Hallo!
Quelle http://de.wikipedia.org/wiki/Leibeigenschaft [...] In
Ostdeutschland wurde die Leibeigenschaft 1807 durch Erlass des
Königs von Preußen mit Wirkung zum Martinstag 1810 abgeschafft.
Das ist so nicht richtig. Die Leibeigenschaft wurde schon früher abgeschafft.
Was an diesem Tag aufhört, ist die Gutsuntertänigkeit:
Vgl. "Edikt, den erleichterten Besitz und den freien Gebrauch des Grundeigentums sowie der persönlichen Verhältnisse der Landbewohner betreffend" v. 9. Okt. 1807:
"§ 12. Mit dem Martinitage eintausendachthundertundzehn hört alle Gutsuntertänigkeit in unsern sämtlichen Staaten auf. Nach dem Martinitage 1810 gibt es nur freie Leute [...]".
Zur Leibeigenschaft als persönliche Dienstbarkeit vgl.
1. Allgemeines Preußisches Landrecht (1794), Zweiter Teil, 7. Titel:
"§ 147. Untertanen werden, außer der Beziehung auf das Gut, zu welchem sie geschlagen sind, in ihren Geschäften und Verhandlungen als freie Bürger des Staates angesehen.
§ 148. Es findet daher die ehemalige Leibeigenschaft, als eine Art der persönlichen Sklaverei, auch in Ansehung der untertänigen Bewohner des platten Landes nicht statt."
Das Wort "frei" bedeutet also nicht in beiden Texten das Gleiche. Denn das Gegeneil - "unfrei" - ist mal die Leibeigenschaft, mal die Gutsuntertänigkeit.
Schönen Gruß!
Hannes