dt.VerfassGesch.1930-34

Von: , Frage gestellt am Do, 24. Mai 2001

Ich suche Experten - insb. zur Frage, warum Regieren über § 48 WeimVerf. als Abkehr von der Demokratie ausgelegt wird, obwohl die demokratische Mehrheit im Reichstag jede Notverordnung sofort aufheben konnte.
MfG Alexander Boeker

15 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 16 Stunden 0 hilfreich
    Reichstagsauflösung vom Juli 1930

    Ich suche Experten - insb. zur Frage, warum Regieren über § 48 WeimVerf. als Abkehr von der Demokratie ausgelegt wird, obwohl die demokratische Mehrheit im Reichstag jede Notverordnung sofort aufheben konnte. MfG Alexander Boeker
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    Art. 48 III WRV sah tatsächlich vor, daß Notverordnungen durch Beschluß des Reichstags aufgehoben werden können. Praktisch spielte sich das so ab (Verordnung des Reichspräsidenten Paul von Hindenburg vom 18. Juli 1930, Faksimile z.B. in Annemarie Lange: "Berlin in der Weimarar Republik", Dietz Verlag Berlin 1987, S. 916): "Nachdem der Reichstag heute beschlossen hat, zu verlangen, daß meine auf Grund des Art. 48 der Reichsverfassung erlassenen Verordnungen vom 16. Juli [1930] außer Kraft gesetzt werden, löse ich auf Grund Art. 25 der Reichsverfassung den Reichstag auf. Berlin, den 18. Juli 1930. Hindenburg"
    Kurz und präzise: Wenn der Reichstag sein Kontrollrecht wahrnehmen will, dann wird er in die Ferien geschickt. Aus Angst vor erneuter sofortiger Auflösung (Verlust der Diäten etc., die es schon damals gab) hat der Reichstag meines Wissens nie wieder versucht, eine Notverordnung aufzuheben.

    - Django -

    • Antwort von nach 18 Stunden 0 hilfreich
      Re: Art 48 WeimRVerf

      Vielen Dank für Djingos Antwort.
      Die Ereignisse vom 18.Juli 1930 hatte ich bis ins Detail gelesen. Interessanterweise waren bei der damaligen Beschlußfassung 34 (!) MdR abwesend - und nur 16 Stimmen haben für den Regierungsantrag gefehlt. Wirklich kein Zeugnis für das Verantwortungsbewußtsein dieser Parlamentarier!

      Die Schlußfolgerung, "theoretisch" konnte der Reichtag aufheben, aber "praktisch" wurde er "in die Ferien geschickt", dürfte in dieser Verallgemeinerung nicht haltbar sein. Denn:
      1. Die Tatsache, daß es dem Reichstag e i n m a l nicht gelungen ist, sein Aufhebungsrecht nach Art 48 III durchzusetzen, beweist doch nicht, daß - grundsätzlich - Art. 48 eine Abkehr vom parlamentarischen System beinhalte.
      2. Hier geht es ja nur um die Frage, ob der Art 48 das parlamentarische System außer Kraft gesetzt habe. Das Auflösungsrecht bestand jedoch bei j e d e m Gesetz. Es ist kein Instrument des Art 48.
      3. Auflösen durfte der Reichspräsident nur e i n m a l wegen derselben Sache. Also war die Wirkung dieses Rechts keine grundsätzlich aufhebende, sondern nur eine (bis zur Neuwahl) zeitverschiebende. Von Außerkraftsetzung des parlamentarischen Systems als solcher kann keine Rede sein.
      4. "Aus Angst vor einer erneuten Auflösung ..." nie wieder Versuche. Dieses Argument dürfte zu weit in der subjektiv/emotionale Sphäre liegen, als daß es eine verfassungsrechtliche These tragen könnte.

      Ich hatte meine Ausgangsfrage schon einmal einem Ordinarius, der Verfassungsgeschichte las, vorgetragen. Auch er wußte keine Antwort. Weißt hier jemand eine Fundstelle in der Literatur, wo die vorliegende Frage behandelt ist? Denn ich bin in meiner Meinungsbildung offen, suche nur tragfähige Argumente.
      Viele Grüße
      Alexander

      • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
        Latenter Bürgerkrieg

        Während der ersten Zeit der 1920er Jahre sowie in den Jahren 1929-1933 herrschte in Deutschland ein latenter Bürgerkrieg. Dabei kamen in den 1920er Jahren regelrechte Kämpfe mit Kriegswaffen (Maschinengewehr, Artillerie) und GROßEN Einheiten von Kämpfenden vor, während in der Weltwirtschaftskrise "zivile" Waffen (Gummiknüppel, Pistolen) und KLEINE Gruppen dominierten.

        Jede politische Partei besaß zusätzlich eine Armee (die Kommunisten den Rotfrontkämpferbund, auch wenn dieser seit 1929 verboten war; SPD und Zentrum [Vorläufer der CDU] das "Reichsbanner Schwarz-Rot-Gold"; die Deutschnationale Volkspartei hing mit dem "Stahlhelm-Bund der Frontsoldaten" zusammen; die Nazis hatten SA und SS). Und nicht zu vergessen: Die Gewerkschaften verfügten über "Hammerschaften". Über politisch motivierte Prügeleien regte sich schon keiner mehr auf. Spätestens ab 1930 waren Tote bei diesen Prügeleien eine Alltagserscheinung.

        Es hat m.E. wenig Zweck, sich in theoretische Erörterungen über die WRV zu vertiefen. Sie war in der Praxis weder von den Herrschenden noch von den Regierten anerkannt.

        - Django -

        • Antwort von nach 2 Tagen 2 hilfreich
          Re: Latenter Bürgerkrieg ?

          Es hat m.E. wenig Zweck, sich in theoretische Erörterungen
          über die WRV zu vertiefen. Sie war in der Praxis weder von den
          Herrschenden noch von den Regierten anerkannt. - Django -
          Wie Django die Lage 1930 schildert, trifft schon zu. Aber bei allen derartigen Schilderungen muß man berücksichtigen: erzählt und beschrieben wird meist nur das, was sensationell und spektakulär ist. Das Normale findet kaum Gehör.
          Ich gehöre zu den wenigen noch Lebenden, die diese Zeit und was da geschah, mit vollem Bewußtsein erlebt und gut in der Erinnerung behalten haben - dies aus der Sicht eines der radikalsten Arbeiter-Viertel in einer mitteldeutschen Industrie-Großstadt:
          Sonntags - denn samstags arbeitete man damals noch - zogen die genannten Kampfverbände der Parteien durch die Straßen. Die einem mit Schalmeien-Musik, die anderen mit klingendem Spiel alter Militärmärsche. Begegneten sie sich an der Straßenkreuzung - was offensichtlich sogar angestrebt war - setzte eine wilde Prügelei ein. Schüsse habe haben wir Jungen, die das natürlich mit regestem Interesse beobachteten, nie gehört. Dem wilden Treiben setze bald die Sipo (Sicherheitspolizei), die unter starken Sirenengeheul in offen Mannschaftswagen angerast kam, mit schwingenden Gummiknüppel wirksam ein Ende.
          Wochentags lief der Alltag recht brav bürgerlich. Der Familienvater stand in der Fabrik an der Drehbank, die damals noch mit Transmissionsriemen angetrieben wurde, und lüftete, wenn der Herr Ingenieur durch die Werkshalle ging, zum Gruße leicht seine Schiffermütze. Und der Junge saß in der Schule artig und in gerader Haltung auf der aus dicken Holz gezimmerten Schulbank. Oben links hatte das Pult eine Kuhle, in der stand das Tintenfaß. Dort tippte er zum Schön-Schreiben seinen Federhalter rein.

          Insgesamt ein recht ambivalentes Bild. Aus heutiger Sicht kaum nachvollziehbar. Hätte man diesen Menschen die Frage nach einem latenten Bürgerkrieg gestellt, sie das hätten eindeutig verneint.

          Aus allem dem den Schluß zu ziehen, die Menschen dieser Zeit, ob "oben" oder "unten", hätten die Verfassung nicht anerkannt, hätte ich Bedenken.
          Grüße
          Alexander

          • Antwort von nach 3 Tagen 0 hilfreich
            Offener Bürgerkrieg und Massendreschereien

            Sonntags - denn samstags arbeitete man damals noch - zogen die genannten Kampfverbände der Parteien durch die Straßen. Die einem mit Schalmeien-Musik, die anderen mit klingendem Spiel alter Militärmärsche. Begegneten sie sich an der Straßenkreuzung - was offensichtlich sogar angestrebt war - setzte eine wilde Prügelei ein. Schüsse habe haben wir Jungen, die das natürlich mit regestem Interesse beobachteten, nie gehört. Dem wilden Treiben setze bald die Sipo (Sicherheitspolizei), die unter starken Sirenengeheul in offenen Mannschaftswagen angerast kam, mit schwingenden Gummiknüppel wirksam ein Ende.
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            Im Januar 1919 (bis wenige Tage vor der Wahl zur Nationalversammlung) gab es in Berlin bewaffnete Kämpfe, den sog. "Spartakusaufstand". Die Kämpfe im Zusammenhang mit der Abwehr des Kapp-Putsches im März 1920 erfaßten vor allem das Ruhrgebiet (hier existierte zwei Wochen lang eine "Rote-Ruhr-Armee" mit 100.000 Kämpfern, die über Maschinengewehre und Artillerie verfügten) sowie das mitteldeutsche Industriegebiet (auch hier bildete sich eine "Rote Armee"). Weiter ging es mit den "Märzkämpfen" 1921 mit Schwerpunkt Leuna. Den vorläufigen Endpunkt bildete im Oktober 1923 der "Hamburger Aufstand".
            - Das war offener Bürgerkrieg -

            Nach einem bewußt als (beiläufig gesagt rechtswidrige) Provokation angelegten Verbot der 1929er Berliner 1.-Mai-Demonstration durch einen sozialdemokratischen Polizeipräsidenten folgten drei Tage Barrikadenkämpfe mit 33 Toten, sämtliche durch Schüsse der Polizei getötet.


            Was dann kam, unterscheidet sich etwas von dem Anfang der 1920er Jahre. Kämpften damals kommunistische Aufständische gegen Polizei oder Reichswehr, so waren die Prügeleien, Messerstechereien und Schießereien der Weltwirtschaftskrise in erster Linie Kämpfe zwischen den Partei-Armeen. Ich gebe zu, daß mein Bild dieser Zeit durch eingehende Beschreibungen BERLINER Verhältnisse geprägt ist.

            Sind geplante Massendreschereien schon Bürgerkrieg? Heute macht sich alles in die Hosen, wenn ein paar Hundert Rechtsradikale mit Trommelschlag irgendwo langmarschieren. Von 1929-1933 waren militärisch organisierte Straßentumulte alltäglichster Alltag; mein Vorredner hat das schön beschrieben. Ich denke, daß die Teilnehmer solcher Aufzüge Prügelei (oder allgemeiner: Gewaltanwendung in politischen Auseinandersetzungen) höher schätzten als Wahlen und Abstimmungen, von Verfassungsprinzipien und Minderheitenrechten gar nicht zu reden.

            - Django -

  2. Antwort von nach 22 Stunden 0 hilfreich
    Re: dt.VerfassGesch.1930-34

    Ich suche Experten - insb. zur Frage, warum Regieren über § 48
    WeimVerf. als Abkehr von der Demokratie ausgelegt wird, obwohl
    die demokratische Mehrheit im Reichstag jede Notverordnung
    sofort aufheben konnte.
    Ich glaube, die Frage ist nicht richtig gestellt. Es bedeutet keine Abkehr vom demokratischen, sondern vom parlamentarischen Prinzip; denn auch der Reichspräsident war ja demokratisch legitimiert.

    Das Standardwerk ist bei den Historikern immer noch Brachers "Untergang der Weimarer Republik". Wie Django schon schrieb, ist die Anwendung von Art.48 nur ein Indiz für die Flucht des Parlaments vor Verantwortung.

    Hierin liegt übrigens auch der Vorbehalt des GG begründet, direkte Demokratie zuzulassen. Die Parlamentarier sollten keine Gelegenheit mehr haben, Entscheidungen auszuweichen. Pech gehabt. Heute ziehen sie vors BVerG.

    Art.48 wurde deshalb anrüchig, weil er anders als zu Eberts Zeiten von Politikern angewendet wurde, die offen oder diskret das Weimarer System überwinden wollten. Wahr ist natürlich, dass insbesondere die SPD darauf verzichtete, Brünings Regierung zu stürzen, um schlimmeres zu verhindern.

    Gruß,
    Andreas

    • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
      Re^2: dt.VerfassGesch.1930-34

      Hallo Andreas!

      Hat Ebert Art. 48 denn auch irgendwann angewendet?

      Gruß

      Christoph

      • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
        Hat er

        Hat Ebert Art. 48 denn auch irgendwann angewendet? Gruß Christoph
        Ebert hat. Z.B. erfolgte im Jahre 1923 die Absetzung der aus Sozialdemokraten und Kommunisten bestehenden Landesregierungen in Sachsen und Thüringen mit einer Verfügung aufgrund Art. 48 WRV.

        • Antwort von nach 2 Tagen 0 hilfreich
          Re: Hat er

          Ebert war doch auch in der SPD!?

          Gruß

          Christoph



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