren innenpolitisch außerordentlich stabil. Sie konnten sich die Humanität leisten. Friedrich der Große erwirtschaftete jedes Jahr einen Staatshaushaltsüberschuß und besaß eine Armee, deren Disziplin nie gewankt hat. Vor wem hätte sich solch ein Staat fürchten sollen?
    Die Länder dagegen, die im Inneren wacklig waren, die vielen kleinen Winkelherrscher am Ende des Mittelalters, sie brauchten Terror, Folter und Blut. Die ach so liberalen süddeutschen Staaten haben die Folter erst 1830 (!) abgeschafft, während in Preußen bereits Friedrich Wilhelm I. (der "Soldatenkönig") die Anwendung der Folter von seiner persönlichen Erlaubnis abhängig gemacht hatte (wie oft er sie erteilt hat, weiß ich nicht), und das berühmte Edikt Friedrichs II. von 1740 war im Grunde nur die Ankündigung, daß er diese Erlaubnis niemals erteilen wird. Der 1752er Hexenprozeß war in Preußen einfach undenkbar.

    Und zu den Hexen speziell: Der englische Oberrichter Reginald Scott bemerkte schon 1584, daß sich die Reichweite der "Hexenkünste" auf das soziale Umfeld der "Hexe" beschränkte. Zwischen 1560 und 1680 wurden vor dem Schwurgericht in Essex 460 Fälle von Hexereivorwürfen verhandelt, und nur in 50 Fällen wohnten die "Opfer" nicht im selben Ort wie die "Hexe". Weil übrigens in England bei Hexenprozessen die Folter NICHT angewendet wurde (sondern nur Zeugenaussagen "Geschädigter" usw. herangezogen wurden), blieb die Zahl der Verurteilungen relativ gering.

    Django

  2. Antwort von nach 52 Minuten hilfreich
    Und Mängel des deutschen Strafprozesses

    Und noch was: Seit der Constitutio Criminalis Carolinae von 1531 GIBT (nicht "GAB": GIBT) es im deutschen Strafprozeß bei SCHWEREN Delikten nur eine Tatsacheninstanz. Der Ladendiebstahl geht vor den Strafrichter, von dort in der Berufung zur Kleinen Strafkammer des Landgerichts und ggf. zur Revision vors OLG. Der Mord kommt vor die Große Strafkammer des Landgerichts (als Schwurgericht) - und danach ist Schluß mit der Tatsachenerforschung; die Revision zum BGH prüft nur noch Rechtsfehler.

    Das war schon am Ende des Mittelalters so. Die örtlichen "Hochgerichte" (die Todesurteile fällen konnten) hatten über sich nur den blauen Himmel. Von den vermutlich zehntausenden Hexenprozessen sind knapp 180 zu dem (seit 1495 bestehenden) Reichskammergericht gelangt, und in ca. 120 Fällen hat das RKG wegen schwerster Verfahrensfehler in den Prozeß der "Hochgerichte" eingegriffen und z.B. die Anwendung der Folter untersagt; die Masse davon, seit das Gericht in Speyer saß, d.h. seit 1529. ((Anmerkung: Es gab noch eine Art zweites oberstes Reichsgericht, den Reichshofrat in Wien; wieviel Hexenprozesse dort anlangten, weiß ich nicht.))
    Ergebnis: Die "Justiz" der wackligen Kleinstaaten konnten schalten und walten wie sie wollte, und das ganz legal.

    Django

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